RN/45

12.23

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Ja, es geht hier unter anderem darum, Transparenzregeln für die Emissionen grüner Anleihen festzuschreiben, unter anderem um Greenwashing zu verhindern. Wir schaffen damit neue Anlagemöglichkeiten und Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltige Produktion und Arbeitsweisen, was die Transformation hin zu einem verantwortungsvollen Wirtschaften ankurbeln sollte. Vertrauen in Finanzprodukte durch gute Transparenzregelungen stärkt und stabilisiert im Endeffekt auch den Finanzmarkt – und das ist ein sehr begrüßenswerter Ansatz. 

Herr Kollege Kofler, Nachhaltigkeit bedeutet aber eben auch Verantwortung – weil Sie Verantwortung angesprochen haben –: nämlich, dafür Verantwortung zu übernehmen, wie wir leben und wie wir so wirtschaften, dass wir andere Menschen, aber eben auch die Umwelt nicht ausbeuten, sondern darauf achten, dass auch unsere Kinder und Kindeskinder gut leben können – und das müsste, glaube ich, auch Ihnen ein Anliegen sein. (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Transparenzregelungen hier als unnötigen Bürokratieaufwand darzustellen, ist ganz klar abzulehnen. 

Warum stimmen wir aber hier nicht zu? – Finanzmarktstabilität bedeutet immer auch Stabilität für die Gesamtwirtschaft und damit eben für das gesamte Funktionieren eines Landes. Denken wir an die Finanzkrise 2008 und die massiv hohe Verschuldung, weil wir Banken retten mussten, oder den Vertrauensverlust in die Finanzmärkte, der Immobilien zu Betongold machte. 

Einige Punkte in diesem Sammelgesetz gibt es nun, die die Finanzmarktstabilität aufweichen und damit zu mittelfristigen Risiken führen können. Das ist zum einen – es wurde gerade angesprochen – der erweiterte Aufgabenbereich der Finanzmarktaufsicht. Sie wird nämlich die nationale Anlaufstelle für Informationen zu Finanzdienstleistungen – aber auch für Finanzdienstleister – und damit die Arbeit der europäischen Aufsichtsbehörde unterstützen. Das ist grundsätzlich gut und im Sinne der Kapitalmarktunion, um Unternehmen und Bürger:innen Überprüfungs- und Vergleichsmöglichkeiten zu geben, also eigentlich sehr begrüßenswert. Um aber ihre eigentliche Aufgabe, die Finanzmarktstabilität gut im Blick behalten zu können, sollte die FMA dafür genügend Personal haben – und wir hoffen, das ist auch im Plan. 

In dieselbe Kerbe schlägt der zweite Punkt: Dass die FMA finanzmarktpolitische Maßnahmen zusätzlich auf ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft prüfen soll, klingt auch im ersten Moment gut, ist aber problematisch, da damit der Fokus auf die Finanzmarktstabilität in der Beurteilung von Maßnahmen abgeschwächt wird. Die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht – so sagt es ja auch schon ihr Name – ist die Aufsicht über den Finanzmarkt, auf das sollte und auf das muss sie sich konzentrieren. Die Realwirtschaft im Blick haben sollten die staatlich geförderten Wirtschaftsforschungsinstitute, denn Wirtschaft – wir wissen das, wenn wir an die KIM-Verordnung denken – will oft etwas anderes, als es ein sicherer Umgang mit Geld erfordern würde. Das Zusammenbringen der einzelnen Forschungsergebnisse ist dann Aufgabe der Politik. 

Der andere von uns kritisierte Punkt betrifft das Eigenkapital von Banken in Bezug auf das Risiko, das sie eingehen. Die Vergabe fauler Kredite und die falsche Risikoeinschätzung bei undurchsichtigen Finanzprodukten waren ja Hauptursache der Finanzkrise. Die geringe Eigenkapitalbasis der Banken konnte dann aber die entstandenen Verluste nicht abfedern – und daraus haben wir gelernt und die Basel-Regelungen weiterentwickelt. Vereinfacht zusammengefasst sagen sie: Je riskanter eine Bank ihr Geld anlegt, desto mehr Eigenkapital muss sie vorweisen, um mögliche Verluste ausgleichen zu können. 

Die Banken können das Risiko dann auf zwei Arten berechnen: zum einen mit standardisierten Modellen, die sehr begrüßenswert sind, da sie vergleichbar und transparent sind; und zum anderen mit selbst gebauten Rechenmodellen, die im Ergebnis in die Nähe der standardisierten Modelle kommen müssen. Das ist wichtig, denn mit Eigenkapital, denken sie – das ist ein Urinteresse der Banken –, lässt sich kein Gewinn machen. Daher liegt es im Interesse einer Bank, das Risiko so gering wie möglich zu rechnen, damit sie eben weniger Eigenkapital halten muss. 

Die EU-Verordnung lässt nun Österreich die Wahl, ob jedes einzelne Bankinstitut diese Vorgabe einhalten muss oder ob es reicht, wenn das der Konzern der Bank erfüllt. Die Geltung für jedes einzelne Institut würde das Eigenkapital der Banken insgesamt erhöhen und damit natürlich das Risiko für den Finanzmarkt weiter mindern. Das ist der springende Punkt, denn das heutige Gesetz überlässt es nun den Konzernen. Das ist uns zu unsicher; denn wenn eine Bank pleitegeht und der Staat einspringen muss, sind die Kosten immer hoch, und die Nachwirkungen sind oft nicht absehbar. Bezahlen tut es im Endeffekt die Steuerzahlerin. Es ist aber weder Aufgabe des Staates noch der Steuerzahler:innen, das Risiko der Banken zu übernehmen – und daher brauchen wir für die Finanzmarktstabilität echten Risikoschutz mit echtem Geld und klar vergleichbaren Regeln. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.29

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.