RN/17
Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke, Herr Präsident. – Vorweg möchte ich Ihnen, Herr Präsident, und dem neuen Präsidium natürlich alles Gute für das kommende Halbjahr und eine gute Sitzungsführung wünschen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen wird und das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das CBCR-Veröffentlichungsgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG).
Der Bericht des Ausschusses dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Spanring. Ich erteile ihm dieses.