RN/30
11.34
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Das hat sich ausgezahlt, dass ich jetzt das Pult wieder hinunterstellen muss! (Heiterkeit der Rednerin. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Muss ich nochmals rausgehen?) – Nachher dann, gerne! (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Red einmal, ich gehe dann schon raus! Fang einmal an, dann finde ich schon was!) – Ja, ja, vielleicht gibt es etwas!
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Willkommen, sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Besucherinnen und Besucher, willkommen bei uns hier im Hohen Haus! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Es wurden bei dieser Novelle im Prinzip drei Vorhaben zusammengefasst. Zweien davon würden wir tatsächlich zustimmen, weil wir sie gut finden. Beim dritten können wir leider nicht mit, denn wir sind der Meinung, wenn der strikte Sparkurs zum Teil auf dem Rücken von Familien, Pensionistinnen, Pensionisten und auch dem Klimaschutz ausgetragen wird, die Regierung aber gleichzeitig 105 Millionen Euro hat, um sie nicht einmal mit der Gießkanne, sondern ziemlich punktgenau – nämlich fast die Hälfte an die Spitzenverdienenden in Österreich – zu verteilen, dann können wir da nicht mit. Das geht sich mit uns nicht aus. (Beifall bei den Grünen.)
Zur Erklärung für die zusehenden Besucherinnen und Besucher: Es sind in dieser Verordnung zum Einkommensteuergesetz wie gesagt drei Dinge zusammengefasst, die umgesetzt werden sollen. Einerseits geht es darum – wir haben es eh schon gehört, aber ich möchte es trotzdem noch einmal ganz kurz ausführen –, dass Zuschläge für Feiertagsarbeitszeiten, für Schwerarbeit zum Beispiel in der Pflege, aber beispielsweise auch in der Straßenerhaltung oder im Winterdienst, bis zu 400 Euro im Monat steuerfrei sein sollen. Da gab es in der Vergangenheit Unklarheiten, und das hat dazu geführt, dass diese Zuschläge teilweise steuerfrei waren, teilweise aber versteuert wurden. Das war in der Praxis leider so. Das wird mit dieser Änderung heute klargestellt und das finden wir natürlich gut, denn Menschen, die eh schon unter besonders schwierigen Bedingungen arbeiten – und vor allem oft zu Zeiten, zu denen wir lieber Zeit mit unserer Familie verbringen –, sollen dafür wenigstens steuerlich begünstigt werden.
Im zweiten Teil geht es darum: Wenn Mitarbeiter:innen über sogenannte Phantom Shares – das sind also rein virtuelle Beteiligungen – an Start-up-Unternehmen beteiligt werden, dann ist das derzeit steuerfrei. Diese Regelung soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das fördert Innovationskraft in unserem Land und das finden wir natürlich auch super. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)
Auf den dritten Teil in diesem Tagesordnungspunkt möchte ich ein bisschen genauer eingehen, dieser findet nämlich, wie ich schon gesagt habe, nicht unsere Zustimmung. Ich möchte das ein bisschen näher erklären, weil wir dieser Regelung im Prinzip im Jahr 2023 schon einmal zugestimmt haben. Es geht nämlich um die prinzipielle Frage, in welchem Ausmaß Überstunden steuerfrei sein sollen. Prinzipiell ist es ja gut, wenn Überstunden bis zu einem bestimmten Maß tatsächlich steuerfrei sind – wer länger als die Normalarbeitszeit arbeitet, soll schon auch steuerliche Vorteile davon haben. Wir sind ja auch dafür, dass sich Leistung lohnen darf.
Deswegen gibt es ja auch eine Grundregelung. Die Grundregelung besagt, dass Überstunden bis zu 10 Stunden im Monat, bis maximal 120 Euro im Monat, steuerfrei sind. Diesen Betrag haben wir übrigens im Jahr 2024 auf 120 Euro erhöht, davor waren es nur 86 Euro. Also noch einmal: Generell sind Überstunden bis zu diesem Ausmaß steuerfrei. So weit, so gut. Nun war die Arbeitsmarktsituation 2023 sehr angespannt und es gab in vielen Branchen akuten Arbeitskräftemangel. Auch aus diesem Grund haben wir damals zugestimmt, diese steuerfreien Überstunden vorübergehend – also auf zwei Jahre befristet – auszuweiten, als schnell wirksame Maßnahme, um eben dem Mangel an Arbeitskräften entgegenzuwirken. Wir haben das damals auf 18 Stunden erhöht und auf 200 Euro maximal pro Monat ausgeweitet – wie gesagt, befristet auf zwei Jahre. Gleichzeitig haben wir aber auch nachhaltigere Maßnahmen gesetzt – wir haben die Kinderbetreuung ausgeweitet, wir haben die Rot-Weiß-Rot-Karte reformiert –, um mittelfristig etwas dagegen zu tun. Kurzfristig waren diese Überstunden aber eine gute Möglichkeit, da gegenzusteuern.
