RN/46
Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (667/A und 398 d.B. sowie 11771/BR d.B. und 11773/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung. (Bundesministerin Schumann nimmt ihren Platz auf der Regierungsbank ein. – Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich begrüße nun neu bei uns im Bundesrat unsere ehemalige Kollegin Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann. – Herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Klaus Arpa. – Ich bitte um den Bericht. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Klaus?) – Claudia! Claudia! (Allgemeine Heiterkeit. – Bundesrätin Arpa [SPÖ/Ktn.] – auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult –: Gott sei Dank schaue ich nicht so aus wie ein Klaus, aber man kann ja einen neuen Spitznamen für mich entwickeln!)
RN/47
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank für die Einbegleitung. Auch ich begrüße die Frau Ministerin recht herzlich.
Wir sind bei TOP 4. Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Der Bericht des Ausschusses dazu liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank für den Bericht, Frau Bundesrätin Claudia Arpa.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Guggenberger. Ich erteile dieses.
RN/48
13.26
Bundesrat Andreas Guggenberger (FPÖ, Wien): Danke, Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Was wir heute hier erleben, ist ein politisches Schauspiel der besonderen Art. Die Bundesregierung legt uns ein Gesetz vor, dessen eigentlicher Zweck ganz offensichtlich ist, die eigenen Funktionäre vor den Konsequenzen ihres Handelns zu schützen.
Das Ganze passiert wegen eines konkreten Anlassfalles. Im Lorenz-Böhler-Spital in Wien wurden feuerschutztechnische Auflagen nicht fristgerecht erfüllt. Die Folge: Gegen die Mitglieder des Verwaltungsrates der AUVA wurden Verwaltungsstrafen von rund 76 000 Euro pro Person verhängt.
Jetzt, bevor dieser Fall überhaupt rechtskräftig entschieden ist, reagiert die Bundesregierung – aber nicht, indem sie etwa klärt, wer Verantwortung trägt, nein, sie reagiert, indem sie die Verantwortung abschafft. Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als ein Schutzschirm über die Funktionärsschicht der Sozialpartnerschaft. Das ist ein Gesetz nach dem Motto: Wenn Funktionäre Fehler machen, dann zahlt zukünftig nicht mehr der Verantwortliche, sondern dann zahlen die Beitragszahler! – Während jeder Arbeiter, jeder Angestellte und jeder Unternehmer für sein Handeln persönlich haftet, bekommt die politische Funktionärskaste plötzlich eine Vollkaskoversicherung auf Kosten der Versicherten. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist sicher nicht eine Reform, das ist ein Freibrief für Verantwortungslosigkeit.
Besonders bezeichnend ist auch, wie das Gesetz zustande gekommen ist: keine Begutachtung, keine ordentliche Diskussion darüber. Das ist eine Husch-pfusch-Gesetzgebung, wie wir es leider von dieser Bundesregierung ja schon gewohnt sind. Als ob das alles noch nicht genug wäre, kommt dann auch noch kurzfristig ein Abänderungsantrag daher. So geht man mit der grundlegenden Änderung der Organhaftung nicht um. Das ist keine seriöse Gesetzgebung. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist vielmehr Systemschutz für die Sozialpartnerschaft. Die Verwaltungsräte in der Sozialversicherung sind zum Großteil politische Funktionäre von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer. Rot und Schwarz haben dieses System über Jahrzehnte aufgebaut, und jetzt, da dieses System auf einmal mit der brutalen Realität konfrontiert wird, muss es plötzlich gesetzlich abgesichert werden. Die Funktionäre sollen weiterhin entscheiden dürfen, aber die Verantwortung soll jemand anderer tragen. Genau das ist der Kern des Problems. Wenn die Verwaltungsräte künftig keine Verantwortung mehr tragen müssen, dann stellt sich doch eine ganz einfache Frage: Wozu brauchen wir sie dann noch? (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn jemand Entscheidungen trifft, aber für die Folgen nicht geradestehen muss, dann ist das kein Kontrollorgan mehr, sondern ein politisches Versorgungsgremium. Genau deshalb sagen wir Freiheitliche ganz klar: Dieses System der sogenannten sozialen Selbstverwaltung ist längst überholt. Es ist ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert, ja sogar vergangenen Jahrtausend, ein System der Postenschacherei, der Proporzpolitik und der parteipolitischen Einflussnahme. (Präsident Stotter übernimmt den Vorsitz.)
Jetzt soll dieses System auch noch mit einem gesetzlichen Haftungsschutz ausgestattet werden. Das hat eine enorme Signalwirkung, denn wenn wir heute beschließen, dass Funktionäre in der Sozialversicherung nicht mehr persönlich haften müssen, dann wird sich morgen jeder Funktionär im öffentlichen Bereich darauf berufen. Dann hebeln wir das Grundprinzip unseres Rechtsstaates aus: Wer entscheidet, muss Verantwortung tragen. Genau deshalb ist dieses Gesetz so gefährlich. Es ist ein Gesetz, das Verantwortung abschafft, das die politische Funktionärsschicht schützt und am Ende von jenen bezahlt wird, die ohnehin schon genug zahlen: von den Versicherten und Beitragszahlern dieses Landes.
Dieses Gesetz zeigt nicht die Stärke der sozialen Selbstverwaltung, sondern ihr komplettes Versagen. Die richtige Antwort wäre eine echte Reform gewesen, eine Entpolitisierung der Sozialversicherung: weniger Parteifunktionäre, mehr Fachleute, mehr Verantwortung, mehr Kontrolle. Stattdessen bekommen wir heute ein Gesetz, das genau das Gegenteil macht, das die Funktionäre schützt und die Verantwortung auf die Allgemeinheit abschiebt. Deshalb ist dieses Funktionärsschutzgesetz für uns nicht annehmbar. (Beifall bei der FPÖ.)
13.32
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile dieses.
RN/49
13.32
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist leider heute wieder einmal so, dass man meinem Vorredner ein bisschen eine Themenverfehlung attestieren muss. Ich spreche aber die Chance an, dass vielleicht nach dieser Rede noch das eine oder andere neu geordnet werden kann, jene paar Sachen, die dabei waren, die mit Sicherheit nicht korrekt sind und die man so auch nicht stehen lassen kann.
Diese Gesetzesänderung ist eine absolute Notwendigkeit und klärt in weiterer Folge die Frage von Verantwortung und Risiko.
In der Sozialversicherung engagieren sich Menschen in den Verwaltungskörperschaften. Diese Kolleginnen und Kollegen übernehmen eine wichtige öffentliche Aufgabe. Da hat mir bei meinem Vorredner auch der Respekt gegenüber diesen Kolleginnen und Kollegen gefehlt (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), denn sie sind es, die Versicherte und Arbeitgeber in den Gremien vertreten, Entscheidungen treffen und kontrollieren.
Was dabei oft übersehen wird – und das war in Ihrer Rede auch komplett falsch dargestellt –: Diese Tätigkeit ist de facto eine ehrenamtliche Tätigkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Ruprecht [ÖVP/Stmk.]: Genau!) Es gibt kein reguläres Dienstverhältnis, keine entsprechende Bezahlung und meist nur ein niedriges Sitzungsgeld. Das ist ein wichtiges Faktum, das Sie nicht angesprochen haben. (Zwischenruf des Bundesrates Guggenberger [FPÖ/W].)
Genau da setzen wir an. Nach der bisherigen Rechtslage konnten Mitglieder dieser Verwaltungsgremien für Verwaltungsstrafen persönlich haftbar gemacht werden, und zwar in der vollen Höhe – das haben Sie ausgeführt. Das konnte aber im Extremfall bedeuten, dass diese Kolleginnen und Kollegen auch in ihrer Existenz massive Probleme bekommen hätten, weil es da um viele Tausende Euro an Strafen geht.
Ein aktueller Anlassfall – und den haben Sie beschrieben – hat diese Problematik sichtbar dargestellt und deutlich gemacht. Es ging um die Brandschutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Lorenz-Böhler-Krankenhaus. In diesem Verfahren wurden Strafbescheide erlassen, gegen die derzeit noch Berufung läuft. Eines hat man da aber klar gesehen: Es gibt eine deutliche rechtliche Schieflage, denn eines muss man sich schon vor Augen halten: Ist es wirklich sachgerecht, Personen, die nicht operativ zuständig sind, die nicht operativ eingreifen können und die de facto keine Zuständigkeit haben, die für ihre Tätigkeit praktisch kein Entgelt erhalten, persönlich mit solchen Verwaltungsstrafen zu sanktionieren? (Bundesrat Guggenberger [FPÖ/W]: Dann muss man das System ändern!) Das, glaube ich, kann nicht der richtige Weg sein. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Genau da setzt die vorliegende Novelle an. Künftig soll gelten: Wenn eine Verwaltungsstrafe im Zusammenhang mit der Ausübung der Funktion als Mitglied eines Verwaltungskörpers verhängt wird, dann trägt grundsätzlich der jeweilige Sozialversicherungsträger diese Strafe, aber – das ist entscheidend – nicht ohne Grenzen.
