RN/97
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden, vorbringen.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der nächste Tagesordnungspunkt ist TOP 15, und ich darf Ihnen deswegen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Günther Ruprecht: Vielen Dank.
Wir gehen nun in die Debatte ein, und zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Nikolaus Amhof. – Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich erteile es dir.