RN/57
Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Vizepräsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl.