RN/38

12.39

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Danke, Frau Vizepräsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Geschätzte Österreicher! Wir beraten heute über die Genehmigung eines internationalen Übereinkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheitsgebiete, also ein Abkommen, das im Rahmen der UN-Seerechtskonvention ausgehandelt wurde und häufig als Hochseeschutzübereinkommen bezeichnet wird. 

Zunächst möchte ich eines klarstellen: Der Schutz der Umwelt, der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, das sind selbstverständlich wichtige Anliegen. Auch der Schutz der Weltmeere ist ein Thema, das international Aufmerksamkeit verdient, daran besteht kein Zweifel. Aber genau deshalb müssen internationale Abkommen sorgfältig geprüft werden, insbesondere dann, wenn sie weitreichende Verpflichtungen für Staaten nach sich ziehen. Genau da beginnen aus unserer Sicht die Probleme des Abkommens. 

Dieses Übereinkommen schafft neue internationale Strukturen und Mechanismen. Internationale Gremien sollen künftig über Schutzgebiete auf der Hohen See entscheiden können, Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte Tätigkeiten festlegen und Regeln zur Nutzung sogenannter meeresgenetischer Ressourcen definieren. Zusätzlich sind Finanzierungsmechanismen vorgesehen, über die ein Vorteilsausgleichsystem und verschiedene internationale Programme abgewickelt werden sollen. 

Damit verbunden sind auch finanzielle Verpflichtungen für Österreich. Es ist vorgesehen, dass Österreich Beiträge zur Finanzierung eines internationalen Sekretariats leistet und sich an entsprechenden Fonds beteiligt. In den parlamentarischen Unterlagen wird von Zahlungen von mehreren 10 000 Euro jährlich gesprochen. Wie wir erfahren haben, gibt es für Österreich einen Beitragsschlüssel, der 0,626 bedeutet, und je nach Personalaufwand und unterzeichnenden Vertragspartnern dieses Abkommens sind es 50 000 Euro und mehr pro Jahr.

Meine Damen und Herren, das Problem ist aber: Niemand kann heute genau sagen, wie hoch die Kosten tatsächlich sein werden. Es gibt keine verbindliche Gesamtaufstellung, keine klare Prognose über die langfristigen finanziellen Auswirkungen und auch keine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse für Österreich. 

Genau dazu hat es auch im Nationalrat eine parlamentarische Anfrage gegeben. Ich frage mich ganz ehrlich: Wie kann man von einem Parlament erwarten, ein internationales Abkommen zu ratifizieren, wenn die finanziellen Folgen nicht einmal transparent dargestellt werden können, geschätzter Herr Minister? Gerade in Zeiten angespannter Budgetsituation sollte doch klar sein, internationale Verpflichtungen dürfen nicht auf Verdacht beschlossen werden.

Ein zweiter Punkt betrifft die Souveränität und Entscheidungsstruktur. Dieses Abkommen stärkt internationale Gremien und Entscheidungsprozesse. Entscheidungen über Schutzgebiete und über bestimmte Nutzungsregelungen werden künftig auf internationaler Ebene getroffen. Das mag aus Sicht globaler Organisationen sinnvoll erscheinen, aber wir müssen uns dennoch die Frage stellen, wie weit wir nationale Handlungsspielräume noch weiter einschränken wollen.

Da kommt ein weiterer Aspekt hinzu, Herr Minister. Es handelt sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen, bei dem sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten Kompetenzen erhalten. Damit entsteht die Situation, dass Entscheidungen in Zukunft nicht nur auf internationaler Ebene, sondern zusätzlich auf EU-Ebene beeinflusst werden können. Auch da stellt sich die Frage, ob nicht wieder ein Stück Entscheidungsbefugnis aus den nationalen Parlamenten heraus verlagert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt ist die praktische Betroffenheit von Österreich. Österreich ist ja bekanntlich ein Binnenstaat, wir haben keinen direkten Zugang zur Hohen See. – Es wäre schön, wenn wir einen hätten. Dennoch sollen wir uns an internationalen Verwaltungsstrukturen beteiligen, Beiträge zahlen und möglicherweise zusätzliche Beitragspflichten erfüllen. 

Gleichzeitig ist bis heute nicht klar analysiert, welche konkreten Auswirkungen dieses Abkommen für österreichische Forschungseinrichtungen, für wissenschaftliche Kooperationen oder für wirtschaftliche Akteure in Zukunft haben könnte. Auch da fehlen klare Bewertungen und belastbare Grundlagen.

Meine Damen, meine Herren, internationale Umweltpolitik darf nicht nach dem Prinzip funktionieren, man unterschreibt zuerst einmal grundsätzlich alles und klärt die Details später. Gerade wenn neue Verpflichtungen für uns entstehen, müssen Kosten, Zuständigkeiten und Auswirkungen vollständig transparent sein, bevor ein Parlament eine solche Entscheidung trifft. Aus Sicht der Freiheitlichen ist das da nicht ausreichend geschehen. 

Wir sehen daher unklare finanzielle Verpflichtungen, wir sehen daher stärkere internationale Entscheidungsstrukturen, wir sehen daher eine mögliche weitere Kompetenzverschiebung auf EU-Ebene und wir sehen daher keine klare Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen für Österreich. Aus all diesen Gründen können wir diesem Übereinkommen nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.45

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Antonia Herunter. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.