RN/69

14.32

Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die vorliegende Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz ist ein Vorschlag zur Stärkung von ganztägigen Schulformen. Ich halte sie aus zwei Gründen für besonders wichtig: Sie sind erstens für die Familien in Österreich wichtig, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, wenn beide Elternteile berufstätig sind, um so auch ganztägig Betreuungs- und Bildungsangebote für die Kinder zu haben, beziehungsweise um, wenn man als einzelne Person für ein Kind oder für Kinder verantwortlich ist, sein Leben überhaupt gestalten zu können. Es ist wichtig für die Familien, ganztägige Bildungsangebote zu haben. 

Zweitens ist es für die Kinder aus bildungspolitischer Sicht wichtig, weil es eine zusätzliche Möglichkeit ist, Bildung und Freizeit gemeinsam als Lebensraum Schule zu sehen. Es ist insbesondere für Kinder, die die deutsche Sprache noch nicht gut beherrschen, ein irrsinniger Integrationsturbo, wenn man auch am Nachmittag zusammen ist, die deutsche Sprache spricht und auch den Freizeitunterricht gemeinsam verbringt. Dementsprechend ist der Ausbau von ganztägigen Schulformen in Österreich wichtig und dieser Bundesregierung auch ein Anliegen. 

Die Wahlfreiheit ist damit bei Weitem nicht gefährdet. Wir haben nämlich das Phänomen, dass es viel mehr Nachfrage als Angebot gibt; nicht deshalb, weil ganztägige Schulangebote in den letzten Jahren nicht ausgebaut worden wären – das war sehr stark der Fall, wir haben über 230 000 Kinder in ganztägigen Bildungsangeboten –, sondern weil die Nachfrage der Eltern noch stärker ist. Und wenn die Nachfrage größer wird, ist es doch verständlich und auch logisch, dass wir Politiker – auch als Service den Familien gegenüber – das Angebot erhöhen wollen und müssen. Dafür dient diese Initiative. 

Es wurde auch schon öfters gefragt: Ist diese Initiative das Ende der Fahnenstange? – Nein, es ist deshalb auch bewusst eine Übergangsregelung, um eine nachhaltige Finanzierung von ganztägigen Schulformen zu ermöglichen. Ein Mitgrund dafür ist der österreichische Bildungsföderalismus und auch die verfassungsrechtlich nicht klar definierte Aufgabenverteilung, wer für ganztägige Schulformen zuständig ist: Sind es die Gemeinden, die Länder oder der Bund? – Das ist nicht klar geregelt, darum machen alle ein bisschen etwas. Jetzt ist es an der Zeit, das neu zu regeln, denn als in der Bundesverfassung der Schulbereich geregelt worden ist, war ganztägige Bildung noch kein großes Thema. Jetzt ist es also an der Zeit, es steht auf der Tagesordnung der Reformpartnerschaft, und ich arbeite mit Hochdruck daran und bin auch zuversichtlich, dass wir eine langfristige Lösung für ganztägige Bildungsangebote finden. 

Der jetzige Vorschlag bringt eine Stärkung der Gemeinden, die jetzt schon viel machen und mehr machen wollen. Es wird damit mehr Flexibilität, eine Anpassung der Sätze an die Inflation, die Möglichkeit, übrig gebliebene Gelder mitzunehmen, gewährleistet – und das alles trotz Flexibilisierung mit einem weiteren Anreiz: Das heißt, es darf nur dann für Bestand verwendet werden, wenn auch weiter ausgebaut wird. Da kann man natürlich diskutieren: Sind 0,5 Prozent das Richtige? Man weiß aber auch: Je weiter etwas ausgebaut ist, desto schwieriger ist es, weitere Fortschritte zu machen. 

Wir haben österreichweit noch kein einheitliches Niveau erreicht. Es wird wichtig sein, auch in jenen Bundesländern noch Schritte zu gehen, wo die Nachfrage besonders groß ist. Ich bin zuversichtlich, dass damit ein weiterer Schritt gelingt, und deshalb bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.36

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernhard Ruf. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.