10.30
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Es wird immer wieder von Vereinfachung gesprochen: Vereinfachungen für unsere Wirtschaftstreibenden. Das geflügelte Wort Entbürokratisierung schwebt immer wieder durch die Republik, und Österreich leistet sich dafür sogar einen eigenen Deregulierungsstaatssekretär, den Sepp Schellhorn, der in einem Jahr bis jetzt wenig bis nichts zustande gebracht hat, das in Wahrheit auch nur im Entferntesten ein bisschen etwas bringt, damit wir hier eine Entlastung für unsere Unternehmer hätten. Deshalb muss er sich leider immer wieder ganz bewusst folgende Frage gefallen lassen: „Sepp, was machst du?“ Diese Frage steht wirklich im Raum, und auch mit dem heutigen Gesetz, mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, wird leider wieder nichts einfacher – das Gegenteil ist der Fall. Frau Minister Sporrer bringt heute ein wahres Bürokratieungetüm auf den Weg, das es für Unternehmen ein weiteres Mal unattraktiv macht, in Österreich ihre Zelte aufzuschlagen. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Ich will ja, da ich Erstredner bin, nicht nur allgemein kritisieren, sondern ich will Ihnen auch gerne sagen, warum wir im Detail dieses Gesetz kritisieren und warum es eine Verschlechterung für unsere Wirtschaftstreibenden darstellt. Dazu muss ich leider ein bisschen ausholen, denn es ist – so wie vieles, das von der Europäischen Union kommt – einerseits sehr umfangreich, auf der anderen Seite ist es genauso kompliziert, also in Wahrheit genau das Gegenteil von Bürokratieabbau.
Als kleines Bonmot am Rande zum Thema Bürokratieabbau – vielleicht haben Sie es mitbekommen –: Die Europäische Union hat im Jahr 2025 1 456 neue Gesetze auf den Weg gebracht. Also selbst für Experten ist das alles kaum mehr überschaubar, und ich wage hier auch zu behaupten, das ist pure Absicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Was man zu diesem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz wissen muss: Ja, es ist eine EU-Richtlinie – diese hätte auch schon lange umgesetzt werden müssen –, und ja, es ist deshalb auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig. Mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, wird der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen massiv ausgeweitet. Was bedeutet das? – Mehr Aufwand – ich gehe einmal davon aus, dass viele Unternehmen eigenes Personal dafür brauchen werden, das sich dann nur um diese Berichtspflicht wird kümmern müssen. Unternehmen werden damit verpflichtet, einen weiteren, quasi einen zweiten Jahresbericht zu erstellen, und dadurch werden natürlich auch weitere Kosten für die Unternehmen entstehen – wie gesagt, ein enormer Mehraufwand, und das betitelt sich dann Nachhaltigkeitsberichtsgesetz.
Das allein ist schon ein Hohn, denn das klingt so, als würde man darauf schauen, dass ein Unternehmen zum Beispiel zukunftsfitter wird oder dass man Unternehmen für künftige Generationen aufbaut und stärkt, also nachhaltig macht, oder dass man es wirtschaftlich resilienter macht, aber genau das ist eben nicht der Fall: Es geht einzig und allein wieder um die linke Ideologie. Es geht um die überzogene Energiewende der Europäischen Union, und diese überzogene Energiewende stößt halt viele Dolche in den Wirtschaftskörper der EU. Und merken Sie sich bitte diese überzogene Energiewende, denn ich werde später noch ganz kurz darauf zurückkommen.
Weiters verpflichtet man mit diesem Gesetz österreichische Unternehmen beziehungsweise mit dieser Richtlinie europäische Unternehmen ab einer gewissen Größe dann auch noch zu Drittlandunternehmensberichten. Das heißt, auch dort entsteht wieder ein irrsinniger Mehraufwand. Das haben wir auch im Ausschuss besprochen und abgefragt, und das wurde uns so bestätigt, und auch das ist wieder ein irrsinniger Wettbewerbsnachteil für Unternehmen auf unserem Kontinent.