Da komme ich noch einmal auf den vorigen Redebeitrag zurück: Wenn jemand – und vielleicht ist das auch wichtig zu hören – vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, gegen Vorschriften verstößt, dann bleibt die persönliche Haftung selbstverständlich bestehen. In solchen Fällen greift weiterhin das Organhaftpflichtrecht. Mit anderen Worten: Wer seine Verantwortung ernst nimmt, nach bestem Wissen und Gewissen handelt, soll nicht in seiner Existenz gefährdet werden. Wer jedoch bewusst oder grob fahrlässig Regeln verletzt, der kann sich auch künftig mit Sicherheit nicht hinter dem System verstecken.
Diese Lösungsorientierung gibt es bereits in vielen Bereichen, vor allem beim Aspekt von Dienstverhältnissen, beim Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Dort gilt ebenfalls: Verantwortung ja, aber kein unzumutbares persönliches Risiko, wenn jemand im Rahmen seiner Funktion handelt. Da ist eine Bewertung durchzuführen: sachlich, ausgewogen und gerecht.
Nun, gehen wir kurz auf die Kritik ein! Ich habe mir das angehört und auch zu verstehen versucht. Nur: Manche Sachen kann man nicht verstehen, weil sie ja auch nicht der Faktenlage entsprechen.
Erstens bleibt die persönliche Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bestehen, das habe ich gerade ausgeführt.
Zweitens sprechen wir da nicht von beliebigen Menschen oder beliebigen Personen, wie Sie es ausgeführt haben, sondern von Menschen, die eine öffentliche Verpflichtung erfüllen und sich in den Gremien der Sozialversicherung engagieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Wenn wir diese Menschen einem unkontrollierbaren Haftungsrisiko aussetzen, was passiert denn dann eigentlich? – Wir schrecken engagierte Personen ab, überhaupt solche verantwortungsvollen Funktionen zu übernehmen. Ich glaube, das kann nicht der Ansatz sein. Die Sozialversicherung lebt davon, dass Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber Verantwortung übernehmen. Dieses System funktioniert nur, wenn Menschen bereit sind, sich dieser Aufgabe zu stellen und sich einzubringen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass dieses Engagement nicht zum persönlichen Risiko wird, und diese strukturelle Ungerechtigkeit korrigieren.
Neben diesen zentralen Änderungen enthält das Gesetz noch weitere Anpassungen:
Einige Berichtspflichten aus der Zeit der Zusammenlegung der Krankenkassen werden aufgehoben, einfach deshalb, weil diese Prozesse längst abgeschlossen sind. Das ist ein kleiner, aber sinnvoller Schritt zum Abbau unnötiger Bürokratie.
Auch einige redaktionelle Anpassungen werden vorgenommen, damit die gesetzlichen Bestimmungen wieder klar und stimmig sind. Diese sorgen dafür, dass unser Sozialversicherungsrecht funktioniert und verständlich bleibt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Politik bedeutet auch, nüchtern festzustellen, wo Regeln in der Praxis nicht mehr gerecht wirken und korrigiert gehören. Genau das ist der heutige Ansatz.
Wir sorgen dafür, dass Menschen, die sich engagieren, nicht unverhältnismäßig haftbar gemacht werden und ihre Funktion weiter im vollen Vertrauen ausüben können. Wir stellen gleichzeitig sicher, dass echtes Fehlverhalten weiterhin Konsequenzen hat. Diese Novelle ist eine notwendige und zeitgemäße Maßnahme und eine Frage von Fairness und Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.40
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste gelangt Bundesrätin Elisabeth Kittl zu Wort. Ich erteile es ihr.
RN/50
13.40
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Gäste hier und vor den Bildschirmen! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bevor ich zum Thema dieses Tagesordnungspunktes komme, möchte ich noch zwei, drei Worte zum Umgang mit der Kollegin von den NEOS sagen: Ich weiß, sie hat sehr provoziert, aber ich fand den Umgang, vor allem den internen Umgang, im Endeffekt nicht sehr respektvoll. Ich finde, das Parlament, der Ort der Demokratie, sollte es eigentlich aushalten, dass in diesem Bereich auch provoziert werden kann.
Das Zweite ist: Ja, sie hat recht, der Bundesrat kommt in unserer Republik sehr, sehr wenig vor, man hört wenig davon; aber deshalb sollte man ihn meiner Meinung nach nicht abschaffen, sondern reformieren. Wenn wir Länder und eine Länderstruktur haben, dann braucht es natürlich im Gesetzwerdungsprozess auch eine Beteiligung der Länder.
