RN/31
11.43
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat und sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Da es ja heute um dasselbe Gesetz geht wie gestern beim Tagesordnungspunkt 8, wieder nur mit einer zusätzlichen Abänderung, und ich mich gestern aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht noch einmal nach der Rede von Kollegen Matznetter einmelden wollte, repliziere ich jetzt.
Ich denke, alle hier im Saal – oder zumindest die Mehrheit – haben die Einstellung, dass Mann und Frau in unserem Kulturkreis den gleichen Wert haben, und sind auch für Gleichbehandlung. Stellen wir das ein für allemal klar! Als stolzer Familienvater von fünf Kindern und mittlerweile siebenfacher Großvater unterscheide ich mich auf jeden Fall mindestens in einer Position von Kollegen Matznetter – und das sei ihm ein für allemal in sein Stammbuch geschrieben (Beifall bei der FPÖ): Ich gehe als Mann schlafen und wache nicht am nächsten Tag als falscher Hund auf, sondern als Mann! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Nun zur Gesetzesänderung, aufgrund derer diese Bundesregierung draufgekommen ist (Bundesrat Reisinger [SPÖ/OÖ]: Das ist unterste Schublade ... unterste Schublade!), dass das von ihr sogenannte Billigstromgesetz keinen billigeren Strom bewirkt, sondern nur eine Mogelpackung ist: Das haben wir ja gestern schon ausführlich besprochen; man hat ja dann noch schnell eine Sondernationalratssitzung einberufen, um doch noch einen Funken der Verbilligung zu erreichen (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: ... nicht mitgestimmt!), je nach Strombedarf eines Haushalts in der Größenordnung von zwei Leberkassemmeln pro Monat.
In Hinblick auf die weiterhin hohen Preise für die Elektrizität sowie die Inflation in Österreich, die noch immer über dem Zielwert der EZB von 2 Prozent liegt, soll die Elektrizitätsabgabe im Kalenderjahr 2026 zur Verringerung der Energiekosten von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 0,82 Cent je Kilowattstunde für Firmen gesenkt werden. Zudem soll insbesondere für den Haushaltsbereich eine weitergehende Absenkung auf 0,1 Cent je Kilowattstunde vorgesehen werden – das, wie könnte es von dieser Bundesregierung anders sein, natürlich wieder einmal über eine befristete Einführung.
Wie dem Stromkostenzuschussgesetz zu entnehmen ist, sind Haushalte als solche keine elektrizitätsrechtliche Kategorie, an die gesetzlich angeknüpft werden könnte. Nach dem Stromkostenzuschussgesetz wurden Zählpunkte mit Entnahme begünstigt, die eindeutig Haushalten zugeordnet werden können. Den Stromlieferanten ist diese Zuordnung bekannt. Laut Regierung sollen auch, wenn die betreffenden Regelungen außer Kraft treten werden – aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung – für die vorliegende kurzfristig eingeführte, befristete Maßnahme weiter an sie angeknüpft werden können. Wenn dabei – entsprechend Anlage I zu § 4 SKZG – auf standardisierte Lastprofile abzustellen ist, dann kann zur Verwaltungsvereinfachung auf im Kalenderjahr 2026 gültige angesprochene Lastprofile abgestellt werden. Der in § 4 geregelte ermäßigte Steuersatz für Bahnstrom aus anderen als erneuerbaren Energieträgern und nicht von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugten Bahnstrom soll unverändert bleiben. Der Vergütungsanspruch in Höhe des Differenzbetrages zum Regelsteuersatz wäre für den Zeitraum der Senkung der Elektrizitätsabgabe entsprechend anzupassen.
Die Regierung rechnet mit einer Auswirkung der Inflation von circa 0,1 Prozent. Diese alleinige Maßnahme hat aber sicher nichts mit einem Günstiger-Strom-Gesetz zu tun. Die Organbeschlüsse außer jenen des Verbundes sollen erst im Jänner erfolgen. Mit dem heute vorliegenden Änderungsgesetz wird die Elektrizitätsabgabe für Unternehmen lediglich auf 0,82 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Wie schon so oft auch bezüglich des EU-Mindestmaßes von mir gesagt: Damit bleiben die Abgaben für Unternehmen auch mit der Senkung auf die 0,82 Cent 16-mal höher als das EU-Mindestmaß. Das EU-Mindestmaß wäre 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Mit unserem Antrag, den ich nachher einbringen werde, soll nur mehr sichergestellt werden, dass – nicht zuletzt im Sinne der dringend erforderlichen Entlastung der Unternehmer und der Gleichstellung und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union – die Elektrizitätsabgabe auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt wird.
Darüber hinaus läuft die Senkung der Elektrizitätsabgabe sowohl für Haushalte als auch für Unternehmer nach einem Jahr – sprich mit 1. Jänner 2027 – wieder aus, was unmittelbar wieder zu einer Erhöhung der Abgaben auf Strom führen wird. Im Sinne einer langjährigen und planbaren Entlastung soll daher diese Regelung nicht wie im gegenständlichen Antrag des Nationalrates vorgesehen nur für ein Jahr, sondern unbefristet gelten.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Bundesräte nachstehend folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Elektrizitätsabgabe generell unbefristet und für Unternehmen stärker senken“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der im Elektrizitätsabgabengesetz eine Absenkung der Elektrizitätsabgabe für Unternehmen auf 0,05 ct/kWh sichergestellt, und die Befristung der für Haushalte und Unternehmen gesenkten Elektrizitätsabgabe aufgehoben wird.“
(Beifall bei der FPÖ.)
11.49
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Vizepräsident Günther Ruprecht: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Elektrizitätsabgabe generell unbefristet und für Unternehmen stärker senken“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mario Trinkl. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.