Wieder einmal ist es die Europäische Union im Alleingang, die da im internationalen Vergleich sich selbst die mit Abstand strengsten Kriterien auferlegt. Das alles sind natürlich Maßnahmen, welche den Wirtschaftsstandort Europa deattraktivieren, auf gut Deutsch: schädigen. Warum machen das andere Länder außerhalb der Europäischen Union nicht so? – Das kann man ganz einfach beantworten: weil sie halt anscheinend politisch klüger sind als wir.
Und nicht nur der von mir skizzierte Mehraufwand kostet dann Geld, er stellt auch eine weitere Gefahr finanzieller Natur für die Unternehmen dar, denn wenn bei diesen Berichten dann Fehler passieren, kostet das noch einmal richtig viel Geld in Form von Strafen. Aber nicht nur diese Strafen kosten Geld, sondern natürlich auch die Prüfungen selbst, denn die Prüfer werden natürlich auch nicht umsonst arbeiten, die sind ja auch zu bezahlen.
Spannend ist dann auch die Frage – es ist doch einiges an Kritik gekommen –: Wie kommt es dann überhaupt zu solch einer Richtlinie aus Brüssel? – Ja, weil unseren österreichischen Politikern von SPÖ, ÖVP, Grünen, NEOS – von der Einheitspartei – dort in Brüssel entweder die nötige Weitsicht fehlt oder ihnen in Brüssel einfach der nötige Mut dafür fehlt, einmal aufzustehen und zu sagen: Liebe Leute, das ist schlecht für uns, das ist schlecht für unsere Wirtschaft und deshalb können wir das nicht machen. (Beifall bei der FPÖ.) – Das passiert leider nicht. Denn auch im Nationalrat gab es einiges an Kritik, aber es sind halt einmal genau diese vier Parteien der Einheitspartei, die dann in Brüssel mit ihren Fraktionen genau dieses Gesetz durchgewunken haben, dieses Gesetz unterstützt haben und diese Richtlinie in Wahrheit erst ermöglicht haben.
Meine Damen und Herren! Das Einzige, das an diesem Gesetz tatsächlich nachhaltig ist, ist, dass die EU damit unsere Unternehmen nachhaltig schwächt, indem Managementkapazitäten, aber auch Kapital und Investitionsspielräume gebunden werden und damit der Wirtschaftsstandort Österreich und der Wirtschaftsstandort Europa ein weiteres Mal – ich muss es leider wiederholen, weil man das nicht oft genug sagen kann – nachhaltig geschwächt und nachhaltig unattraktiv gemacht werden. Wie ich es gesagt habe: Es gab viel Kritik dazu aus dem Bundeskanzleramt – der Verfassungsdienst der Regierung hat das kritisiert –, aber natürlich auch von der Wirtschaftskammer, und das völlig zu Recht.
Ich kann diese Kritik nachvollziehen; was ich dann aber nicht nachvollziehen kann, meine Damen und Herren, ist, dass viele Funktionäre der ÖVP ja genau in dieser Wirtschaftskammer sitzen – ich sage bewusst nicht: tätig sind, sondern ich sage, die sitzen da drinnen –, und dort wird diese Richtlinie wie auch die österreichische Umsetzung dazu kritisiert. Im Nationalrat sind auf einmal diejenigen, die in der Wirtschaftskammer sitzen, dieselben, die sagen: Ja, wir heißen dieses Gesetz gut und wir stimmen mit!, und dann natürlich das Handerl heben. Ich traue mich zu wetten: Auch heute im Bundesrat – es betrifft ja doch auch einige Kollegen, die jetzt wegschauen, aber es betrifft trotzdem noch einige – werden einige brav das Handerl heben, um das Gesetz durchzuwinken. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber, meine Damen und Herren, Sie haben da die Rechnung ohne den Wirt gemacht, beziehungsweise besser gesagt, Sie haben das Gesetz ohne die entsprechende Prüfung gemacht. Denn jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt, und ich bitte wirklich um Aufmerksamkeit: Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz am Ende des Tages verfassungswidrig ist, und ich bin genauso überzeugt davon, dass die Rechtsberater des Bundespräsidenten – sprich seine Juristen – ihm auch sagen werden, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben.