Das Spannende daran ist aber – und das ist heute noch nicht zur Sprache gekommen –: Über den Bundesrat hört man wenig, weil wir tatsächlich wenig machen und auch wenig Vetos einlegen. Aber warum? Das bedeutet eigentlich, dass die Bundesregierungen, egal welcher Zeit, eigentlich immer auch auf die Länder achten und mit ihnen vorab verhandeln. Das heißt, der Bundesrat ist auch dafür da, dass beim Gesetzwerdungsprozess schon vorab mit den Ländern gesprochen wird, und das ist schon ein wichtiger Punkt, finde ich.
Zu TOP 4: Ich möchte auch ein bisschen etwas zur Geschichte, warum dieses Gesetz heute auf der Tagesordnung steht, ausführen. Das Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus hatte ein Viertel aller unfallchirurgischen Patienten Wiens und etwa 500 Mitarbeiter:innen. Vor fast zwei Jahren wurde es quasi über Nacht geschlossen. Warum? – Weil ein Gutachten feststellte, dass man das Gebäude nicht schnell genug verlassen kann, wenn es brennt – es wurde also zu Recht geschlossen.
Dafür verantwortlich war aber unter anderem auch der Verwaltungsrat der AUVA – er ist dafür zuständig, weil das Krankenhaus der AUVA gehört –, der allerdings schon unzählige Jahre von diesen Brandschutzmängeln wusste, aber eigentlich nichts verändert hat.
Es sind dann 500 Mitarbeiter:innen von einem Tag auf den anderen von der Schließung betroffen gewesen, und sie erfuhren es nicht von ihrem Arbeitgeber, sondern aus den Medien, und daher, finde ich, ist das kein guter Arbeitgeber.
Die ehemaligen Mitglieder des AUVA-Verwaltungsrates – es waren damals zwölf – bekamen, wir haben es schon gehört, hohe Verwaltungsstrafen wegen Nichtbehebung der feuerpolizeilichen Mängel. Sie gingen jetzt in Berufung und der Streit ist noch anhängig.
Und genau weil – wir haben es schon gehört – der Streit noch anhängig ist, wollen wir heute dieses Gesetz beschließen, denn das neue Gesetz sagt eben: Falls die Mitglieder des Verwaltungsrates Strafen bekommen, übernimmt sie die AUVA.
Sie sagen dann immer, bei schuldhaftem Verhalten kann man sich regressieren. Ich frage mich aber oft, wie das im Verwaltungsrecht funktionieren soll: Wie kann einerseits ein schuldhaftes Verhalten mit einer Entscheidung eines Gremiums gesetzt werden und wie kann man das andererseits im Verwaltungsstrafrecht überhaupt heranziehen?
Daher konnte es den Regierungsparteien natürlich – wir haben es schon gehört, möglicherweise sitzen eben auch einige Vertreter:innen der Parteien dort sitzen; aber nichts für ungut, ich meine, sie machen wirklich eine wichtige und gute Arbeit – nicht schnell genug gehen, dieses Gesetz in den Nationalrat und zu einer Entscheidung zu bringen.
Ich frage mich aber schon, ob Gesetze dazu da sind, Einzelfälle zu kaschieren – noch dazu, wenn man gar nicht weiß, wie diese juristisch einzuschätzen sind und ob diese Entscheidungen halten.
Natürlich sind Gesetze nicht dazu da, Einzelfälle zu kaschieren. Bei Missständen sollte eine allgemein geltende Regelung geschaffen werden, genauso wie bei Gesetzen der allgemein geltende Gesetzwerdungsprozess eingehalten werden soll, nämlich – und das möchte ich auch noch ein bisschen länger ausführen –: Gesetzentwurf mit Materialien, das heißt ausführlichen Erklärungen, eine Begutachtungsfrist für die Bevölkerung, aber eben auch für Expert:innen, eine Debatte darüber, die Einarbeitung in das Gesetz und ein neuerlicher Gesetzentwurf.
Das ist nicht einmal annähernd passiert. Sondern es kam erst ein paar Stunden, bevor der Sozialausschuss des Nationalrates tagte, zu einem nicht begutachteten Gesetzesantrag von Abgeordneten, danach folgte noch ein Abänderungsantrag im Plenum, und das alles wurde rasch und schnell von den Regierungsparteien abgenickt.
Wir haben im Sozialausschuss des Nationalrates eine Ausschussbegutachtung beantragt, die aber von den Regierungsparteien verweigert wurde. Damit wird Expertise verweigert. Sie tun aber auch den Funktionär:innen in den Sozialversicherungen keinen Gefallen, denn sie verkürzen ein weiteres Mal die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger:innen und stärken eine Art Konzernstruktur. Was es vielmehr braucht – und auch das haben wir schon gehört – ist eine Regelung, bei der klar ist, wer künftig konkret die individuelle Verantwortung und die Konsequenzen trägt, wenn Missstände auftreten.
