RN/99
16.31
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen via Livestream! Wir behandeln heute eine Novelle mit enormer moralischer Bedeutung: Es geht um Menschen, die unter NS-Verfolgung gelitten haben und oft erst nach 1945 endgültig flüchten konnten, wie wir gehört haben. Viele von ihnen wurden im Sozialrecht bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Der Nationalrat hat dieses Anliegen einstimmig unterstützt – ein wirklich starkes und wichtiges Signal. Historische Verantwortung kennt keine Parteigrenzen.
Die Kernpunkte dieser Novelle: Im ASVG wird der begünstigte Nachkauf von Versicherungszeiten auf 15. Mai 1955 ausgeweitet, und im Opferfürsorgegesetz erhalten sogenannte Spätmigrant:innen, die nach 1945 auswanderten, erstmals Zugang zum Pflegegeld. Wir holen historische Versäumnisse nach, und ja, das hätte schon wesentlich früher passieren können – da gebe ich meinem Vorredner recht –, und es ist wichtig, hier weiter ein Stück Gerechtigkeit umzusetzen.
Diese Novelle macht unser Rechtsstaatssystem fairer und zeigt, dass Österreich Verantwortung nicht nur benennt, sondern auch lebt.
Betreffend die gesetzlichen Änderungen in TOP 15 bin ich nicht so ganz der Meinung der FPÖ, denn in der Zeit von Digitalisierung ist, glaube ich, die digitale Teilnahme an Verwaltungssitzungen eine Selbstverständlichkeit. Bisher war es so, dass die stimmberechtigten Mitglieder nur über eine eingerichtete Schnittstelle teilnehmen konnten, was veraltet und relativ unpraktisch ist. Mit der Novelle ist in Zukunft eine Videoteilnahme flexibel möglich, ohne bürokratische Hürden, Sicherheit bleibt gewährleistet, Effizienz und Alltagstauglichkeit steigen.
Wichtig für die Menschen ist dabei – es soll ja daraus auch etwas entstehen –: Entscheidungen können schneller getroffen werden, Beteiligung wird erleichtert und in diesem Fall auch weiter ermöglicht – praktische, spürbare Verbesserungen im Alltag.
Dann kommen wir zu einem Thema, das wir auch hier im Bundesrat schon behandelt haben: Die Teilpension nach § 4a APG ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand. Und da gibt es jetzt durch die Novelle ein paar kleine Änderungen und klar definierte Regeln.
Begriffe: Die bisherige „Teilpension“ wird zur „Anteilspension“ – trennscharf und verständlich vor allem im Zusammenhang mit der I-Pension oder Berufsunfähigkeitspension. Das Bonussystem: Wer länger arbeitet, profitiert weiterhin; Gleichbehandlung ist gesichert. Arbeitszeitreduktion: flexibel zwischen 25 und 75 Prozent; nur das Maximum wird zur Vereinfachung auf volle Stunden gerundet; und das letzte Jahr wird klar definiert als die zwölf Monate vor dem Pensionsbeginn. – Nicht mehr und nicht weniger.
Und das ist eine absolut wichtige Regelung und wichtige Ergänzung: Menschen können ihren Übergang in den Ruhestand selbst gestalten, ohne unklare Regeln und ohne irgendwelche Stolperfallen.
Der nächste Punkt, der von enormer Wichtigkeit ist: die Aktualisierung und die Anpassung, was Familien betrifft, bei den Mitversicherten. Die bisherigen Regeln entsprachen nicht den Rollenbildern, das ist nicht mehr zeitgemäß. Wer sich aktiv der Kindererziehung widmet, ist mitversichert, unabhängig von der Haushaltsführung oder vom Verwandtschaftsgrad; modernes Familienmodell wird anerkannt; Eltern werden nicht benachteiligt; die Mitversicherung spiegelt die Realität der jungen Familien in diesem Aspekt wider.
Und dann kommen wir noch zu einem kleinen Thema, einem Abänderungsantrag für die knappschaftliche Pensionsversicherung: Das ist ein historisch gewachsener Teilbereich im österreichischen Pensionssystem – den kennen viele gar nicht, weil er nicht oft im Gespräch ist –, er gilt für bestimmte Gruppen, aber wichtige Gruppen, für Menschen, die wirklich hart arbeiten, vor allem im Bergbau und in vergleichbaren Tätigkeiten. Die knappschaftliche Pensionsversicherung betrifft ungefähr 711 Personen, davon 405 im wesentlichen Teil mit bergmännischer Tätigkeit. Die Übergangsregelung wird bis 2035 verlängert, finanziert durch einen Zusatzbeitrag von 5,5 Prozent durch den Dienstgeber.
Warum ist das wichtig? – Das habe ich schon ausgeführt: weil schwere körperliche, anspruchsvolle Arbeit geleistet wird und hier nicht verschärft werden darf, sondern abgefedert werden muss.
Fazit zu diesen Novellen: Digitale Flexibilität erleichtert Beteiligung; die Teilpension schafft Sicherheit und Planbarkeit; die Mitversicherung reflektiert moderne Familienverhältnisse. Und der Abänderungsantrag schützt eine kleine, aber wichtige und verdiente Berufsgruppe. Kurz gesagt: Wir verbessern das System genau dort, wo die Menschen es spüren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.36
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.