RN/68

14.23

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Jetzt habe ich Gelegenheit, Ihnen auch noch einmal persönlich alles Gute für das kommende halbe Jahr zu wünschen. 

Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher – willkommen bei uns hier im Hohen Haus! Wir sprechen heute über das Bildungsinvestitionsgesetz. Das klingt ein bisschen sperrig, aber im Prinzip geht es um ein Gesetz, das ein seit Jahren abgegebenes großes Versprechen enthält, nämlich ein flächendeckendes verlässliches Angebot an ganztägiger Bildung und Betreuung für unsere Kinder. Und dass das im Prinzip eine gute Sache ist, ist eigentlich bis auf eine Fraktion in diesem Hohen Haus allen ganz klar. 

Ganztagsschulen sind keine staatlichen Aufbewahrungsstätten, wie Sie das hier skizzieren. Insbesondere die verschränkte Form bietet für viele Familien die Möglichkeit, ihre Kinder über die Unterrichtszeit hinaus wirklich gut betreuen zu lassen. Da werden Unterricht und Freizeitangebote miteinander verbunden. 

Was in diesen Schulen oder überhaupt in Schulen allgemein sicherlich nicht stattfindet, ist politische Umerziehung, wie es von Frau Kollegin Theuermann behauptet wurde. Das ist einfach eine wirklich unfassbare Unterstellung. Ich kenne wirklich viele Lehrerinnen und Lehrer aller politischer Couleur, aber ich würde keiner einzigen Pädagogin oder keinem einzigen Pädagogen unterstellen, Kindern ihre politische Richtung quasi umzustülpen oder sie dahin gehend zu beeinflussen. Das ist also eine Unterstellung, die ich ganz vehement, ganz ausdrücklich zurückweisen möchte. Das ist unerhört! (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Wir sind dafür, dass das Schulsystem tatsächlich an die Lebensrealitäten der Familien angepasst wird, und genau das sind eben Ganztagsschulangebote. Die Wahl finden wir auch wichtig, nämlich dass Familien entscheiden können, wer in welchem Ausmaß sich um die Kinder kümmert. 

Aber das ist eben nicht allen Familien möglich, sei es jetzt aus wirtschaftlichen Gründen oder weil es vielleicht nicht den entsprechenden Bildungshintergrund gibt und man seinen eigenen Kindern vielleicht eine andere Bildungslaufbahn quasi ermöglichen möchte, und wenn Familien das nicht leisten können oder wollen, weil vielleicht tatsächlich – das soll es tatsächlich auch geben – alle Familienmitglieder zum Haushaltseinkommen beitragen, dann soll es diese Wahlmöglichkeit geben und dafür gibt es eben diesen Ganztagsschulausbau. 

Worum geht es heute genau? – Es gibt ein klar definiertes Ziel für den Ausbau von Ganztagsschulen: Es sollen im Endeffekt 40 Prozent aller Kinder zwischen sechs und 15 Jahren die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule zu besuchen, weil das halt eben auch der Bedarf ist. Der Bund stellt dafür bis 2033 jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. 

Die Realität ist dann, wie so oft, ein bisschen komplizierter: Im Schuljahr 2022/23 standen wir bei rein ganztägigen Schulformen bei nicht ganz 30 Prozent – das ist ohne die Formen, die außerschulische Angebote mitzählen. 

Die vorliegende Novelle sieht vor, dass die Zweckzuschüsse vom Bund flexibler gemacht werden sollen. Die Mittel sollen von den Ländern und Gemeinden leichter ins nächste Jahr übertragen werden können, um eben auch bestehende Ganztagsschulen zu erhalten, was auch nicht ganz selbstverständlich ist, weil es tendenziell tatsächlich auch schon Ganztagsschulen gibt, bei denen das wieder ein bisschen rückläufig ist. Es soll also erleichtert werden, dass finanzielle Mittel, die in einem Jahr nicht abgeholt werden können, im nächsten Jahr tatsächlich für den Ausbau oder den Erhalt von Ganztagsschulen verwendet werden können.

Da stimmen wir natürlich zu, weil jede Erleichterung, die den Ausbau von Ganztagsschulen unterstützt, natürlich sinnvoll ist. Wir müssen aber ehrlich bleiben: Diese Änderung ist leider nur eine kleine Korrektur, damit die Länder sich eben das Geld abholen können – und das auch, ohne ihr eigentliches Ziel ernsthaft verfolgen zu müssen, denn ab jetzt reicht es, wenn Länder ihr Ganztagsschulangebot um 0,5 Prozent pro Jahr ausbauen. 0,5 Prozent – also niedriger kann man Ambitionen kaum ansetzen. 

