RN/14

10.20

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident, und an dieser Stelle auch von meiner Seite alles Gute für das kommende Halbjahr! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Raum und auch via Livestream! Wir reden heute über eine Reform des Eherechts, und da reden wir nicht über irgendwelche Paragrafen, sondern wir reden über Lebensrealitäten, über Menschen, die einmal Ja zueinander gesagt haben und die dann irgendwann feststellen, dass das Zusammenleben doch nicht so funktioniert, und wir reden dabei auch über die Frage, wie der Staat sie in genau dieser Situation begleitet.

Im Regierungsprogramm wurde festgelegt, dass das Scheidungsrecht weiterentwickelt werden soll, inklusive einer Neuregelung des nachehelichen Unterhalts, der sich vom Verschuldungsprinzip löst. Dass die Arbeitsgruppe im Justizministerium ihre Arbeit aufgenommen hat, ist ein richtiger und wichtiger erster Schritt. Jetzt stellt sich aber natürlich die Frage, wie es konkret weitergeht und was wirklich geplant ist. 

Für mich ist ein zentraler Punkt, dass wir uns ganz ehrlich anschauen müssen, ob das geltende Verschuldensprinzip noch zur heutigen Lebensrealität passt. Meine Vorrednerin hat das schon erwähnt, und ich kann auch nur sagen: Für mich ist das Verschuldensprinzip nicht mehr zeitgemäß. Vier von fünf Scheidungen in Österreich erfolgen einvernehmlich, und dort, wo sie nicht einvernehmlich erfolgen, also wo sie strittig sind, ist das Verfahren oft lang, es ist emotional und es ist teuer – und die Schuld ist auch schwer beweisbar. Das Verschuldensprinzip führt in der Praxis oftmals einfach dazu, dass Konflikte überhaupt erst entstehen oder angefeuert werden, weil bestimmte rechtliche Konsequenzen, wie eben der Unterhalt, an die Verschuldensfrage geknüpft sind. Das heißt, es wird eher dazu gedrängt, zu eskalieren, als Konflikte zu lösen. Kooperation wird rechtlich also nicht belohnt, sondern wird eigentlich bestraft, und das entspricht weder dem gesellschaftlichen Wandel noch einem modernen Familienrecht.

Aber nicht nur das: In der Praxis zwingt das Verschuldensprinzip Menschen dazu, die privatesten Lebensbereiche vor Gericht offenzulegen. Da geht es um intimste Nachrichten, da geht es um persönliche Konflikte und Verletzungen, die alle Teil dieses Gerichtsverfahrens und der Beweisführung werden, um den Unterhalt abzusichern. Das hat für mich mit einem modernen, mit einem würdevollen Familienrecht nichts zu tun. Was noch dazukommt: Gerade die wirtschaftlich schwächere Person – das ist häufig die, die über Jahre unbezahlte Care-Arbeit geleistet hat – steht in strittigen Scheidungsverfahren oftmals schlechter da. Wer sich ein langes Verfahren nicht leisten kann oder, aus welchem Grund auch immer – mental oder Sonstiges –, dieses Verfahren nicht durchsteht, verzichtet am Ende auf Ansprüche, und das verstärkt die Ungleichgewichte, anstatt sie zu aufzulösen. 

Vor diesem Hintergrund ist also klar: Unterhalt soll nicht davon abhängen, wer an dem Zugrundegehen der Ehe schuld ist, sondern davon, welche Lebensrealitäten während der Ehe bestanden haben. Sie haben da eh auch schon einiges erwähnt: Es kann um die Dauer der Ehe gehen, um die Anzahl der Kinder, um die Verteilung der Aufgaben, um Einkommensunterschiede und wirtschaftliche Abhängigkeiten. Das sind sichere Kriterien, das sind sachliche Kriterien, die es auch gerechter machen würden. 

Ich habe es bereits erwähnt: Vier von fünf Scheidungen in Österreich erfolgen einvernehmlich. Das heißt, die meisten Paare wollen ja auch keine Schuldfrage klären, sondern eine redliche Regelung für die Zukunft. Wir sehen auch im europäischen Vergleich, dass die meisten europäischen Staaten ja schon von der Verschuldensfrage abgegangen sind und mit dem Zerrüttungsprinzip eigentlich sehr gute Erfahrungen machen.

Jetzt wird darauf verwiesen, dass es weiterhin ein Bedürfnis nach der gerichtlichen Schuldklärung geben soll. Das nehme ich zur Kenntnis, und ich bin einfach gespannt, was sich in dieser Arbeitsgruppe noch zeigen wird, denn es stellt sich schon die Frage, wie diese Einschätzung entsteht und wie eine solche Möglichkeit in ein Gesamtsystem eingebettet werden kann, das in erster Linie Rechtssicherheit und praktikable Lösungen gewährleistet. Die Frage ist auch: Werden wir uns mit der vollständigen Abschaffung des Verschuldensprinzips befassen oder mit einer klaren Entkoppelung? Und wenn es nur vom Unterhalt entkoppelt wird, welche Rolle soll dann das Verschuldensprinzip noch spielen?

Ich habe in dieser Hinsicht also einige Fragen, die für mich einfach offen sind. Da geht es auch darum: Wie schaut der Zeitplan für die Reform aus? Wie ist der weitere Ablauf geplant? Ist am Ende ein Bericht vorgesehen, oder gibt es eine ausgearbeitete Legistik? Und wann können wir damit rechnen? – Das sind Fragen, die mich persönlich einfach sehr interessieren und die aktuell noch offen sind. 

Abschließend – da auch meine Redezeit gleich zu Ende geht, denn auch ich habe leider nur 5 Minuten –: Eine Reform im Eherecht ist bitter notwendig – dazu stehe ich absolut –, und sie ist dann gelungen, wenn sie es schafft, Konflikte nachhaltig zu lösen und sie nicht zu verlängern, sondern sie zu beenden, und wenn sie Menschen nach einer Trennung nicht schwächt, sondern absichert. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

10.25

Präsident Markus Stotter, BA: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.