RN/52
12.50
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin! An dieser Stelle wünsche natürlich auch ich Ihnen kurz alles Gute für das kommende Halbjahr. Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch via Livestream, wenn jemand zusieht! Ich habe lange überlegt, ob ich auf meinen Vorredner eingehen soll, aber ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. ((Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, FPÖ und Grünen. – Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Wahrscheinlich gibt es nichts!) Ich möchte einfach einmal meine Sicht der Dinge darlegen. Ich glaube, wir werden im Laufe dieses Tagesordnungspunktes sicherlich noch eine interessante Diskussion haben.
Ohne Sprache keine Bildung, ohne Bildung keine Zukunft: Deshalb reden wir heute über Deutschförderung und darüber, wie wir sie wirksamer, wie wir sie fairer und wie wir sie praxisnäher gestalten. Dabei müssen wir uns auch ganz ehrlich sein: Wenn Zehntausende Kinder im Schulsystem im Unterricht sprachlich abgehängt werden, dann ist das kein Randproblem, sondern dann ist das ein strukturelles Problem in unserem Bildungssystem – und das müssen wir angehen! Das müssen wir angehen: für diese Kinder. Genau deshalb setzt dieses Schulrechtspaket einen klaren Schwerpunkt: bessere, konsequentere und auch wirksamere Deutschförderung kombiniert mit mehr Schulautonomie und weniger Bürokratie. Deutsch ist die gemeinsame Unterrichtssprache. Deutsch ist Voraussetzung für Bildungserfolg, für selbstständige Teilhabe. Ohne Deutsch gibt es keine selbstständige Zukunft. Aber: Deutsch lernt man nicht durch starre Systeme, sondern durch gute pädagogische Arbeit – und die erfolgt nicht hier, sondern die erfolgt an unseren Schulen. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Die Frau Dr. Deutsch muss das ja wissen!)
Darum ist ein ganz zentraler Schritt dieser Novelle die Weiterentwicklung der Deutschförderung hin zu mehr Schulautonomie, denn die Schulen können künftig selber entscheiden, wie sie fördern möchten, sei es in eigenen Gruppen, sei es integrativ im Klassenverbund oder sei es in Mischformen. Es obliegt nicht uns, das zu entscheiden und vorzulegen, wie das geschehen soll, sondern das sollen die Schulen bitte eigenständig entscheiden können. Es braucht nämlich keine staatliche Bevormundung in unserem Bildungssystem, die den Alltag der Lehrkräfte und auch der Schülerinnen und Schüler nur erschwert. Gute Bildung entsteht nicht mittels Erlass – wenn auch manchmal natürlich ein Erlass notwendig ist –, sondern im Klassenzimmer.
Wir vertrauen unseren Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort. Wir vertrauen ihnen. Die kennen ihre Schülerinnen und Schüler am besten, die kennen ihre Ressourcen und die wissen, was notwendig ist, um effektiv zu fördern. Gleichzeitig bleibt aber klar, Autonomie heißt jetzt nicht Beliebigkeit. Das rechtlich vorgesehene Ausmaß der Förderung ist trotzdem klar abgesteckt. Es wird auch evaluiert, ob schulautonome Maßnahmen besser greifen – wenn nicht, wird auf das rechtliche Mindestmaß quasi zurückgegriffen. Das heißt, die Qualitätskriterien sind ja definiert, nach denen wird auch vorgegangen und die sind damit auch sichergestellt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reduktion der Sprachstandtestungen. Wir haben gerade die Kritik daran vernommen. Verehrter Herr Kollege! Ich bin überzeugt davon, dass es sinnvoll ist, von zwei zentralen Testungen – es geht ja um die zentralen Testungen – auf eine Testung zurückzugehen. Warum? – Jede dieser Testungen bedeutet Bürokratieaufwand, da steckt Organisation, da steckt viel Aufwand dahinter, da hat die Schule viel zu tun, und die Zeit, die sie für solche Testorganisationen nutzt, ist doch viel besser bei den Schülerinnen und Schülern genutzt. Die ist dort viel besser genutzt, wo sie wirklich gebraucht wird, um diese Schülerinnen und Schüler effektiv zu fördern. Deswegen gehen wir diesen Schritt.
