RN/98
16.21
Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Opferfürsorgegesetz, das der Nationalrat mit einer Änderung beehrt hat, beschäftigt sich mit den Ansprüchen der Opfer der NS-Gewaltherrschaft, und das Gewicht des Themas bedeutet natürlich, dass man dieser Thematik mit dem entsprechenden Respekt und der entsprechenden Achtung entgegentritt.
Es geht da um eine Änderung der Fristen, weil sich nämlich diese Frist, die bis jetzt bis 31.12.1949 begrenzt war, als nicht ausreichend herausgestellt hat, weswegen man diese Frist nun bis zum Tag der Staatsvertragsunterzeichnung, bis zum 15.5., verlängert. Es geht um das Recht von Flüchtlingen vor der NS-Gewaltherrschaft, hier auch einen Antrag nach ihrer Flucht zu stellen, das heißt, auch wenn diese Flucht zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, an dem der Zweite Weltkrieg bereits beendet war.
Zur Erklärung vielleicht ein Beispiel: Ein Bekannter meiner Großmutter, der damals einen Fremdenverkehrsbetrieb geführt hat, ist einmal im Jahr aus New York nach Wien gekommen, und da ich damals dort gearbeitet habe, habe ich ausreichend Zeit gehabt, mich mit ihm zu beschäftigen. Er ist eine sehr sympathische Person gewesen, damals schon an der Grenze zum Eintritt in das Pensionsalter.
Die Sache hat sich so abgespielt: Er hat 1938 beim Anschluss Österreichs, entsetzt über die plötzlich auftretende Gewalt, kurzerhand die Flucht ergriffen, hat sich von seinen Eltern verabschiedet und ist, so wie er war, Richtung Italien geflüchtet. Es ist ihm gelungen, die Grenze zu überschreiten, und er ist dann draufgekommen, dass er eigentlich von einer aussichtslosen Position in die andere geraten ist – er befand sich in einem Staat, in dem er sich nicht aufhalten durfte, konnte die Sprache nicht, hatte keine Beziehungen, viel zu wenig Geld –, und er hat sich dann mit anderen Flüchtlingen zusammengeschlossen.
Damals gab es zwei Möglichkeiten, wie man in dieser Situation agiert – davor hat es ja noch eine Konferenz gegeben, die vielleicht wenig bekannt ist, bei der eigentlich alle Staaten der Welt beschlossen haben, diesen Flüchtlingen keine Visa auszustellen; sie saßen also sozusagen fest. Es gab zwei Schlupflöcher: Das eine war Lissabon – diesbezüglich hat er erkannt, dass er mit seinen Kräften und mit seinen Finanzmitteln diese Reise nicht mehr schafft –, die zweite Möglichkeit war Shanghai. Das war eine Stadt, von der er eigentlich nur den Namen kannte. Es haben sich dann mehrere zusammengeschlossen, und mit dem letzten Geld und Anbieten der Arbeitskraft erfolgte dann die Flucht nach Shanghai.
Die Lebensverhältnisse dort waren folgendermaßen: Es hat sogar eine eigene – Little Vienna hat sie geheißen – österreichische Gemeinschaft gegeben. 20 000 Flüchtlinge aus dem deutschsprachigen Raum sind dort gestrandet, darunter sehr viele Österreicher und sehr viele Wiener. Es gab keine Unterkünfte beziehungsweise viel zu wenige, es gab nur schlecht bezahlte, harte Arbeit und natürlich viel zu wenig Geld. Es gab Hunger und andere Probleme, es war also alles andere als ein Vergnügen. 1941 wurde dann durch die Attacke der Japaner auf Pearl Harbor auch jede Schiffsverbindung abgeschnitten.
1943 stellte sich dann die nächste Problematik. Da haben die Japaner ein Internierungslager eingerichtet und diese Flüchtlinge auf Druck des Dritten Reiches interniert, ebenfalls unter sehr harten Bedingungen. Er meinte: Wer jung war, gesund war, zäh war und bereit war, sich anzupassen, hatte, wenn er viel Glück hatte, eine gewisse Überlebenschance in dieser Situation.
1945 geriet Shanghai und mit ihm das Lager dann in einen Bombenangriff der US-Amerikaner, die nicht nur die Stadt getroffen haben, sondern auch das Flüchtlingslager, wobei sehr viele österreichische Flüchtlinge ums Leben gekommen sind.
Mit der Besetzung von Shanghai durch die US-Armee war die Sache aber nicht beendet. Es gab ja in dem zerstörten China nicht nur keine Rückreisemöglichkeit, sondern es war auch unmöglich, sich dort irgendwie dauerhaft festzusetzen, denn sie gerieten dann in den chinesischen Bürgerkrieg zwischen Rotchina und Chiang Kai-shek.
1948 war dann, nachdem die Flüchtlinge dort weiterhin festsaßen, der erste Lichtschimmer die Gründung des Staates Israel. Es hat bis 1949 gedauert, bis es die erste Möglichkeit zur Ausreise gab, woraufhin der Bekannte von mir dann in die USA gekommen ist. Dort hat er 1950 erfahren, dass seine kleinere Schwester diese NS-Herrschaft überlebt hat, und er hat sich nun aufgemacht, um sie zu suchen. Er hat sie auch gefunden, und genau auf diese Schwester trifft nun diese Änderung zu, denn diese ist 1950 emigriert, weil sie bis dahin traumatisiert war, in Österreich festgesessen ist und auch keine Mittel zur Ausreise gehabt hat.
