RN/28

11.22

Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und live vor den Bildschirmen! Herr Kollege Steinmaurer, nur ganz kurz: Vielleicht warst du in einem anderen Ausschuss als ich, aber ich glaube, da waren schon wieder ein paar Zahlendreher dabei und man hat gesehen: Man erklärt nicht einmal das Thema und gibt den Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, zu verstehen, worum es geht, sondern man schießt gleich von vornherein drauf los. Das heißt, man benennt das Problem und nicht die Lösung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir gehen da einen anderen Weg. Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 greift dort ein, wo Unsicherheit entstanden ist, und stellt Gerechtigkeit wieder her. Sie sorgt dafür – das ist auch etwas, was du vergessen hast, nämlich genau das Kontrathema –, dass Arbeit und Leistung gesehen werden. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es keine Nebensache, sondern eine zentrale politische Verantwortung. Auch wenn die Inflation im Jänner zum Glück auf 2 Prozent gefallen ist – das ist ein erster wichtiger Erfolg –, ist klar, dass wir da noch am Anfang sind und das bei Weitem noch nicht das Ziel ist. 

Aber worum geht es konkret? Steigen wir einmal in die Thematik ein: Was betrifft diese Novelle? – Erstens die steuerliche Behandlung des Feiertagsarbeitsentgeltes, zweitens die Fortführung erhöhter steuerfreier Überstundenzuschläge für 2026, und drittens die befristete Verlängerung der Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen. Drei Punkte mit dem gleichen Ziel: Rechtssicherheit und vor allem Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen. 

Zum Feiertagsarbeitsentgelt: In der Praxis wurde das jahrelang unterschiedlich behandelt. Manche Arbeitgeber haben das steuerfrei berücksichtigt und andere nicht, mit dem Ergebnis, dass es diesbezüglich am 19. Dezember 2024 eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts gab, mit der Klarheit entstand – allerdings mit sehr problematischen Folgen und zum Leidwesen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Das Feiertagsarbeitsentgelt gemäß § 9 Abs. 5 Arbeitsruhegesetz wurde nicht mehr als Zuschlag im Sinne des § 68 Einkommensteuergesetz anerkannt. Die Konsequenz war leider sehr eindeutig: Ab 1. Jänner 2025 wurde dieses Entgelt einheitlich steuerpflichtig. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch jene, die uns heute zusehen, bedeutet das spürbaren Nettolohnverlust, obwohl sie genau dieselbe Arbeit geleistet haben wie zuvor, oft an Feiertagen und oft unter besonderen Belastungen. Genau da greifen wir heute ein, genau das gilt es zu korrigieren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. 

Mit der Änderung in § 68 Abs. 1 wird die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts ausdrücklich gesetzlich verankert, im Rahmen des bestehenden Freibetrags von derzeit 400 Euro. Das ist eine Bereinigung einer sehr unklaren Rechtslage und vor allem ein Schritt für mehr Fairness und für mehr Gerechtigkeit für die Kolleginnen und Kollegen, die an den Feiertagen unsere Gesellschaft am Laufen halten. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Kollege Steinmaurer, du hast das kurz angesprochen: Die neue Regelung kommt ab 1. Jänner 2026 zur Anwendung, und da es natürlich einiges an technischen Voraussetzungen gibt, gibt es eine verpflichtende Aufrollung. Das heißt, der Arbeitgeber kann nicht sagen, das schauen wir uns irgendwann an, sondern das muss so rasch wie möglich sein, spätestens bis Ende Mai 2026. Damit ist klargestellt: Die Entlastung kommt verlässlich, sie ist terminisiert und sie kommt für jene Kolleginnen und Kollegen, die sie brauchen. 

Zu den Überstundenzuschlägen. Da hast du ja auch gemeint: Nein, das ist keine Entlastung. Es geht jetzt um die Situation, dass für das Kalenderjahr 2026 der steuerfreie Zuschlag von 170 Euro für die ersten 15 Stunden erhalten bleibt. Jetzt kommt es – das hast du uns nämlich ein bisschen unterschlagen –: Ohne diese gesetzliche Anpassung wäre es zu einer deutlichen Reduktion gekommen, nämlich von derzeit 200 Euro auf 120 Euro. Das heißt, wir schaffen eine zusätzliche Möglichkeit. (Bundesrat Steinmaurer [FPÖ/OÖ]: Das hast du aber schlecht ...!) Gerade in der jetzt schwierigen Situation braucht es Stabilität und Planungssicherheit. Die Regelung davor war zeitlich befristet. Schaut euch bitte die Gesetzestexte an! (Bundesrat Steinmaurer [FPÖ/OÖ]: Hätte man ja verlängern können! Warum verlängert ihr sie nicht?)

Zur Mitarbeiterbeteiligung: Ich glaube, es ist auch ein wesentlicher Punkt, diese Ebene für Start-ups mitzuberücksichtigen, sie war bis Ende 2025 befristet. Die Möglichkeit, virtuelle Gesellschaftsanteile – sogenannte Phantom-Shares – steuerneutral in eine Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a Einkommensteuergesetz umzuwandeln, wird in der Praxis gut genützt und von vielen jungen Unternehmerinnen und Unternehmern positiv bewertet. Es gibt keine sofortige Besteuerung beim Wechsel. Erst später, beim tatsächlichen Verkauf, fällt die Steuer – aber auch da begünstigt – an. 