Die heutige Regelung ist möglicherweise gut für die Mitglieder des AUVA-Verwaltungsrates und sicherlich auch gut gemeint, aber sie ist jedenfalls schlecht für die Demokratie. Vielleicht, auch das kann sein, hält diese überstürzte Regelung gar nicht, sondern wird vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Dann hat sie nicht einmal den AUVA-Verwaltungsratsmitgliedern geholfen.
Die Regierung argumentiert weiter, dass die Geldstrafen der Regelung existenzbedrohend sind und in keinem Verhältnis zum Aufwandersatz des Verwaltungsrates stehen und daher zu beheben sind. Auch das lässt aber meiner Meinung nach Fragen offen: Ist es denn nicht Sinn und Zweck von Strafen, so hoch zu sein, dass sie davon abhalten, Gesetze zu brechen, und nicht, dass sie jemand anderer übernimmt?
Ich frage mich auch: Was passiert dann mit der Haftung von anderen ehrenamtlich tätigen Personen wie zum Beispiel anderen Vorstandsmitgliedern von anderen Vereinen? Ich war selbst Obfrau eines Vereins und habe genauso ehrenamtlich, ohne Aufwandsersatz, für viele, viele Hunderttausende Euro gehaftet. Oder was ist mit Gemeinderät:innen am Land, die eigentlich auch so gut wie gar nichts bekommen?
Verantwortliches Handeln, nämlich inklusive der Übernahme von Strafen, ist meiner Meinung nach sowohl im Vertretungs- als auch im Unternehmensbereich ein unerlässliches Asset für eine funktionierende, verlässliche und demokratische Gesellschaft. Diese Verantwortung heben Sie leider mit dieser Regelung auf. Daher unterstützen wir diesen Gesetzesantrag nicht.
Am Schluss möchte ich noch einen kurzen Sidestep machen, weil wir über das Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler sprechen: Lorenz Böhler war offenkundig ein Nationalsozialist. Er war sogar schon Mitglied der NSdAP, als sie noch verboten war. Daher ist mein Aufruf, dass es im Rahmen der Sanierung des Spitals vielleicht auch an der Zeit ist, die Spitalsbezeichnung zu sanieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.48
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster ist Bundesrat Günther Ruprecht zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
RN/51
13.48
Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Erfolgsgeschichte ist ganz eng mit der Sozialpartnerschaft in Österreich verwoben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsrezept und ein Erfolgsgeheimnis, etwas, worum uns sehr viele Länder beneiden. Da geht es nämlich um Konsens, da geht es um ein Miteinander, da geht es um Kompromisse und das ist zutiefst demokratisch.
Wir reden heute über einen demokratischen Prozess, der in Österreich einzigartig ist, will ich sagen. Die Sozialversicherung an sich mit ihrer Selbstverwaltung ist ja grandios, denn: Wer redet dort mit? – Das sind diejenigen, die in das System einzahlen. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt.
Landeshauptmann Mattle hat heute darüber gesprochen, dass wir in Sachen Ehrenamt Weltmeister sind. Genau diese Funktionärinnen und Funktionäre, die Milliardenbudgets verantworten, die sich mit sehr viel Engagement Wissen aneignen, die mit sehr viel Herzblut tätig sind, bekommen 49 Euro Sitzungsgeld! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Ehrenamt. Wir sind für das Ehrenamt, wir treten für das Ehrenamt ein und das Ehrenamt gehört unterstützt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Liebe Frau Bundesministerin, ich bin dir wirklich sehr, sehr dankbar dafür, dass es hier eine tragfähige Regelung gibt, damit es sich auch in Zukunft Menschen für die Mitglieder, für die Versicherten antun, ehrenamtlich tätig zu sein.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, die Thematik Lorenz-Böhler-Krankenhaus wurde angesprochen, Sandro Beer hat es sehr detailliert ausgeführt, deswegen möchte ich das nicht überstrapazieren.
Ich möchte aber noch etwas zum Thema Demokratie sagen: Elisabeth Kittl, du weißt, ich schätze dich sehr – wir sind natürlich ideologisch nicht einer Meinung, aber persönlich schätze ich dich –, und ich gebe dir recht, wenn du sagst, dass wir natürlich auch, was das Thema Bundesrat betrifft, respektvoll miteinander umgehen sollten. Ich halte nur fest, dass der Platz von Kollegin Deutsch mittlerweile schon seit Stunden verwaist bleibt. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) Das ist vielleicht auch nicht unbedingt hilfreich. Sich hier gar nicht an der Debatte zu beteiligen, ist auch nicht gerade respektvoll uns gegenüber, und das finde ich wirklich sehr, sehr schade.