Genau an diese Personengruppe richtet sich diese Gesetzesänderung – ich glaube, es ist ein Allparteienantrag gewesen. Wir werden dem natürlich zustimmen.
Eine Bemerkung kann man sich hier vielleicht nicht sparen, nämlich dass das Ganze natürlich etwas spät kommt, denn der Bekannte von mir ist Jahrgang 1920 und wäre jetzt also 105 Jahre, wenn er noch leben würde, aber besser spät als nie. – Der Antrag ist auf jeden Fall unterstützenswert.
Etwas weniger Begeisterung herrscht beim zweiten Antrag, nämlich der Änderung der Sozialversicherungsgesetze. Da muss man sagen, es sind zwar einige Punkte drinnen, die durchaus positiv sind – also diese Regelung der Mitversicherungen kann man machen –, was uns aber stört, ist die Möglichkeit, dass dadurch in Videokonferenzen Abstimmungen durchgeführt werden können, denn diese Personen in den Gremien werden ja bezahlt dafür, und wenn es sozusagen einreißt, dass man nicht mehr persönlich bei Abstimmungen anwesend ist, dann könnte man das ja dann im Bundesrat auch machen: Da sitzt dann jeder nur noch vor einem Bildschirm. – Es sind auch noch einige andere Punkte drinnen, sodass es beim anderen Tagesordnungspunkt keine Zustimmung unsererseits geben wird. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)
Vielleicht noch ein Kommentar zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Ich habe mir das durchgelesen. Es ist eigentlich nicht so sehr das das Problem, was drinnen steht, das Problem ist eigentlich mehr das, was nicht drinnen steht. Denn wenn man sich die Situation in Österreich und in Wien anschaut, dann haben wir ja eine Situation, die eine durchaus bedenkliche ist.
Mir kommt es so vor, als ob wir eigentlich eine zweigeteilte Welt haben zwischen der Welt hier herinnen, über die wir eigentlich gehört haben, dass alles in Ordnung ist – der Herr Minister hat uns erklärt, dass es keine tiefgreifenden Probleme gibt, und es wird alles schöngeredet –, es gibt sozusagen aber auch eine Welt draußen, die man als Kommunalpolitiker dann bei Gesprächen mit den Menschen hautnah erlebt. Ich wollte die Gelegenheit hier nutzen und in Anwesenheit der Frau Minister einige Punkte ansprechen.
Wenn mir Pensionistinnen in Sprechstunden erzählen, dass sie im Supermarkt Obst und Gemüse ansehen gehen, weil sie sich das nicht leisten können und sie es wenigstens sehen wollen, weil bei einer Pension von 1 200 Euro, wenn man die Miete gezahlt hat, das Geld dafür einfach nicht mehr überbleibt, oder wenn wir hier hören, dass bei der medizinischen Versorgung alles bestens läuft, muss man das hinterfragen. – Also wenn Sie im AKH anrufen und als Schmerzpatient eine ausständige Operation verlangen, dann haben Sie da eine lange Wartezeit. Ich habe selber einem Bekannten beim Gespräch zugehört, und dem hat man dann gesagt, er soll im März wieder anrufen, und das ist für einen Patienten, der unter Schmerzen leidet und dringend einen Termin braucht, eigentlich ein völlig unhaltbarer Zustand. (Beifall bei der FPÖ.)
Man könnte sich auch mit den Eltern von – ich sage es einmal so – rauschgiftsüchtigen Jugendlichen beschäftigen. Der Ausdruck suchtkrank behagt mir eigentlich nicht, denn ein Kranker kann sozusagen nichts für seine Krankheit, während zum Suchtverhalten schon ein gewisser Eigenbeitrag notwendig ist.
Trotzdem: Diese Jugendlichen warten auf Therapiezeiten – oft sterben sie den Eltern unter den Händen weg –, natürlich muss man denen helfen. Ein Jahr Wartezeit, derartige Zustände sind einfach absolut unmöglich. Zum Beispiel werden Personen, die in der Psychiatrie nicht behandelt werden können, zu den Angehörigen zurückgeschickt, und es stellt sich dann heraus, dass da ebenfalls jahrelange Wartezeiten sind. Es wäre ganz gut, sich dieser Realität zu stellen und sich zu vergegenwärtigen, dass wir zwei unterschiedliche Ebenen haben: die eine, die die reale Welt draußen ist, und die andere, die sich manche Politiker hier schönreden.
Vielleicht noch zu Frau Kollegin Herunter: Seien Sie mir nicht böse, aber das hat mich heute ein wenig an Marie-Antoinette erinnert, als Sie hier bei all den Problemen, die wir haben, aufgetreten sind und erklärt haben – Sie haben hier 50 Euro oder 53 Euro vorgezeigt –, damit werden wir die Probleme lösen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Das hat sie aber nie gesagt! Das ist jetzt wirklich eine - -!) Marie-Antoinette hat ja einmal gemeint: Wenn die Leute kein Brot mehr haben, dann sollen sie eben Kuchen essen. Sie sagen halt: Wenn die Menschen kein Geld mehr haben für Behandlung und für Lebensmittel, dann kriegen sie 53 Euro im Jahr. – Das ist zu wenig! – Ich sage: Fröhliche Weihnachten! (Beifall bei der FPÖ.)
16.31
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sandro Beer. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.