10.59

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wir debattieren heute über ein sehr wichtiges Gesetzespaket in der Finanzpolitik. Das Betrugsbekämpfungspaket, das der Nationalrat mit breiter Mehrheit und in weiten Teilen sogar einstimmig verabschiedet hat, ist ein klares Bekenntnis zu unserer Leistungsgemeinschaft. Es bringt Fairness, es bringt Leistung und Verantwortung für die Menschen in Österreich. Dieses Paket ist das Ergebnis sorgfältiger Vorarbeit durch eine interministerielle Taskforce. Wir machen damit Schluss mit den faulen Tricks, die unser Land jährlich Millionen kosten. Der klare Auftrag ist, Steuer- und Abgabenbetrug wirksam zu bekämpfen und die redliche Wirtschaft vor unfairem Wettbewerb zu schützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir erwarten – das ist eine konservative und gerechte Schätzung von unserem Herrn Finanzminister Marterbauer – ab dem Jahr 2026 zusätzliche Einnahmen von rund 270 Millionen Euro. Das ist eine Budgetsanierung, die von jenen getragen wird, die sich bisher Steuerschlupflöcher zunutze gemacht haben. Wir schützen die steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger. 

Es wurde ja heute schon viel erklärt und wir haben auch schon einiges Inhaltliches gehört, aber ich möchte auch noch einmal umfassend auf das Gesetzespaket eingehen und es auch ein wenig im Detail beleuchten. Es geht natürlich auch um Steuergerechtigkeit, es ist Schluss mit den Luxusprivilegien und den internationalen Tricks.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtigste Botschaft dieses Paketes ist die Herstellung von Gerechtigkeit dort, wo sie am meisten vermisst wurde. Es gibt keine Mitfinanzierung von Luxus. Wir streichen das Recht auf Vorsteuerabzug für die Vermietung von besonders repräsentativen Grundstücken für Wohnzwecke. Um konkret zu werden: Das betrifft Luxusimmobilien mit einem Wert von über 2 Millionen Euro. Wir ziehen damit die Lehren aus jüngsten Vorfällen, wie auch der Herr Finanzminister bereits im Nationalrat betont hat. Es gibt in diesem Land keine steuerlichen Förderungen für Luxus auf Kosten der Allgemeinheit mehr.

Wir gehen gegen internationale Gewinnverschiebungen vor. Der Nationalrat hat einstimmig beschlossen, bei Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft die Körperschaftsteuer ab 2026 auf einheitliche 15 Prozent anzuheben. Damit stellen wir sicher, dass internationale Konzerne, die Gewinne verschieben, ihren gerechten Beitrag leisten. Das ist ein wichtiger Schritt gegen unerwünschte Steuergestaltung.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Schattenwirtschaft. Mit der Einführung einer Bargeldgrenze von 10 000 Euro pro Tag bei Abgabenzahlungen beim Finanzamt senden wir ein starkes Signal gegen organisierte Kriminalität und illegale Geschäfte. Auch das Vorrecht des Staates bei Insolvenzen ist keine einseitige Bevorteilung, wie es kolportiert wird, sondern es ist notwendig, weil sich der Staat, anders als private Unternehmen, seine Vertragspartner nicht aussuchen kann. Die Entrichtung von Umsatzsteuern und Abgaben bei der Insolvenz von der Anfechtung auszunehmen, ist ein notwendiger Schutz des gesamtstaatlichen Budgets. Wir verschärfen zudem das Finanzstrafgesetz. Wer wissentlich ungerechtfertigte Verluste geltend macht, macht sich künftig ebenso strafbar wie bei der Angabe falscher Gewinne. Das schließt ein weiteres Schlupfloch.

Wir gehen aber auch konsequent gegen Sozialbetrug vor. Auch im Bereich der Sozialabgaben setzen wir ein klares Zeichen gegen Ungerechtfertigtes und Betrug. Das ist ein wesentlicher Schritt. Wir heben die Auftraggeberhaftung im Baubereich in Fällen der Arbeitskräfteüberlassung von 5 auf 8 Prozent an. Das ist eine gezielte Maßnahme, um Betrugsfällen im Bauwesen, die auf Kosten des Sozialstaates gehen, den Riegel vorzuschieben. Wir führen eine für die Krankenversicherung zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen ein, um die Sozialversicherung zu stärken. Wir binden die SVS aktiver in die Kontrollmechanismen ein und vereinfachen die Verfahren bei Scheinunternehmen, um endlich effektiver und schneller gegen diese Machenschaften vorgehen zu können.

Wie wir von Kollegen Fischer bereits gehört haben, geht es auch um Transparenz in der digitalen Welt. Die Erweiterung der Meldepflicht für Kryptowerte nach der EU-Richtlinie DAC8 ist ein Gebot der Stunde. Wir holen Krypto aus dem Graubereich und sorgen dafür, dass jeder, der mit digitalen Assets Gewinne macht, diese ehrlich versteuert. Damit schließen wir potenzielle Umgehungsmöglichkeiten bei der Besteuerung digitaler Vermögenswerte. Es handelt sich um einen wichtigen Schulterschluss in den Bereichen Entlastung und Vollzug.

Hohes Haus, gute Gesetze brauchen starke Umsetzung. Deswegen ist die parteiübergreifende Einigung, durch Umschichtungen im Budget 30 zusätzliche Arbeitskräfte für Kontrolle und Prüfungszuständigkeiten zur Verfügung zu stellen, extrem wichtig. Das ist verantwortungsvolle Politik für einen starken Vollzug. 

Ich freue mich, zum Schluss noch einmal unseren einstimmigen Erfolg zu betonen: die automatische NoVA-Befreiung für unsere Feuerwehren. Wir beseitigen den bürokratischen Unsinn, der unsere ehrenamtlichen Helfer zwingt, die Abgaben erst zu bezahlen und dann zurückzufordern. Unsere Feuerwehren erhalten ihre Einsatzfahrzeuge direkt befreit. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung unserer Verwaltung und eine Verwaltungsvereinfachung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte, dieses Paket ist umfassend, gerecht und zukunftsweisend. Es schließt Steuerschlupflöcher, bekämpft Sozialbetrug entschlossen und modernisiert unser Steuerrecht für das digitale Zeitalter. Das Paket schützt jene, die korrekt arbeiten, und trifft jene, die bestehende Systeme missbrauchen, ganz nach dem Grundsatz: Wer redlich ist, wird geschützt, wer betrügt, wird bestraft. – Ich bitte Sie daher um breite Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

11.06

Vizepräsident Günther Ruprecht: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin, MMag.ᵃ Elisabeth Kittl. – Ich erteile es dir.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.