RN/13
10.14
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident, auch von unserer Seite alles Gute für deine Präsidentschaft! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir heute über die Reformpläne im Eherecht sprechen, dann sprechen wir aus unserer Sicht nicht über ein Randthema oder über ein unwichtiges Thema, weil es um das Fundament unseres Zusammenlebens geht.
Aus der Vordiskussion konnte man eigentlich schon sehr gut heraushören: Es geht tatsächlich um Macht, es geht um Verantwortung, es geht um Fürsorge, aber auch um Freiheit. Eines ist aus der heutigen Diskussion auch klar geworden: Viele Teile des österreichischen Eherechtes stammen aus einer Zeit, in der wir über andere Rollenbilder in unserer Gesellschaft gesprochen haben, in der die Rollenbilder eher so verteilt waren: Erwerbsarbeit hier, Care-Arbeit dort; die Männer als Ernährer, die Frauen als Zuständige für Haushalt, Kinder und auch Pflege. Diese Realität gibt es aber längst nicht mehr. Im Eherecht ist es eigentlich noch so, als wäre das der Normalfall. Schon im Regierungsprogramm 2020 ist festgehalten worden, dass das Ehe- und das Scheidungsrecht weiterentwickelt werden müssen, insbesondere – und darüber ist heute auch schon gesprochen worden – das Verschuldensprinzip gehört auf den Prüfstand.
In der letzten Gesetzgebungsperiode lag der Fokus völlig zu Recht auf der Modernisierung des Kindschaftsrechtes. Der logische Schritt, der nun zu folgen hat, ist die Modernisierung des Ehe- und des Scheidungsrechtes. Das steht auch im aktuellen Regierungsprogramm: Reform des Eherechtes, „Reform des Scheidungsrechts“, „Neuregelung des nachehelichen Unterhalts“, nämlich „unabhängig vom Verschuldensprinzip“; das wäre dort eine wesentliche und wichtige Sache.
Wir haben es heute in der Diskussion schon gehört: Da gibt es in der politischen Realität anscheinend noch viele Fragezeichen, aber die meisten Expertinnen und Experten, Richter:innen, Wissenschaft und Praxis sagen seit Jahren, dass das Verschuldensprinzip tatsächlich veraltet ist. Wir haben es heute schon von Ihnen, Frau Ministerin, gehört: Es gibt noch Skepsis, es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet; vonseiten der ÖVP habe ich jetzt eher anderes herausgehört.
Aus unserer Perspektive, aus grüner Perspektive, sind die Argumente eindeutig: Das Verschuldensprinzip ist veraltet, insbesondere weil zur Feststellung des Verschuldens in Gerichtsverhandlungen sehr oft intimste Details verhandelt werden müssen, und das führt zu Eskalationen im Scheidungsverfahren. Das erst führt teilweise zu Rosenkriegen. Wenn ich ganz persönlich sein darf: Ich habe das vor 23 Jahren selber erlebt. Vorher war das mit der Scheidung eigentlich alles ganz easy, aber als es genau um das gegangen ist, sind die Schmutzkübel ausgepackt worden. Ich sage Ihnen, auch nach 23 Jahren kann ich mich an einzelne Sätze während der Gerichtsverhandlung erinnern. – Ich glaube, genau das brauchen wir in der heutigen Zeit nicht mehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
Ja, es wurde heute auch schon gesagt: Frauen – auch Männer –, die hauptsächlich für Care-Arbeit zuständig sind, sind ökonomisch abhängig. Dann passiert nämlich genau das: In gewaltbelasteten Beziehungen bleiben die Frauen dann oft dort, sie können das Haus nicht verlassen – Kollegin Schwarz-Fuchs hat es heute auch schon ausgeführt –, sie bleiben in dieser toxischen Umgebung, um eben kein Verschulden zugerechnet zu bekommen. Deshalb – jetzt noch einmal kurz; ich habe leider nur 5 Minuten –: Wir wollen das Verschuldensprinzip abschaffen, aus guten Gründen, wollen aber natürlich auch nicht, dass Frauen in Altersarmut kommen. Da möchte ich ein Stichwort nennen: den bedarfsorientierten Unterhalt. Es gibt also durchaus Lösungen.
Eine Sache, die mir auch noch ganz wichtig ist – das wurde heute auch schon angesprochen; ich muss jetzt ein bisschen etwas überspringen –: Kaum jemand, der eine Ehe eingeht, kennt sich genau aus, was eigentlich die Rechtsfolgen einer Ehe sind. Da braucht es für mich wirklich eine Information, die man sich nicht selber anliest oder selber beschafft, sondern ein Standesamt wäre da zum Beispiel für mich der richtige Ort, um den zukünftigen Ehepartnern die Grundparameter der Folgen einer Eheschließung darzustellen.
Eherecht ist kein nostalgisches Thema, auch kein Randthema und kein unwichtiges Thema, sondern es ist hochaktuell: Es entscheidet über ökonomische Sicherheit, es entscheidet über Freiheit, es entscheidet über Gewaltprävention, und es entscheidet über Würde. Wir Grüne stehen für ein Eherecht, das schützt, und nicht für ein Eherecht, das beschuldigt, für ein Eherecht, das absichert und nicht abhängig macht und das der Realität der Menschen im Jahr 2026 gerecht wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
10.20
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Deutsch. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.