Schauen wir uns die Realität an: Nur das Burgenland, Wien und Vorarlberg erreichen derzeit das 40-Prozent-Ziel, und es gibt auch noch immer keine Maßnahmen, die das Nachmittags- und Schulpersonal an einer Stelle bündeln und dadurch die Schulleitungen entlasten. 

Wir selber planen in der Gemeinde, in der ich als Gemeinderätin tätig bin, jetzt auch gerade den Ausbau einer Volksschule zur Ganztagsschule, und da gibt es tatsächlich das Problem, dass die bisherige Nachmittagsbetreuung und die Schulleitung nicht die gleiche Vorstellung haben, wie jetzt diese Ganztagsschule umgesetzt werden soll. Das ist tatsächlich ein Problem. Es sollte also wirklich das Schulpersonal an einer Stelle gebündelt werden. Das wäre eine massive Entlastung.

Die Reformpapiere dazu liegen fertig im Ministerium. Sie müssten nur die Schublade aufmachen, Herr Minister. Unsere Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in heterogenen Klassen, sie fördern Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, sie begleiten bei sozialen Herausforderungen und sie stemmen gleichzeitig immer mehr Administration. Viele sind am Limit, die müssen also entlastet werden. 

Gleichzeitig kommt der Ausbau ganztägiger Schulformen nur schleppend vom Fleck, die Gemeinden sind zuständig, aber oft fehlen Ressourcen oder auch der politische Wille. Auch bei uns hat es ein bisschen länger gedauert. 

Das Ergebnis ist halt Ungleichheit, wenn wir davon ausgehen – und das können wir, dazu gibt es genügend Zahlen –, dass Ganztagsschulen Kinder in besonderem Maße fördern, weil es eben nicht davon abhängt, ob das Elternhaus genügend Zeit aufbringen kann, und weil der Bildungshintergrund der Eltern nicht maßgeblich ist, weil dadurch Kinder wirklich die gleichen Chancen haben – und das sollte nicht vom Wohnort abhängig sein. 

Eltern wünschen sich verlässliche Betreuung und qualitativ hochwertige Förderung, weil sie das vielfach alleine zu Hause nicht leisten können. Die Familien geben – die Zahl ist mir erst vor Kurzem zu Ohren gekommen – durchschnittlich circa 800 Euro pro Kind für Nachhilfe aus. Ganztagsschulformen können also auch in diesem Bereich Eltern entlasten. 

Es wäre deshalb auch unserer Ansicht nach wichtig, mehr Stützpädagog:innen im Unterricht, Freizeitpädagog:innen im öffentlichen Dienst und als Teil des Schulkollegiums zu haben – kurz: echte Schule aus einer Hand. 

Wir bringen daher folgenden Entschließungsantrag ein: 

RN/68.1

Entschließungsantrag

der Mitglieder des Bundesrates Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schule aus einer Hand - Reform der Freizeit- und Stützpädagogik“

Der Bundesrat wollte beschließen: 

„Der Bundesminister für Bildung wird ersucht, das im Bildungsministerium erarbeitete Reformkonzept zur Freizeit- und Stützpädagogik umzusetzen und gegebenenfalls anzupassen, um den Ausbau ganztägiger Schulformen voranzubringen, Lehrkräfte zu entlasten und Schulleitungen mehr Gestaltungsspielraum am Standort zu ermöglichen – im Sinne der Kinder.“ 


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beschließen heute – zumindest die vernünftigen Kräfte in diesem Haus –, dass Länder und Gemeinden die Mittel ein wenig flexibler nutzen können. Das ist gut, das ist wichtig, aber das ist zu wenig. Was wir dringend brauchen, ist eine mutige, moderne Ganztagsschulreform, die Kindern tatsächlich Chancen eröffnet, Familien entlastet und Pädagog:innen stärkt, und wir brauchen den Mut, das umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.32

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/68.2

TOP6 Unselbständiger Entschließungsantrag: Schule aus einer Hand - Reform der Freizeit- und Stützpädagogik von Simone Jagl

Präsident Markus Stotter, BA: Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Schule aus einer Hand – Reform der Freizeit- und Stützpädagogik“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Christoph Wiederkehr. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.