RN/11
10.03
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Besucherinnen und Besucher hier bei uns im Saal und Zuseher vor den Bildschirmen! Bevor ich ins Thema einsteige, möchte auch ich unserem neuen Präsidenten alles Gute für seine Präsidentschaft wünschen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.
Frau Bundesministerin Sporrer hat bereits ausführlich dargestellt, aus welchen Gründen wir das Eherecht reformieren müssen, und auch unser Fraktionsvorsitzender Harry Himmer hat sehr klar dargestellt, warum wir weg vom Verschuldensprinzip sollten. Ich möchte daher all die Gründe, die auch ich vorbereitet habe, jetzt nicht noch einmal wiederholen.
Wenn ich an Ehe denke, denke ich immer auch an Hochzeit. Viele von uns erinnern sich wahrscheinlich an die eigene Hochzeit, meine war vor bald 23 Jahren. Eigentlich sollte ja Ehe eine schöne Sache sein. Wie wir gehört haben, machen nicht alle Menschen diese Erfahrung. Frau Bundesministerin Sporrer, ich kann sehr vielem zustimmen, was Sie gesagt haben, aber bei ein, zwei Punkten habe ich eine etwas andere Ansicht. Sie haben gesagt, Sie sind gegen eine allzu schnelle Scheidung. Ich würde hier das Modell der Schweiz vorschlagen – dort ist zuerst getrennt leben möglich, damit man sich später ganz sachlich scheiden kann –, ich erkläre auch gleich, warum.
Sie haben weiters erwähnt, dass 90 Prozent aller Scheidungen in Österreich einvernehmlich sind. Oft beginnt aber ein Scheidungsverfahren strittig und am Ende verzichten die Frauen – und es sind meistens die Frauen, also der wirtschaftlich schwächere Teil – auf einen Teil ihrer Ansprüche. Warum verzichten sie auf einen Teil ihrer Ansprüche? – Jetzt komme ich auch zu dem Warum, das ich vorhin angekündigt hatte: In Österreich ist es aktuell meist so, dass Menschen in einer zerrütteten Ehe weiterhin unter einem Dach leben, weil niemand ausziehen will, um im Scheidungsverfahren keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Für die Betroffenen ist das oft eine enorme Belastung, wenn man gezwungen ist, bis zur gerichtlichen Klärung weiter zusammenzuleben. Wir hatten vor rund zwei Wochen eine Enquete in unserem Klub zum Thema Scheidungsrecht, Unterhalt und Pensionssplitting. Wie eigentlich meistens berichte ich in den sozialen Medien über die politische Arbeit, die wir machen. Ich hatte auch über diese Enquete berichtet. Ich habe danach Rückmeldungen bekommen, ich war sehr überrascht, wie emotional dieses Thema für sehr viele ist und wie sehr manche Menschen leiden.
Ich möchte hier ganz kurz drei Beispiele erwähnen. Erster Fall: Eine Frau in meinem Alter hat erfahren, dass ihr Mann, mit dem sie drei gemeinsame Kinder hat, gleichzeitig eine zweite Frau hatte, die zwei Kinder hatte, die ungefähr gleich alt wie ihre Kinder, also im Jugendlichenalter, sind. Natürlich ist für diese Frau eine Welt zusammengebrochen, sie will sich scheiden lassen, aber der Mann zieht nicht aus, bis das vor Gericht geklärt ist. Sie hat ein Jahr lang im Arbeitszimmer gelebt, sie musste noch ein Jahr lang mit ihrem Mann, von dem sie wusste, wie oft er fremdgegangen ist, dass er parallel eine zweite Familie hatte, zusammenleben. Diese Frau ist emotional und psychisch am Boden zerstört.
Zweiter Fall: Man will sich scheiden lassen, aber keiner zieht aus. Ein Ehepartner lebte ein Jahr lang im Keller des gemeinsamen Hauses. Dazu muss man sich vorstellen, dass es im Keller vielleicht kalt, vielleicht auch muffelig ist – was die Menschen alles auf sich nehmen, nur damit keiner im Scheidungsverfahren auf irgendetwas verzichten müsste.
Dritter Fall: Ein Mann, ein Bekannter, der gerade in Scheidung lebt, sich in der Trennungsphase befindet, hat gesagt, die Frau spricht nicht mehr mit ihm. Er sagt, es sei psychisch so schlimm, sie leben zusammen, aber es sei einfach eiskalt zu Hause, und man könne sich nicht vorstellen, was das mit einem Menschen psychisch macht. Deshalb bin ich nicht verwundert, wenn manche Menschen vielleicht zustimmen, dass sie auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichten, nur damit dieses, ich sage jetzt Elend, ein Ende nimmt, damit sie sich endlich scheiden lassen können. Darum wäre ich wirklich schwer dafür, wenn wir reformieren, dass wir auf dieses Schweizer Modell schauen, damit Menschen, wenn sie sich trennen wollen, auch schon getrennt leben können, bis das Scheidungsverfahren durch ist. Das wäre mein Appell.
In der Enquete hatten wir auch mehrere mögliche andere Reformansätze diskutiert, die ich noch ganz kurz erwähnen möchte: weg vom Verschuldensprinzip – die Gründe wurden heute schon ausführlich dargelegt. Was mir auch noch wichtig ist, ist das automatische Pensionssplitting. Oftmals sind nämlich die Elternteile, die sich überwiegend der Care-Arbeit widmen, wirtschaftlich benachteiligt, und dieser Effekt wird insbesondere in der Pension, oder auch, wenn eine Ehe geschieden wird, sichtbar. Die Einführung eines automatischen Pensionssplittings, wie es auch in anderen Ländern bereits umgesetzt wurde, wäre meiner Meinung auch ein sehr wichtiger Schritt für Österreich. Verpflichtende Rechtskurse vor der Ehe, Sie (in Richtung Bundesministerin Sporrer) haben es eh schon angedeutet, damit die Menschen auch wissen, worauf sie sich einlassen, sind auch noch ein Punkt, den wir diskutiert hatten. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Ja, wenn wir einiges ändern im Eherecht - -
Präsident Markus Stotter, BA: Frau Kollegin, bitte zum Ende kommen!
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (fortsetzend): Noch ein letzter Satz vielleicht: dann würden vielleicht auch wieder mehr Ehen geschlossen werden (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Mit so einer Politik ganz sicher!), es würden wieder mehr Familien gegründet werden und in Anbetracht der demografischen Entwicklung in Österreich wäre das, glaube ich, auch sehr wichtig. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Linke Politik sorgt nicht für mehr Kinder! Das ist das Problem!)
10.09
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Jäckel. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.