RN/30

12.04

Bundesrat Thomas Karacsony (FPÖ, Burgenland): Danke, Herr Präsident! Werter Herr Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir reden heute über das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz. Wenn wir darüber reden, dann reden wir nicht über irgendein Verwaltungsdetail – wir reden über etwas ganz Grundlegendes: Wir reden darüber, wer in einer Krise das Brot hat und wer darüber entscheidet, wer es bekommt. Schon die alten Römer wussten: Panem et circenses, Brot und Spiele; wer das Brot kontrolliert, kontrolliert die Gesellschaft. Wenn man sich manchmal anschaut, wie Politik heute gemacht wird, dann fühlt man sich ein bisschen daran erinnert, nur dass es jetzt moderner geworden ist, aber eines ist gleich geblieben: Ohne Brot gibt es keine Stabilität, ohne Lebensmittel keine Freiheit.

Wir Freiheitlichen werden diesem Gesetz zustimmen, und zwar bewusst, weil es richtig ist, dass ein Staat auf Krisen vorbereitet ist, weil Versorgungssicherheit keine ideologische Frage ist, sondern eine staatliche Kernaufgabe. Das Gesetz schafft Möglichkeiten für Lenkungs- und Versorgungsmaßnahmen, wenn die Versorgung ernsthaft gefährdet ist. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Aber – und jetzt kommt das große Aber –: Ein Gesetz kann Versorgung verwalten, es kann sie aber nicht erzeugen. Produktion entsteht nicht nur durch Verordnungen, Produktion entsteht durch Bauern, und genau da liegt unser kritischer Punkt. Wir bauen da ein System für den Notfall auf. Vorratshaltung, Eingriffsmöglichkeiten, Datenerhebung, Lenkungsmaßnahmen: Alles schön und gut, aber gleichzeitig macht diese Politik denjenigen das Leben schwer, die überhaupt erst Lebensmittel erzeugen – oder wie man bei uns sagt: hinten bremsen, vorne Vollgas geben –, das geht nicht. Wenn wir unsere eigene Produktion kaputt regulieren, dann kommt das Essen halt woanders her, aber abhängig sein heißt verletzlich sein. Pandemie, Krieg, Energiepreise: Wir haben gesehen, wie schnell Lieferketten reißen können, da hilft kein Paragraf mehr. 

Während wir hier über Ernährungssicherheit sprechen, lesen wir gleichzeitig über zunehmende Kontrolle im Saatguthandel – vor einigen Tagen war das in den Zeitungen –; darüber, dass Bauern immer weniger selbst bestimmen dürfen, was sie anbauen. Denn: Wer das Saatgut kontrolliert, kontrolliert langfristig die Ernährung. Das ist keine Theorie, das ist Agrarökonomie. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Aber statt dass man was Starkes tut ...! ... muss man sich schon ein bisschen informieren!) Gleichzeitig erleben wir das nächste Problem: Wo wird das Saatgut hergestellt? – Saatbau-Linsensorten kommen alle aus Frankreich. Noch bevor das Mercosur-Abkommen vollständig in Kraft ist, hören wir bereits Berichte über Fleischimporte aus Brasilien mit zweifelhaften Standards. Wenn wir also über Krisenvorsorge reden, dann müssen wir ehrlich sein: Die beste Vorsorge ist nicht die staatliche Lenkung – die beste Vorsorge ist eine starke heimische Landwirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht weniger Bauern – mehr Bauern; nicht mehr Bürokratie – mehr Produktion; nicht ideologische Experimente, sondern Hausverstand. Das Gesetz erlaubt Eingriffe nur im Notfall und zeitlich begrenzt, das akzeptieren wir als Ausnahmeinstrument, aber eines sage ich klar: Aus einer Ausnahme darf niemals ein Dauerzustand werden. Kriseninstrumente müssen Kriseninstrumente bleiben, sonst landen wir irgendwann in einer Situation, die eher an „Die Tribute von Panem“ erinnert als an eine freie Republik. Versorgungssicherheit bedeutet nicht staatliche Kontrolle über Lebensmittel – Versorgungssicherheit bedeutet, dass genug produziert wird, und das passiert nicht im Ministerium, das passiert am Feld, im Stall, in den Betrieben zu Hause. (Beifall bei der FPÖ.)

Darum unsere klare Haltung: Ja zur Krisenvorsorge, ja zur staatlichen Verantwortung im Ernstfall, aber genauso klar: ja zur heimischen Landwirtschaft, ja zur Produktion im eigenen Land, ja zur Ernährungssouveränität Österreichs, denn eines darf nie passieren: dass wir irgendwann genug Gesetze haben, aber zu wenige Bauern. Ein Land, das seine Bauern verliert, verliert ein Stück seiner Freiheit. Wir stimmen diesem Gesetz daher zu, aber wir werden sehr genau beobachten, wie diese Kompetenzen angewendet werden, denn: Brot ist mehr als ein Produkt – Brot ist Sicherheit, Brot ist Heimat, und Brot beginnt immer bei unseren Bauern. 

Gerade weil mit dieser Novelle auch die Rolle der Agrarmarkt Austria weiter gestärkt wird, stellt sich umso mehr die Frage nach Transparenz und demokratischer Kontrolle dieser Institution. Wenn eine Einrichtung immer mehr Aufgaben und Kompetenzen erhält, dann muss auch sichergestellt sein, dass ihre Entscheidungen auf einer breiten demokratischen Grundlage getroffen werden. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Aus diesem Grund bringe ich gemeinsam mit weiteren Bundesräten folgenden Entschließungsantrag ein:

RN/30.1

Entschließungsantrag

der Mitglieder des Bundesrates Thomas Karacsony, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass sich der Verwaltungsrat gemäß § 11 Abs. 1 AMA-Gesetz 1992 künftig wie folgt zusammensetzt:

  1. je ein Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien
  2. bis zu fünf weitere Mitglieder, die im Einvernehmen mit allen Mitgliedern des Verwaltungsrates kooptiert werden.“

(Beifall bei der FPÖ.)

12.10

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/30.2

TOP2 Unselbständiger Entschließungsantrag: Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria von Thomas Karacsony

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Thomas Karacsony, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.