Die steuerliche Umwandlungsregelung der Phantom-Shares wurde ursprünglich befristet – wie schon ausgeführt – und nun wird sie um ein Jahr bis 31.12.2026 verlängert. Sie bringt Chancen, sie bringt Planungssicherheit für Start-ups, Förderung und sichert auch den Standort. Wichtig dabei ist, dass diese Regelung klar befristet und mit strengen Voraussetzungen versehen laufend zu evaluieren ist. Für uns gilt natürlich weiterhin: Gute Arbeit braucht faire Löhne, soziale Absicherung und vor allem auch Mitbestimmung der Kolleginnen und Kollegen. Mitarbeiterbeteiligungen können das ergänzen und zusätzliche Anreize schaffen. 

Gehen wir jetzt noch ein bisschen auf die Kritik ein! Ihr stellt euch immer hier heraus, liebe FPÖ, und sagt, ihr seid die Retter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Sind wir ja!) Ich habe schon auf vielen Ebenen versucht, euch zu erklären, dass das draußen keiner so sieht, dass wir das nicht so sehen. Aber warum nicht? Warum sehen wir es nicht so? – Weil eure Handlungen nicht mit euren Worten übereinstimmen. (Beifall der Bundesrätin Lassnig [ÖVP/Ktn.].) – Gerne, gerne Beifall. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wenn ich ein bisschen in die Vergangenheit zurückblicke: Ihr wart diejenigen, die den 12-Stunden-Arbeitstag forciert haben (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Arbeitszeitflexibilisierung!), die die 60 Wochenstunden ermöglicht haben. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Das ist ein Schmäh!) Ich kann mich noch erinnern, dass wir mit der Gewerkschaft draußen auf der Straße gestanden und mit den Kolleginnen und Kollegen Seite an Seite dagegen aufgetreten sind. Da ist nur meine Frage: Wo war die FPÖ? Vielleicht kann man das dann bei einer tatsächlichen Berichtigung auch gleich mitbeantworten. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Man kann schon sagen: Diese Novelle ist nicht ausreichend; das ist alles zu wenig; sie ist kompliziert und sie kommt zu spät. Aber was ist dann die Möglichkeit? – Wir haben heute die Möglichkeit, das zu korrigieren. Wir können Rechtssicherheit schaffen. Wir können den Kolleginnen und Kollegen diese Unterstützung geben, damit die steuerlichen Vorteile gesichert sind. Wenn wir den Bogen spannen – und das ist bei euch auch immer so das Thema –: Ihr schmeißt da alles an Kritik darauf. Mir fehlt von der FPÖ wirklich oft die konstruktive Herangehensweise. 

Wir haben uns ja im persönlichen Austausch darüber unterhalten: Was hat das für Auswirkungen? Wie ist das zu bewerten? Ich finde das auch sehr gut, denn es sollten sich alle einbringen, die hier herinnen sitzen: nicht nur mit einer Kritik, die man von irgendwo herzieht, sondern mit konstruktiver Kritik. Zu sagen: Was können wir gemeinsam für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser machen?, ist wichtig, denn es ist schon ein gemeinsamer Weg, für die Menschen Entlastung zu schaffen. 

Es geht in dem Bereich nicht nur um die Reduktion der Einkommensteuer: Was haben wir bei den Mieten gemacht? Was haben wir bei der Energie für die Kolleginnen und Kollegen durchgesetzt? (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Das fragen sich die Leute auch! – Heiterkeit bei der FPÖ.) Was haben wir beim Strom umgesetzt? – Den Sozialtarif. In der Folge wollen wir auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel umsetzen. Das sind alles Einzelmaßnahmen, die einen Hintergrund haben: das Leben der Menschen leichter zu machen, wieder leistbar zu machen – und nicht nur die Probleme zu benennen. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Wenn wir in der Regierung sind, dann ...!)

Wisst ihr, das Problem nur zu benennen und die Lösung nicht zu haben, bringt den Kolleginnen und Kollegen, den Menschen keinen einzigen Cent mehr in die Taschen. Das muss man sich vor Augen halten. Ihr bringt Argumente, von denen man sagen kann: Wenn sich das jemand anschaut und nicht recherchiert, dann wird er vielleicht das eine oder andere glauben. Ich glaube aber, dass die Menschen draußen so mündig und so gescheit sind, dass sie sich das genau anschauen (Zwischenrufe des Bundesrates Pröller [FPÖ/OÖ] und der Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]) und dass eure Blendgranaten komplett neben der Spur laufen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Der heutige Beschluss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er ist mit Sicherheit noch nicht das Ziel, aber wir sollten ihn tätigen – für die Kolleginnen und Kollegen und für Entlastung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.33

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Steiner-Wieser zu Wort gemeldet. – Ich bitte darum.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.