Ich habe für die Kollegin respektvoll ein Geschenk mitgebracht. Lesen bildet. Das ist die Geschäftsordnung des Bundesrates. (Der Redner hält das genannte Buch in die Höhe.) In Abwesenheit – vielleicht sieht sie es via Livestream oder wie auch immer – möchte ich die Geschäftsordnung des Bundesrates auf ihren Platz legen. Vielleicht kann sie sie durchlesen. Da sind auch Möglichkeiten wie die Teilnahme an Ausschüssen erwähnt. Wir haben darüber diskutiert: Die Grünen nehmen dieses Recht wahr und beteiligen sich auch rege, das ist sehr vorbildlich; Kollegin Deutsch könnte das auch machen. Wie gesagt, hier stehen alle Möglichkeiten drinnen, das ist die Geschäftsordnung des Bundesrates. Ich lege der Kollegin Deutsch diese sehr ans Herz. Lesen bildet. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ. – Bundesrat Ruprecht [ÖVP/Stmk.] legt das genannte Buch auf den Sitzplatz von Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.52
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
RN/52
13.52
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir heute über die Regelung von Verwaltungsstrafen in der Sozialversicherung sprechen, dann geht es um viel mehr als um eine technische Haftungsfrage: Es geht um ein Grundprinzip unseres Sozialstaats, es geht um Fairness gegenüber jenen Menschen, die bereit sind, Verantwortung für Millionen Versicherte zu übernehmen.
Die Selbstverwaltung ist kein bürokratisches Detail, sie ist ein Herzstück unserer Demokratie. Hier entscheiden nicht anonyme Stellen, sondern Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber, also genau jene Menschen, die das System tragen und finanzieren. Sie gestalten die Sozialversicherung aus der Praxis heraus mit Sachnähe und Erfahrung. Diese Menschen stehen heute im Mittelpunkt unserer Entscheidung.
Die Mitglieder der Selbstverwaltung üben ihre Funktion nicht hauptberuflich aus – das wurde bereits betont und es ist wichtig, es erneut zu sagen –, sie tun das neben ihrem Beruf als öffentliches Ehrenamt und sie tun es auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit, für Entscheidungen über Milliardenbudgets, über Gesundheitseinrichtungen, über Versorgung von Millionen Menschen erhalten sie im Regelfall ein Sitzungsgeld von 49 Euro pro Sitzungstag.
Gleichzeitig tragen Sie eine enorme persönliche Verantwortung, denn nach der geltenden Rechtslage können Verwaltungsstrafen gegen einzelne Mitglieder verhängt werden, und diese können existenzbedrohende Höhen erreichen. Wir haben hier, so denke ich, gemeinsam ein Problem erkannt, ein klares Missverhältnis zwischen Verantwortung und persönlichem Risiko, das wir gemeinsam beheben können.
Diese Gesetzesänderung schafft eines ganz bewusst nicht: Sie schafft keine Straffreiheit, sie hebt keine Verantwortung auf und sie verschiebt auch nicht den Haftungsadressaten. Wer eine Verwaltungsübertretung begeht, bleibt weiterhin persönlich verantwortlich, die Strafe wird weiterhin gegen diese Person verhängt.
Ich darf noch zur Diskussion, die auch im Nationalrat Platz gefunden hat, was die Gemeindestrukturen angeht, sagen: Gemeinden und Sozialversicherungsträger haben beide das Prinzip der Selbstverwaltung, unterscheiden sich aber in ihren institutionellen Strukturen. Die verschiedenen Strukturen verlangen auch Regelungen, die jeweiligen Besonderheiten gerecht werden.
In der Sozialversicherung trifft die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung die Mitglieder der Verwaltungskörper, die ihre Funktion ehrenamtlich wahrnehmen. Die vorliegende Regelung trägt genau dieser besonderen Struktur der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung Rechnung.
Was wir ändern, ist etwas anderes: Wir sorgen für eine faire Risikoverteilung. Künftig soll der Sozialversicherungsträger die Geldstrafe zunächst übernehmen, nämlich mit einer klaren Möglichkeit des Rückgriffs, wenn jemand schuldhaft handelt, insbesondere grob fahrlässig oder vorsätzlich. Damit bleibt die persönliche Verantwortung erhalten, aber wir verhindern, dass engagierte Menschen durch ihr Engagement und ihr Ehrenamt in existenzielle Gefahr geraten.
