RN/49
13.32
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist leider heute wieder einmal so, dass man meinem Vorredner ein bisschen eine Themenverfehlung attestieren muss. Ich spreche aber die Chance an, dass vielleicht nach dieser Rede noch das eine oder andere neu geordnet werden kann, jene paar Sachen, die dabei waren, die mit Sicherheit nicht korrekt sind und die man so auch nicht stehen lassen kann.
Diese Gesetzesänderung ist eine absolute Notwendigkeit und klärt in weiterer Folge die Frage von Verantwortung und Risiko.
In der Sozialversicherung engagieren sich Menschen in den Verwaltungskörperschaften. Diese Kolleginnen und Kollegen übernehmen eine wichtige öffentliche Aufgabe. Da hat mir bei meinem Vorredner auch der Respekt gegenüber diesen Kolleginnen und Kollegen gefehlt (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), denn sie sind es, die Versicherte und Arbeitgeber in den Gremien vertreten, Entscheidungen treffen und kontrollieren.
Was dabei oft übersehen wird – und das war in Ihrer Rede auch komplett falsch dargestellt –: Diese Tätigkeit ist de facto eine ehrenamtliche Tätigkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Ruprecht [ÖVP/Stmk.]: Genau!) Es gibt kein reguläres Dienstverhältnis, keine entsprechende Bezahlung und meist nur ein niedriges Sitzungsgeld. Das ist ein wichtiges Faktum, das Sie nicht angesprochen haben. (Zwischenruf des Bundesrates Guggenberger [FPÖ/W].)
Genau da setzen wir an. Nach der bisherigen Rechtslage konnten Mitglieder dieser Verwaltungsgremien für Verwaltungsstrafen persönlich haftbar gemacht werden, und zwar in der vollen Höhe – das haben Sie ausgeführt. Das konnte aber im Extremfall bedeuten, dass diese Kolleginnen und Kollegen auch in ihrer Existenz massive Probleme bekommen hätten, weil es da um viele Tausende Euro an Strafen geht.
Ein aktueller Anlassfall – und den haben Sie beschrieben – hat diese Problematik sichtbar dargestellt und deutlich gemacht. Es ging um die Brandschutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Lorenz-Böhler-Krankenhaus. In diesem Verfahren wurden Strafbescheide erlassen, gegen die derzeit noch Berufung läuft. Eines hat man da aber klar gesehen: Es gibt eine deutliche rechtliche Schieflage, denn eines muss man sich schon vor Augen halten: Ist es wirklich sachgerecht, Personen, die nicht operativ zuständig sind, die nicht operativ eingreifen können und die de facto keine Zuständigkeit haben, die für ihre Tätigkeit praktisch kein Entgelt erhalten, persönlich mit solchen Verwaltungsstrafen zu sanktionieren? (Bundesrat Guggenberger [FPÖ/W]: Dann muss man das System ändern!) Das, glaube ich, kann nicht der richtige Weg sein. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Genau da setzt die vorliegende Novelle an. Künftig soll gelten: Wenn eine Verwaltungsstrafe im Zusammenhang mit der Ausübung der Funktion als Mitglied eines Verwaltungskörpers verhängt wird, dann trägt grundsätzlich der jeweilige Sozialversicherungsträger diese Strafe, aber – das ist entscheidend – nicht ohne Grenzen.
Da komme ich noch einmal auf den vorigen Redebeitrag zurück: Wenn jemand – und vielleicht ist das auch wichtig zu hören – vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, gegen Vorschriften verstößt, dann bleibt die persönliche Haftung selbstverständlich bestehen. In solchen Fällen greift weiterhin das Organhaftpflichtrecht. Mit anderen Worten: Wer seine Verantwortung ernst nimmt, nach bestem Wissen und Gewissen handelt, soll nicht in seiner Existenz gefährdet werden. Wer jedoch bewusst oder grob fahrlässig Regeln verletzt, der kann sich auch künftig mit Sicherheit nicht hinter dem System verstecken.
Diese Lösungsorientierung gibt es bereits in vielen Bereichen, vor allem beim Aspekt von Dienstverhältnissen, beim Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Dort gilt ebenfalls: Verantwortung ja, aber kein unzumutbares persönliches Risiko, wenn jemand im Rahmen seiner Funktion handelt. Da ist eine Bewertung durchzuführen: sachlich, ausgewogen und gerecht.
Nun, gehen wir kurz auf die Kritik ein! Ich habe mir das angehört und auch zu verstehen versucht. Nur: Manche Sachen kann man nicht verstehen, weil sie ja auch nicht der Faktenlage entsprechen.
Erstens bleibt die persönliche Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bestehen, das habe ich gerade ausgeführt.
Zweitens sprechen wir da nicht von beliebigen Menschen oder beliebigen Personen, wie Sie es ausgeführt haben, sondern von Menschen, die eine öffentliche Verpflichtung erfüllen und sich in den Gremien der Sozialversicherung engagieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Wenn wir diese Menschen einem unkontrollierbaren Haftungsrisiko aussetzen, was passiert denn dann eigentlich? – Wir schrecken engagierte Personen ab, überhaupt solche verantwortungsvollen Funktionen zu übernehmen. Ich glaube, das kann nicht der Ansatz sein. Die Sozialversicherung lebt davon, dass Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber Verantwortung übernehmen. Dieses System funktioniert nur, wenn Menschen bereit sind, sich dieser Aufgabe zu stellen und sich einzubringen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass dieses Engagement nicht zum persönlichen Risiko wird, und diese strukturelle Ungerechtigkeit korrigieren.
Neben diesen zentralen Änderungen enthält das Gesetz noch weitere Anpassungen:
Einige Berichtspflichten aus der Zeit der Zusammenlegung der Krankenkassen werden aufgehoben, einfach deshalb, weil diese Prozesse längst abgeschlossen sind. Das ist ein kleiner, aber sinnvoller Schritt zum Abbau unnötiger Bürokratie.
Auch einige redaktionelle Anpassungen werden vorgenommen, damit die gesetzlichen Bestimmungen wieder klar und stimmig sind. Diese sorgen dafür, dass unser Sozialversicherungsrecht funktioniert und verständlich bleibt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Politik bedeutet auch, nüchtern festzustellen, wo Regeln in der Praxis nicht mehr gerecht wirken und korrigiert gehören. Genau das ist der heutige Ansatz.
Wir sorgen dafür, dass Menschen, die sich engagieren, nicht unverhältnismäßig haftbar gemacht werden und ihre Funktion weiter im vollen Vertrauen ausüben können. Wir stellen gleichzeitig sicher, dass echtes Fehlverhalten weiterhin Konsequenzen hat. Diese Novelle ist eine notwendige und zeitgemäße Maßnahme und eine Frage von Fairness und Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.40
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste gelangt Bundesrätin Elisabeth Kittl zu Wort. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.