Ein weiterer und eher intensiv diskutierter Punkt ist die verpflichtende Sommerschule für die außerordentlichen Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf. Meine Schulzeit ist auch schon eine Weile her, vielleicht erinnern Sie sich auch noch an Ihre Schulzeit. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Nicht lange!) – Länger, als Sie glauben, Herr Kollege, länger, als Sie glauben. Wir wissen, dass neun Wochen Schulferien einfach wirklich eine lange Zeit sind. Wenn man jetzt nicht Deutsch als Muttersprache hat und vielleicht im Alltag wenig Deutsch spricht, dann sind neun Wochen eine sehr lange Zeit, die jemanden dann schon wieder enorm zurückwirft – gerade jene, die zu Hause eben kein Deutsch sprechen. Da gehen wertvolle Fortschritte verloren, und die fangen dann viel weiter hinten wieder an. Da setzt die Sommerschule an: zwei Wochen gezielte Sprachförderung in kleinen Gruppen als Förderunterricht, gut auf das nächste Schuljahr vorbereitet, und es sind immer noch sieben Wochen Ferien übrig, die sich diese Kinder natürlich auch verdient haben. Studien bestätigen auch, dass genau diese Form der Förderung wirkt. Genau deshalb machen wir sie für die verpflichtend, die sie am dringendsten brauchen.
Förderung und Forderung gehen aber natürlich auch Hand in Hand. Wir unterstützen die Kinder, aber wir sagen auch klar: Ohne Deutsch geht das nicht. Was heißt das? – Die verpflichtende Sommerschule ist ein Signal an die Eltern: Sprachförderung ist kein freiwilliges Angebot, sondern auch wirklich Teil der schulischen Verantwortung.
In diesem Schulrechtspaket, über das wir jetzt während dieses Tagesordnungspunkts sprechen, geht es um viel mehr als nur um die Deutschförderung. Es geht auch um mehr Flexibilität bei der Semestrierung in der Oberstufe. Es geht um klare Regeln für Ersatzprüfungstermine bei außergewöhnlichen Ereignissen, so wie wir leider letztes Jahr in der Schule in Graz auch eines hatten, wofür dann ein Gesetzesbeschluss notwendig war – das soll in Zukunft vereinfacht sein, damit es nicht unnötig noch schwieriger wird –, weniger Verwaltungsaufwand bei schulbezogenen Veranstaltungen und bessere Rahmenbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer in der Ausbildung, indem die Studierenden bereits einen realistischeren Einblick und auch Einstieg in den Praxisalltag bekommen.
Gerade dieser letzte Punkt ist wirklich sinnvoll und bringt einen Qualitätsschub für Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausbildung, denn wenn man unterrichten will, muss man ja wissen, wie das eigentlich abläuft, dann braucht man Praxiserfahrung, um zu lernen, wie Konferenzen ablaufen, wie die Absprachen im Team funktionieren, wie man Gespräche mit den Eltern führt. Das sind Dinge, die nur mit Praxiserfahrung kommen. Dass die Studierenden da künftig besser eingebunden werden können, bereitet sie realistisch auf den Berufsalltag vor und sichert und stärkt damit auch die Qualität an unseren Schulen. All das folgt einem gemeinsamen Prinzip. Wir wollen Zeit und Energie dorthin lenken, wo sie wirklich sinnvoll eingesetzt sind – und das ist sicherlich nicht Formalismus und Bürokratie.
Das Gesetzespaket steht für eine klare bildungspolitische Haltung: für frühe gezielte Förderung statt für zu späte Reparatur; für das Vertrauen in unsere Schüler, in unsere Schülerinnen, in die Schulen, in die Lehrkräfte statt für zentralistische Starr- und vielleicht auch Sturheit. Es ist ein starker Schritt hin zu einem Bildungssystem, das Leistungen ermöglicht, das Teilhabe verstärkt und Selbstständigkeit fördert. Deshalb werde ich persönlich heute dieses Gesetzespaket unterstützen, und ich hoffe natürlich, dass viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ebenso tun. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
12.57
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.