17.29
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Werte Zuseher, sofern es noch welche via Livestream gibt!Wir beraten heute über eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz. Es ist unsere Aufgabe, abzuwägen: Was hilft dem Arbeitsmarkt und wo müssen wir klar widersprechen?
Ein zentraler richtiger Punkt dieser Novelle ist, dass Arbeitslose und Menschen in Schulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen weiterhin geringfügig arbeiten dürfen. Geringfügige Jobs sind kein Nebenbeiverdienst, sondern für viele der einzige realistische Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Sie halten Menschen im Arbeitsrhythmus, schaffen Praxiserfahrung, Kontakte und echte Chancen auf fixe Beschäftigung. Gerade während Qualifizierungen sind sie die entscheidende Brücke zwischen Ausbildung und echter Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz dieses positiven Aspekts sage ich klar: Diese Novelle hat auch problematische Seiten. Sie folgt erneut der bekannten Maßnahmenlogik: mehr Kurse, längere Absicherung, mehr Verwaltung, aber zu wenig Fokus auf rasche Arbeitsaufnahme. (Beifall bei der FPÖ.)
Maßnahmen können helfen, sie dürfen aber niemals echte Jobs ersetzen. Wir müssen ehrlich sein: Längere Bezugszeiten bedeuten mehr Kosten, mehr Bürokratie und eine wachsende Belastung für jene, die dieses System täglich finanzieren.
Wir stimmen dieser Novelle trotz dieser Kritik zu, weil der arbeitsmarktpolitisch richtige Kern in der Ermöglichung geringfügiger Beschäftigung liegt, aber unsere Zustimmung ist keine Blankovollmacht. Unterstützung darf nicht zur Dauerlösung werden; der Weg muss immer zurück in reguläre Arbeit führen: Arbeit statt Arbeitslosigkeit, Integration statt Systemverwaltung.
In diesem Sinne: Frohe Weihnachten, guten Rutsch und bleibt alle gesund! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
17.32
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.