RN/87
Berichterstatter Martin Peterl: Sehr geehrter Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Außerdem bringe ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert wird.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank für den Bericht. Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile dieses.