Ich habe am Dienstag, also vorgestern, im Ausschuss eine Frage dazu gestellt, welche nicht beantwortet werden konnte, weil das Gesetz offensichtlich nicht zur Gänze gelesen wurde.
In Artikel 6 bei der Änderung des Genossenschaftsrevisionsgesetzes 1997 lesen wir – ich zitiere jetzt –: „§ 12 in der Fassung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes tritt mit 1. April 2026 in Kraft und ist auf Zwangsstrafen anzuwenden, die wegen einer Säumnis verhängt werden, die nach dem 31. März 2025 beginnt oder fortdauert.“
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, das ist passiert und es ist ein Fehler, man hat es überlesen und es wurde nicht entdeckt, oder es wurde absichtlich so belassen. Ich glaube, dass es Absicht ist, weil es die entsprechenden Hinweise dazu schon gab. Ich sage, genau das ist nämlich verfassungswidrig, und ich sage Ihnen auch, warum: Weil Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention in unserer Verfassung verankert ist, und das ist der Grundsatz: keine Strafe ohne Gesetz, und dieser verbietet auch das rückwirkende Strafrecht.
Für uns Nichtjuristen – ich bin nämlich ein Nichtjurist –: Das heißt auf gut Deutsch: Wenn zum Zeitpunkt X etwas nicht unter Strafe steht, dann kann man nicht nachher hergehen und sagen: Das, was du damals gemacht hast, ist heute strafbar, und deshalb wirst du nachträglich belangt. Genau das passiert aber hier, meine Damen und Herren.
Weiters gibt es noch eine Änderung im Genossenschaftsrevisionsgesetz unter „3.“: „In § 12 wird in Abs. 1 und in Abs. 2 jeweils die Wendung ‚bis 3 500 Euro‘ gestrichen.“ Hier gilt dann die Maßgabe nach § 24 des Firmenbuchgesetzes, wonach die Strafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften auf 20 000 Euro und bei großen Kapitalgesellschaften auf 50 000 Euro erhöht werden. Auch diese Erhöhung der Strafen ist verfassungswidrig, weil rückwirkend.
Ich weiß nicht, ob Ihnen das egal ist, aber ich bin schon sehr gespannt, ob sich der Herr Bundespräsident die Peinlichkeit gibt und solch ein Gesetz unterschreibt. (Ruf: Redezeit!)
Jetzt noch einmal zurück zu der von mir vorher angesprochenen überzogenen Energiewende und damit zum Green-Deal-Irrsinn, damit man vielleicht erkennen kann, woher das Ganze kommt. Viele Menschen in Europa haben inzwischen erkannt, dass ein Gutteil der Green-Deal-Politik dazu geführt hat, dass wir unsere Wirtschaft geschwächt haben. Unser Wirtschaftsstandort ist bei Weitem nicht mehr so attraktiv, wie er einmal war, die Unternehmen wandern ab, wir haben Rekordinsolvenzen, und neue Ansiedelungen bleiben aus – denkt sich niemand etwas dabei.
Aber warum bleibt die EU trotzdem auf diesem ideologischen Irrweg, obwohl es sogar Unternehmen gibt, die von Europa in andere Staaten auswandern, gut gehende Unternehmen? – Wir haben es in der letzten Sitzung des EU-Ausschusses im Dezember 2025 gehört und gelesen – zumindest die, die aufmerksam waren und nicht nur auf die Redezeit schauen, Frau Kollegin –: Die EU plant einen mehrjährigen Finanzrahmen von 2028 bis 2034. Das sind sechs Jahre mit einem unglaublichen Gesamtvolumen von 1,98 Billionen Euro; das sind 1 980 Milliarden Euro.