Wir hatten jedoch schon damals die Vermutung, dass diese Ausweitung eher besserverdienenden Personen zugutekommen würde beziehungsweise Teilzeitbeschäftigte davon nichts haben, denn Mehrstunden, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis geleistet werden, sind keine Überstunden. Wen betrifft das hauptsächlich, zu einem ganz großen Teil? Wer ist großteils von dieser Überstundenregelung, von diesem Steuerfreibetrag auf Überstunden betroffen? – Das sind nicht Frauen und das finden wir nicht so gut. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben wie gesagt diese Wirkung befürchtet. Wir haben deswegen auch damals mit hineinverhandelt, dass das Finanzministerium 2025 überprüfen soll, wer denn von dieser steuerlichen Begünstigung überhaupt profitiert, welchen Bevölkerungsgruppen das etwas bringt. Diese Evaluierung steht wie gesagt im Gesetz, nur leider hat sie nie stattgefunden. Trotzdem soll diese Grundregelung – wir erinnern uns: 10 Stunden im Monat sind steuerfrei, bis zu 120 Euro im Monat – heuer noch einmal erhöht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird niemandem etwas weggenommen, so wie es die FPÖ hier einzureden versucht, im Gegenteil: Es geht auch dieses Mal um eine Ausweitung, eine Erhöhung dieser Steuerfreiheit. Dieses Mal sollen die steuerfreien Überstunden eben auf 15 Stunden pro Monat beziehungsweise 170 Euro ausgeweitet werden – wieder theoretisch, eigentlich ohne zu wissen, wem das tatsächlich etwas bringt. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: O ja, denen, die mehr arbeiten, bringt’s was! Das ist doch eh geklärt, oder? Das wissen wir schon!) – Ich komme gleich dazu. – Es hat zwar keine Evaluierung gegeben, aber glücklicherweise hat sich das der Budgetdienst des Parlaments angeschaut, und er kommt zu dem Ergebnis, dass von dieser zusätzlichen Steuerbegünstigung, also von dieser zusätzlichen Begünstigung, 90 Prozent in der oberen Einkommenshälfte profitieren und immerhin noch 40 Prozent der obersten 10 Prozent, also der bestverdienenden Österreicherinnen und Österreicher, und zu 80 Prozent Männer, denn wir wissen ja, Frauen sind ganz oft in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen.
Ich möchte diese Zahlen noch einmal ein bisschen eindrücklicher untermauern: Der Budgetdienst hat eben ausgerechnet, dass diese zusätzliche Steuerbegünstigung 105 Millionen Euro kosten wird. Die Regierung schenkt also den bestverdienenden Personen in Österreich – noch einmal, das sind Personen, die 5 000 Euro netto und mehr pro Monat verdienen – 42 Millionen Euro. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Die bringen das aber schon ... nach Hause, oder, das Geld?) Ganz ehrlich: Pensionist:innen die Sozialversicherungsbeiträge erhöhen, die Beamtengehälter wieder aufschnüren, weil ja Pfleger:innen und Lehrerinnen und Lehrer auch einen Beitrag leisten müssen, Familienleistungen nicht an die Inflation anpassen und gleichzeitig so viel Geld an die Bestverdienenden im Land zu verschenken, das geht sich für uns nicht aus. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ein Geld, das man für Arbeit bekommt, ist ein geschenktes Geld?)
Diese Maßnahme ist nicht nur verteilungspolitisch schlecht, sondern das ist auch arbeitsmarktpolitisch nicht wirklich sinnvoll und kontraproduktiv. Wir müssen im Allgemeinen schauen, dass wir die Arbeitszeit besser auf die Menschen in Österreich verteilen und nicht nur fördern, dass sie sich bei einem kleinen Teil der arbeitenden Bevölkerung kumuliert. Durch solch eine Maßnahme wird es für Arbeitssuchende nicht leichter, einen Job zu finden.
Aus diesem Grund bringen wir einen Entschließungsantrag ein, der im Gegensatz zur vorliegenden Novelle positive Effekte hätte – auf den Arbeitsmarkt, auf die Einkommensverteilung und auch auf die Gendergerechtigkeit beziehungsweise Gleichstellung –:
RN/30.1
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die folgende Inhalte umfasst:
Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag, der tatsächlich ein Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit wäre. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.43
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/30.2
Vizepräsident Daniel Schmid: Der von den Bundesrät:innen Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.