Meine Damen und Herren, wir dürfen auch nicht vergessen: Verwaltungsstrafen können nicht versichert werden – und das aus gutem Grund: Strafen sollen abschrecken, sie sollen verhindern, dass Regeln missachtet werden und sie sollen Verantwortung sichtbar machen. Deshalb kann und darf es keine Freikaufmentalität geben.
Genau deshalb braucht es eine faire Lösung im System selbst, denn ohne eine solche Lösung stellen wir uns eine entscheidende Frage – und die Vorrednerinnen und Vorredner haben sie sehr wohl auch gestellt –: Wer ist künftig noch bereit, Verantwortung zu übernehmen? Wer wird noch bereit sein, in der Selbstverwaltung mitzuwirken, wenn man sich damit automatisch einer existenzgefährdenden Situation aussetzt? Wenn wir die Selbstverwaltung stärken wollen, müssen wir jene stärken, die sie tragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Diese Menschen sichern mit ihrer Arbeit die Funktionsfähigkeit unseres Sozialstaates, sie sorgen dafür, dass Entscheidungen nahe an den Versicherten getroffen werden, sie stehen für demokratische Mitbestimmung im Alltag. Genau deshalb ist diese Änderung notwendig: Sie schafft Fairness, sie schafft Rechtssicherheit und sie schützt das Engagement im Interesse der Allgemeinheit.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz. Lassen Sie uns ein klares Signal setzen, ein Signal für die Selbstverwaltung, ein Signal für demokratische Verantwortung und ein Signal der Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die bereit sind, für uns diese Verantwortung zu übernehmen.
Zum Abschluss darf ich, weil mir der Bundesrat halt so am Herzen liegt, noch einen kleinen Satz zur Diskussion bezüglich Abschaffung des Bundesrates sagen: Das ist keine neue Diskussion, aber ich glaube, man tut dem Bundesrat keinen Gefallen damit. Der Bundesrat als Länderkammer, als Europakammer, ist so bedeutend im demokratischen Gefüge, dass man dieser Diskussion bitte rasch Einhalt gebieten möge. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)
13.58
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster gelangt Bundesrat Klemens Kofler zu Wort. Ich erteile es ihm.
RN/53
13.58
Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause! Grüß Gott! Wenn Funktionäre Fehlentscheidungen treffen und am Ende nicht sie selbst, sondern die Versicherungsträger und damit die Beitragszahler für Geldstrafen geradestehen sollen, dann zeigt das eines ganz deutlich: Dieses System der sogenannten sozialen Selbstverwaltung funktioniert nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Das habt ihr ja ... zerstören wollen! 1,8 Milliarden habts vernichtet!)
Natürlich haben jetzt meine Vorredner das System verteidigt. Das ist ja auch klar, denn die Sozialpartnerschaft war ja deren Mittel, die Republik zu beherrschen, zwischen Rot und Schwarz schön aufgeteilt.
Während jeder Arbeiter, jeder Angestellter, jeder Unternehmer in diesem Land selbstverständlich für seine Fehler persönlich haftet (Zwischenruf des Bundesrates Wanner [SPÖ/Sbg.]), bekommt hier die politische Funktionskaste einen Freibrief (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Persönliche Haftung ...!), de facto einen Blankoscheck, eine Sozialausstiegsvariante, auf alle Fälle eine Straffreiheit. – So etwas kann es nicht geben!
Wie ist das Ganze entstanden? – Diese heikle Grundsatzänderung wird in einem Sammelabänderungsantrag versteckt. Das ist nicht die Vorgangsweise, wie man so ein Gesetz ändert! Gleichzeitig bleibt völlig unklar, wie Aufsicht, Regress oder Verantwortlichkeit künftig tatsächlich durchgesetzt werden können.
Transparent ist das Ganze ja nicht. Theoretisch gibt es die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern, das ist richtig, ist auch genannt worden, aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Was das in der Praxis bedeutet, weiß eh jeder: Der Versicherer zahlt das selbst.
Dann liest man tatsächlich in der Begründung, eine unmittelbare Tragung von Geldstrafen durch Funktionäre sei nicht sachgerecht. – Ich finde, das ist ein weiterer Beweis der Bankrotterklärung dieses Systems. Jeder Autofahrer, der in der Früh in sein Auto einsteigt, kann einen Unfall verursachen, für den er selbstverständlich dann verantwortlich ist und auch zur Verantwortung gezogen wird, und genauso ist es eben da auch. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.) – Nein, der ist dann auch nicht versichert, wenn er irgendwo dagegen fährt. Da ist der andere versichert, aber nicht du selbst, das weißt du (in Richtung Bundesministerin Schumann) auch.
