RN/67
14.17
Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir haben jetzt schon vieles dazu gehört: Bildungsinvestitionsgesetz, das klingt im ersten Moment etwas sperrig und vielleicht ein bisschen abstrakt, aber hinter diesem Begriff steckt etwas sehr Konkretes, nämlich: Wie schaut der Alltag von Kindern und Familien tatsächlich aus und wie können wir Schule auch so organisieren, dass sie im echten Leben funktioniert, dass sie diesem Alltag auch gerecht wird? Ein Modell hierfür ist eben die Ganztagsschule. Ganztagsschule heißt aber nicht nur, einfach länger in der Schule herumzusitzen, sondern Ganztagsschule heißt Lernzeiten, Übungszeiten, Freizeit, Betreuung, Bewegung sinnvoll über den Tag verteilt; heißt: Hausübungen werden in der Schule gemacht und Unterstützung kommt dort, wo auch Profis sind, nämlich von unseren Pädagoginnen und Pädagogen, und nicht ausschließlich am Küchentisch zu Hause.
Genau da liegt auch dieser ganz große Vorteil, den Ganztagsschulen auch für die soziale Gerechtigkeit haben, weil wir wissen, dass Bildungserfolg in Österreich leider immer noch viel zu stark vom Elternhaus abhängt, auch davon, wie viel Zeit, wie viel Ruhe, wie viel Unterstützung es zu Hause gibt. Ganztagsschulen gleichen das zu einem gewissen Grad aus. Sie schaffen einen Rahmen, in dem alle Kinder die gleichen Lernbedingungen haben und nicht nur jene, die es sich auch leisten können, gute Bedingungen vorfinden. Kinder bekommen dort Zeit zum Üben, Zeit zum Fragen, Zeit zum Verstehen. Förderbedarf kann früh erkannt und aufgefangen werden. Gemeinsame Freizeit, Sport und kreative Angebote stärken soziale Kompetenzen und Gemeinschaft.
Damit ist diese Ganztagsschule und das Gesetz, das wir heute beschließen, nicht nur Bildungspolitik, sondern zu einem gewissen Grad auch Sozialpolitik, weil wir damit Familien und vor allem auch jene entlasten, deren Arbeit oft unsichtbar bleibt. Wir wollen nicht, dass es selbstverständlich ist, dass jemand – und ehrlicherweise sind es meistens Frauen – dann am Nachmittag auffangen muss, was im System fehlt.
Wir wollen auch nicht, dass Familien Hunderte Euro pro Kind für Nachhilfe ausgeben müssen, damit Schule für sie funktioniert.
Was heißt diese Novelle jetzt ganz konkret? – Meine Vorrednerinnen haben es bereits ausgeführt: Der Bund erhöht den Förderanteil für Gemeinden von 70 auf 85 Prozent. Das heißt, wenn eine Gemeinde Ganztagsangebote ausbauen will, Räume schaffen, umbauen, ausstatten will, muss sie deutlich weniger selbst zahlen als bisher. Das macht einen echten Unterschied in der Entscheidung, ob etwas umgesetzt wird oder nicht.
Ich kann das auch aus eigener Erfahrung sagen. Ich darf auch im Bildungsausschuss bei mir in der Gemeinde sitzen und ich weiß, wie viel die Gemeinden investieren, um die beste Bildung für die Kleinsten und für die Volksschulkinder auch schon auf dieser Ebene zu ermöglichen. Ich kann daher nur sagen, wie wichtig es ist, dass wir diese Entlastung bringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Die Mittel werden an die Inflation angepasst, damit sie auch real noch etwas wert sind. Nicht verbrauchte Gelder können ins nächste oder sogar übernächste Jahr übertragen werden, und das ist gerade bei Bauprojekten wichtig. Gerade auf Gemeindeebene weiß man, dass man damit dann einfach realistischer planen kann.
Neu ist auch, dass innerhalb der Bundesländer stärker darauf geschaut wird, welche Gemeinden vielleicht bei Ganztagsangeboten noch ein bisschen Aufholbedarf haben, welche man durch zusätzliche Mittel unterstützen kann. Gleichzeitig wird auch die Verwendung dieser Mittel flexibler. Es geht nicht nur um Neubau, sondern auch darum, bestehende Angebote gut abzusichern.
Parallel dazu wird auch an einer größeren Reform gearbeitet, bei der es dann natürlich auch um die Personalfinanzierung geht. Genau das ist aber Teil der Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, an der gearbeitet wird. Trotzdem ist es wichtig, dass wir heute hier diese Regel beschließen, damit klar ist, dass der Ausbau nicht stehen bleibt, bis alles komplett neu verhandelt ist.
Ich möchte zum Thema Wahlfreiheit vielleicht noch eines sagen, weil bei uns in der Stadt auch seit diesem Jahr eine Volksschule ganztägig geführt wird. Da hat man auf dem Anmeldeformular drei Optionen für sein Kind: Man kann sich entscheiden, ob man es in eine verschränkte Ganztagsoption geben will, man kann sich entscheiden, ob man am Vormittag Unterricht und am Nachmittag die schulische Tagesbetreuung in Anspruch nehmen will, oder man kann auswählen, dass sein Kind stundenplanmäßig nur am Vormittag in die Schule geht. – Genau das ist Wahlfreiheit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Für mich ist das dementsprechend eine sehr, sehr klare und leichte Entscheidung, dieses Gesetzesvorhaben zu unterstützen, weil wir, auch wenn es im ersten Moment vielleicht so wirkt, als würden wir quasi nur in Beton und Gebäude investieren und dafür Mittel zur Verfügung stellen – ganz im Gegenteil –, damit Rahmenbedingungen schaffen, die dafür sorgen, dass jedes Kind unabhängig von Herkunft, Elternhaus et cetera faire Chancen hat; und genau darum geht es. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Eines kann ich Kollegin Theuermann noch mit auf den Weg geben: Auch ich hatte das Glück, ein paar Jahre in der Ganztagsschule zu verbringen und die einzige Narbe, die ich davongetragen habe, ist die auf meinem Knie, weil wir am Nachmittag am Schulhof gemeinsam spielen konnten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Heiterkeit des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].)
14.23
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.