RN/102
16.47
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! 2025 ist ein Gedenkjahr von besonderer Bedeutung für Österreich. Wir begehen 80 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs, Befreiung vom Nationalsozialismus und Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen, 70 Jahre Staatsvertrag und 30 Jahre EU-Mitgliedschaft. Diese Zahlen sind keine einfache Auflistung, sie sind Erinnerungen an eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte Österreichs, sie sind zugleich Mahnung und Auftrag – Mahnung, diese Gräueltaten niemals zu vergessen, und Auftrag, zu verhindern, dass sich Derartiges wieder ereignet. In Zeiten, in denen antisemitische und menschenverachtende Tendenzen erstarken, müssen wir umso wachsamer sein und jeder Form von Ausgrenzung, Hass, Hetze, Antisemitismus und Rassismus entgegenwirken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser vorliegende Gesetzesantrag wird von allen Parteien im Bundesrat unterstützt. Ich danke vielmals dafür. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Zeichen, das auch hier vom Bundesrat ausgeht. Es ist ein wichtiger Schritt, um Österreichs besondere historische Verantwortung gegenüber den Opfern und Vertriebenen des Nationalsozialismus wahrzunehmen.
Viele Holocaustüberlebende konnten Österreich erst nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen; es wurde bereits gesagt. Sie waren bislang nicht vollumfänglich von den sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen umfasst. Mit der Novelle wird der Zeitraum des begünstigten Nachkaufs von Pensionsversicherungszeiten bis 1955 ausgeweitet. Damit ist eine seit Jahrzehnten bestehende Lücke geschlossen. Die geplante Änderung sieht vor, dass die Begünstigten ein Recht auf sowohl bestehende als auch auf neu entstehende Leistungsansprüche haben.
Für jene, die auf Basis der neuen Rechtslage erstmals Anspruch auf Pensionsleistung erhalten, wird sichergestellt, dass Leistungen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 gewährt werden können. Parallel dazu wird das Opferfürsorgegesetz angepasst und mit den neuen Regelungen des ASVG in Gleichklang gebracht. Dadurch wird sichergestellt, dass Personen, die künftig einen Pensionsanspruch erwerben, ebenfalls Anspruch auf Pflegegeld haben. Ich bin auch sehr froh, dass die Anpassung, die Frist zu verlängern, vom Parlament aufgenommen wurde. Damit stellen wir sicher, dass die Betroffenen von der Regelung profitieren werden.
Mit diesem Beschluss setzen wir alle ein klares Zeichen. Wir vergessen nicht, sondern wir übernehmen historische Verantwortung gegenüber den Menschen, die während des Nationalsozialismus ermordet, verfolgt oder vertrieben wurden und unsägliches Leid erfahren mussten.
Zusätzlich liegt dem Bundesrat heute eine Anpassung und Modernisierung des Sozialversicherungsrechts vor. Wir haben drei Themen, die da bearbeitet werden. Das eine ist, dass die bestehende Einschränkung der Videoteilnahme an Sitzungen der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger entfallen soll. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Verwaltung zu vereinfachen.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Teilpension nach § 4 APG ab 1. Jänner 2026 sollen ein paar technische Anpassungen vorgenommen werden; auch das ist wichtig. Ich darf noch einmal eine Werbeeinschaltung für die Möglichkeit der Teilpension, die einfach Menschen die Chance gibt, länger im Erwerbsleben zu bleiben, ohne die schweren Belastungen einer vollen Arbeitswoche zu haben, machen. Einige Tage in der Woche arbeiten, die Chance haben, noch dazuzuverdienen, die Chance haben, den anderen Teil der Pension in Anspruch zu nehmen: Das ist eine gute Möglichkeit, um länger im Erwerb zu bleiben, um Wissen weiterzugeben und dann langsam in die Pension gleiten zu können. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Schließlich soll im Bereich der Mitversicherung eine zeitgemäße Regelung getroffen werden. Es wurde von Ihnen schon umfassend darüber berichtet. Mit dem Wechsel der Elternkarenz ist derzeit bei unverheirateten Paaren – das ist ganz wichtig – eine Mitversicherung beim Partner nicht möglich, was der Väterbeteiligung und der Übernahme von Sorgearbeit durch Väter entgegensteht. Wir reparieren das nun. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, um die Väterbeteiligung zu erhöhen und es den Vätern einfacher zu machen, jenen Teil der Sorgearbeit zu übernehmen, den sie auch sehr gerne übernehmen wollen. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Worte, Frau Bundesrätin. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
16.52
Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.