Darum sage ich ganz klar: Verantwortung statt Freibrief, Haftung statt Vollkasko, Fairness statt Funktionsschützer. Die Lösung liegt auf der Hand: raus mit Parteifunktionären aus den Verwaltungskörpern, hinein mit echten Experten, mit schlanken Strukturen und mit klarer Kontrolle. Dass am Ende nicht die Verantwortlichen zahlen, sondern wieder einmal die Beitragszahler, also wir alle, ist ein Skandal. Wer Entscheidungen trifft, muss auch dafür gerade stehen. Das gilt für jeden Bürger in diesem Land und das muss endlich auch für politische Funktionäre gelten. (Beifall bei der FPÖ.)
14.01
Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort dazu? – Bitte, Herr Kollege.
RN/54
14.02
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher und Besucher! Wenn man diese Sozialversicherungsnovelle liest, könnte man glauben, wir hätten in Österreich ein riesiges Problem: dass sich niemand mehr findet, der Verantwortung übernehmen will. (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Kickl! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) So argumentiert zumindest die Regierung. Sie wissen, was die Menschen draußen im Land sagen: Verantwortung übernehmen viele (Ruf bei der SPÖ: Außer ihr!), aber tragen müssen sie andere oder die Falschen.
Sie erklären uns hier, die Mitglieder der Verwaltungsräte bekommen 49 Euro Sitzungsgeld und deshalb sei es unzumutbar, für Verwaltungsstrafen zu haften. Wenn man schon von Respekt spricht, Herr Kollege Beer von der SPÖ: Gut, dann habe ich eine Frage: Wenn diese Aufgabe so wichtig und verantwortungsvoll ist, warum bezahlt man sie dann so schlecht? (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: ... Ehrenamt!) Entweder ist das eine hoch verantwortliche Tätigkeit, dann muss man Verantwortung tragen, oder es ist ein gemütlicher Funktionärsposten, dann braucht man ihn vielleicht gar nicht. Stattdessen schaffen Sie eine Regelung, die ungefähr so funktioniert: Wenn ein Bürger einen Fehler macht, zahlt er selbst. Wenn ein Funktionär einen Fehler macht, zahlt die Allgemeinheit. (Ruf bei der FPÖ: Ja!) Das ist die neue Gerechtigkeit dieser Regierung. (Beifall bei der FPÖ.)
Es wurde ja schon erwähnt, der Auslöser für dieses Gesetz ist das Lorenz-Böhler-Krankenhaus. Brandschutzauflagen wurden nicht rechtzeitig umgesetzt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Gute Freunde von euch! – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]), und statt zu fragen, wie das passieren konnte und wer verantwortlich war, macht die Politik das, was sie am besten kann, sie ändert einfach ein Gesetz. Im Ausschuss habe ich eine konkrete Frage gestellt: Hat das Ministerium berechnet, welche finanziellen Belastungen entstehen können, wenn Verwaltungsstrafen künftig von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden? – Auf diese Frage habe ich keine klare Antwort bekommen.
Während wir hier darüber diskutieren, wie man Funktionäre vor Strafen schützt, passiert draußen im Land etwas ganz anderes. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Wissen Sie, wer die Funktionäre sind? Wissen Sie das? Kennen Sie die ... Funktionäre?) Die Menschen warten monatelang auf Facharzttermine, sie finden keinen Kassenarzt mehr und immer mehr Patienten müssen zum Wahlarzt gehen und selbst bezahlen.
Am Ende bleibt eine ganz einfache Frage. Wenn ein Arbeitnehmer einen Fehler macht, wenn ein Unternehmer eine Vorschrift übersieht, wenn ein Bürger eine Frist versäumt, dann sagt der Staat: Das müssen Sie selbst verantworten!, wenn aber ein Funktionär im System einen Fehler macht, dann sagt diese Politik plötzlich: Keine Sorge, das übernimmt die Allgemeinheit! – Genau diese Doppelmoral lehnen wir Freiheitlichen ab. Wer Verantwortung übernimmt, muss auch bereit sein, sie zu tragen, deshalb werden wir Freiheitlichen dieser Sozialversicherungsnovelle nicht zustimmen.
Zum Kollegen Ruprecht möchte ich auch noch etwas sagen: Die Sozialpartnerschaft ist genau deswegen seit 1946 erfolgreich, weil sich ÖVP und SPÖ die Republik aufteilen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Mein Gott!)
14.06
Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/55
Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.