RN/6
9.23
Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Vielen Dank, Herr Präsident! Auch von meiner Seite für das gesamte neue Präsidium alles Gute für das neue Amt! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende hier im Haus und zu Hause! Ubi amor, ibi dolor: Wo Liebe ist, ist auch Schmerz. Leider ist das oft so, oft stimmt dieser Spruch.
Wie die Frau Ministerin schon gesagt hat: Das Scheidungsrecht soll ein Spiegel der gesellschaftlichen Vorstellungen von Ehe sein. Die Frage ist nur: Welche gesellschaftlichen Vorstellungen sind aktuell? Und: Ist unser Scheidungsrecht noch aktuell? Was soll es widerspiegeln? Ich bin ganz bei ihr, dass das ein gut überlegter Prozess sein soll und wir uns dafür Zeit lassen müssen.
Eine Ehe dauert in Österreich durchschnittlich zehn bis elf Jahre. Zurück bleibt oft eine Person, die in der Ehe Erwerbschancen aufgegeben oder stark eingeschränkt hat und im großen Ausmaß unbelohnte Care-Arbeit betrieben hat. Das ist die Realität und an der Realität haben wir uns zu orientieren. Das ist unsere Verantwortung, ohne eigene Wertvorstellungen allzu viel einzubringen. Im Scheidungsrecht soll dies berücksichtigt werden. Unser konkreter Auftrag ist es, ein faires Unterhaltsrecht zu schaffen, das Rücksicht auf die in der Ehe erbrachten Leistungen, auf die Leistungen, die in der Ehe von beiden Partner:innen erbracht wurden, nimmt. Das ist unser Auftrag.
Die Zahl der Eheschließungen ist in Österreich relativ konstant, es sind etwa 45 800 pro Jahr. Dazu kommen 1 880 eingetragene Partnerschaften. In Österreich ist das Alter bei Eheschließungen derzeit – 2024 war es so – bei den Männern 33,6 Jahre und bei den Frauen 31,6 Jahre, also – viele würden das sagen – relativ jung. Ich war ein bisschen jünger.
36,5 Prozent der Ehen werden derzeit geschieden und in 65,7 Prozent der Fälle sind Kinder betroffen. Aber was heißt das, wenn Kinder betroffen sind und wir keinen fairen nachehelichen Unterhalt haben? – Das bedeutet in vielen Fällen Kinderarmut. Dessen müssen wir uns auch bewusst sein: Wenn wir keinen fairen nachehelichen Unterhalt haben, bedeutet das Kinderarmut. Deshalb sind wir da sehr stark in der Verantwortung, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Diese Verantwortung haben wir wahrzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe es schon angesprochen, wir sind jetzt bei 33 Jahren. Ich war viel jünger bei meiner Eheschließung. Das heißt: Man ist jung, hat romantische Überlegungen, ist verliebt, aber trotzdem kann man – und das tun einige sicher nicht – das Ganze partnerschaftlich angehen, sich erkundigen: Was heißt eine Eheschließung? Was heißt das für das Vermögen, das man eingebracht hat? Man kann es prüfen lassen. Man kann sich rechtlich erkundigen, aber leider tun das viele nicht. Was heißt das im Scheidungsfall? Sonst steht man vor der Tatsache: Na, jetzt schaut es aber blöd aus! – Die Frau Ministerin hat das schon angesprochen: Wer kann jetzt im Haus bleiben, wer kann in der Wohnung bleiben? Wer ist unterhaltspflichtig? Wir müssen, da es ein Vertrag ist, glaube ich, wirklich faire Regeln schaffen, damit die Menschen dann nicht auf einmal sehen, dass sie wirklich ganz, ganz viel verloren haben, denn es entstehen ja dann oft doppelte Kosten für die Menschen.
Wir sind schon am richtigen Weg mit unseren Entscheidungen, wir haben ja schon einiges erledigt. Wir haben mit dem Eheverbot für Minderjährige schon einen Schutz für junge Menschen geschaffen, mit dem Eheverbot innerhalb der Familie – Cousinen-, Cousinehe – sind wir schon am richtigen Weg. Jetzt geht es wirklich darum, dass wir ein faires Unterhaltsrecht schaffen, dass die Leistungen, die innerhalb der Ehe von Frauen und Männern, von den Partner:innen eingebracht wurden, wirklich berücksichtigt werden. Das ist im Unterhaltsrecht entsprechend abzubilden: die Betreuung von Kindern, die Care-Arbeit innerhalb der Familie und alle anderen Leistungen auch.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auch die langen Verfahren, die zermürbenden Verfahren sind nicht immer für beide Partnerinnen und Partner leistbar – finanziell leistbar, ökonomisch leistbar – und emotional durchzustehen. Deshalb wollen sich viele schnell einigen. Schnelle Einigung ist nicht immer eine gute Einigung, das wissen wir. Auch in diesem Sinne plädiere ich dafür, dass wir im Gesetzwerdungsprozess, aber auch dann in Hinblick auf die Verfahren wirklich verantwortungsvoll handeln. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
9.29
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.