RN/34

12.28

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Österreicher! Viel haben wir über das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz schon gehört. Ich möchte nicht alles wiederholen, sondern nur ein paar Anmerkungen machen: 

Es ist ein klares Gesetz, das die staatliche Vorsorge im Krisenfall für die Bevölkerung sicherstellen soll. Der Herr Bundesminister hat es schon erwähnt: Zu dieser Thematik gibt es auch noch das Versorgungssicherungsgesetz und das Energielenkungsgesetz. Gerade die letzten Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, wie schnell scheinbar stabile Systeme unter Druck geraten können. Auch hier wurden schon einige Problemfelder aufgezählt: Pandemie, geopolitische Spannungen, kriegerische Auseinandersetzungen, Lieferkettenengpässe oder Energiekrisen. All diese Entwicklungen haben gezeigt, dass Versorgungssicherheit keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und sinnvoll, die Erfahrungen aus vergangenen Krisen und aus aktuellen Krisen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die vorliegende Novelle verfolgt ja mehrere Ziele. Zum einen wird die Geltungsdauer des Gesetzes bis Ende 2035 verlängert. Zum anderen werden erstmals Maßnahmen zur Krisenvorsorge ermöglicht, etwa eine strategische öffentliche Vorratshaltung oder unter bestimmten Umständen auch die Verpflichtung von privaten Marktteilnehmern zur Lagerhaltung. Darüber hinaus werden Entschädigungsregelungen präzisiert und Möglichkeiten zur Nutzung von Daten für wissenschaftliche Analysen geschaffen.

Aus Sicht der Freiheitlichen ist eines ganz klar: Versorgungssicherheit und Ernährungssouveränität sind zentrale staatliche Aufgaben. Ein Staat muss im Ernstfall in der Lage sein, seine Bevölkerung mit grundlegenden Gütern zu versorgen. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass im Zuge der parlamentarischen Beratungen auch die Erhaltung der Ernährungssouveränität wieder klar im Gesetz verankert wurde. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].)

Positiv ist außerdem, dass wichtige parlamentarische Kontrollrechte gestärkt wurden. So ist künftig vorgesehen, dass Verordnungen des zuständigen Ministers etwa über die Art der zu lagernden Waren, der Kontrollregelungen oder über die Berechnung von Entschädigungen nur durch Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates erlassen werden können. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung demokratische Kontrolle. 

Ebenso wurde klargestellt, dass Verträge mit privaten Marktteilnehmern lediglich ergänzenden Charakter haben dürfen und nicht die eigentliche Verordnung ersetzen können. Auch das war eine Forderung, die im parlamentarischen Prozess eingebracht wurde.

Trotz dieser Verbesserungen gibt es allerdings Punkte, die ich wirklich kritisch anmerken möchte. Den ersten Punkt hat mein Kollege Karacsony schon angemerkt: Die Kompetenzen der Agrarmarkt Austria werden durch diese Novelle erweitert, und ich und wir sagen: Wenn Institutionen mehr Verantwortung erhalten, dann muss auch die demokratische Kontrolle entsprechend gestärkt werden. 

Zweitens bleibt eine gewisse Unklarheit bei der praktischen Umsetzung der Lagerhaltung bestehen. Zwar muss eine grundlegende Verordnung durch den Hauptausschuss genehmigt werden, einzelne Verträge betreffend Lagerhaltung können jedoch anschließend außerhalb dieser parlamentarischen Kontrolle abgeschlossen werden. Gerade wenn es um potenziell erhebliche öffentliche Mittel geht, wäre hier mehr Transparenz durchaus angebracht gewesen. 

Drittens stellt sich auch die Frage der Kostenverteilung: Es darf keinesfalls dazu kommen, dass Lagerkosten, die bisher privat getragen wurden, plötzlich vom Staat übernommen werden; insbesondere dann nicht, wenn für bestimmte Waren ohnehin ausreichend Marktangebote vorhanden sind. Hier braucht es klare zweckmäßige Kriterien und eine fundierte Prüfung durch unabhängige Marktexperten. 

Und schließlich, geschätzte Damen und Herren, darf man auch festhalten: Eine akute Dringlichkeit zu dieser Gesetzesnovelle gab es eigentlich nicht, das bestehende Gesetz läuft ja erst mit Ende 2026 aus. Gleichzeitig wird nun eine relativ lange Geltungsdauer von zehn Jahren vorgesehen. Deshalb wäre eine noch sorgfältigere Ausgestaltung der einzelnen Punkte wünschenswert gewesen. 

Trotz all dieser Kritikpunkte halten wir fest: Die grundlegende Stoßrichtung dieser Novelle, nämlich die Stärkung der Krisenvorsorge und der Versorgungssicherheit, ist richtig, auch mehrere unserer Forderungen konnten im parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden. Aus Verantwortung hinsichtlich der Versorgungssicherheit unseres Landes und im Sinne einer besseren Vorbereitung auf zukünftige Krisen, geschätzte Damen und Herren, werden wir Freiheitliche dieser Novelle natürlich zustimmen, allerdings mit klaren kritischen Anmerkungen und mit der Erwartung, dass die angesprochenen Kritikpunkte in der praktischen Umsetzung genau beobachtet werden. 

Abschließend: Herr Bundesminister, Sie haben angesprochen, dass es einen Plan für eine mögliche Rationierung der wichtigen Güter im Krisenfall gibt. Sie haben gesagt, dass im Fall eines Blackouts das Geschäft am ersten Tag geschlossen bleibt, am nächsten Tag die Bürger – zunächst die strategisch wichtigeren Bürger – gegen Abgabe eines Entgeltes ihr Sackerl bekommen. Da wird wieder unsere wichtige Forderung aktuell: Das Bargeld muss in der Verfassung verankert werden und darf nicht abgeschafft werden! Bitte dies auch zu bedenken. (Beifall bei der FPÖ.)

12.35

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.