Weil die EU leider, wie auch in der Vergangenheit schon so oft, wortbrüchig geworden ist, soll es in Zukunft Einnahmen geben, sogenannte EU-Steuern. Das war bisher immer ausgeschlossen, darf eigentlich auch gar nicht sein, aber es ist logisch, die EU muss das machen, weil von irgendwoher das Geld ja kommen muss. Es werden halt immer weniger Nettozahler, die in den Topf noch etwas einzahlen. Darum kommt man dann auf diese Ideen, dass man diverse Steuern einführt. Ein paar Ideen möchte ich mit Ihnen teilen.
Da sind von der Kommission zum Beispiel genannt worden: eine Abgabe auf nicht gesammelte E-Abfälle – okay, so weit, so gut oder schlecht, eine EU-Tabaksteuer, spannend für alle Raucher, ein Unternehmensbeitrag für Europa, das ist de facto eine EU-Unternehmensabgabe. Weil es der Wirtschaft in Europa ja so gut geht, muss man zukünftig noch eine Abgabe einheben. Das ist auch ein bisschen verrückt. Aber jetzt gut aufpassen – das ist nämlich das, was entlarvend ist, was auch die Europäische Kommission entlarvt –: Die Kommission plant Einnahmen durch Eigenmittel aus dem CO2-Emissionshandel und einen CO2-Grenzausgleich. Das sind zwei verschiedene Maßnahmen. Beide Maßnahmen tragen übrigens, nur so nebenbei erwähnt, überhaupt nichts zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bei; für den Fall, dass man daran glaubt, dass das der wirkliche Schuldige am Klimawandel ist. Es ist nur eine weitere Umverteilung des Geldes, nämlich weg von den Unternehmern, von den Leistungsträgern in der Europäischen Union hin zu den Politkasten in Brüssel.
Das, meine Damen und Herren, ist auch der wahre Grund, warum die EU an ihrer für die Wirtschaft so schädlichen Green-Deal-Politik festhält: weil sie damit selbst Milliarden einnehmen wird – Geld, das dann leider, wie so oft, nicht für Europäer ausgegeben wird, sondern halt irgendwo in der Welt anderen zugutekommt. Und jetzt schließt sich wieder der Kreis, und dazu zählt heute auch im Weitesten dieses Nachhaltigkeitsberichtsgesetz.
Dass die SPÖ solch einem Gesetz zustimmt, ja, das ist für mich nicht weiter verwunderlich, aber was für mich schon verwunderlich ist, das ist, dass die beiden angeblichen Wirtschaftsparteien, nämlich die NEOS und auch die ÖVP – und ich sage wirklich: angeblichen Wirtschaftsparteien –, hier zustimmen. Das ist, gelinde gesagt, ein Verrat an unseren Unternehmen, denn dank genau dieser Politik, meine Damen und Herren, ist Österreich heute dort, wo es ist: Wir sind ein Höchststeuerland. Wir haben so viele Einnahmen wie nie zuvor, und trotzdem steigen die Schulden ins Unermessliche. Wir haben bis vor Kurzem die höchste Inflation in Europa gehabt und liegen nach wie vor weit über dem Durchschnitt. Und wir haben das niedrigste EU-Wirtschaftswachstum.
In Wahrheit gibt es jetzt nur einen einzigen Weg hinaus aus diesem Jammertal: Das wäre einmal ein politischer Neuanfang, am besten natürlich auf europäischer Ebene. Aber fangen wir einmal in Österreich an, beginnen wir mit dem Rücktritt dieser Regierung, mit Neuwahlen, die für klare Verhältnisse sorgen, und mit einem Volkskanzler Herbert Kickl! Dann geht es auch wieder bergauf. (Beifall bei der FPÖ.)
10.45
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Manfred Mertel. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.