RN/50
13.40
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Gäste hier und vor den Bildschirmen! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bevor ich zum Thema dieses Tagesordnungspunktes komme, möchte ich noch zwei, drei Worte zum Umgang mit der Kollegin von den NEOS sagen: Ich weiß, sie hat sehr provoziert, aber ich fand den Umgang, vor allem den internen Umgang, im Endeffekt nicht sehr respektvoll. Ich finde, das Parlament, der Ort der Demokratie, sollte es eigentlich aushalten, dass in diesem Bereich auch provoziert werden kann.
Das Zweite ist: Ja, sie hat recht, der Bundesrat kommt in unserer Republik sehr, sehr wenig vor, man hört wenig davon; aber deshalb sollte man ihn meiner Meinung nach nicht abschaffen, sondern reformieren. Wenn wir Länder und eine Länderstruktur haben, dann braucht es natürlich im Gesetzwerdungsprozess auch eine Beteiligung der Länder.
Das Spannende daran ist aber – und das ist heute noch nicht zur Sprache gekommen –: Über den Bundesrat hört man wenig, weil wir tatsächlich wenig machen und auch wenig Vetos einlegen. Aber warum? Das bedeutet eigentlich, dass die Bundesregierungen, egal welcher Zeit, eigentlich immer auch auf die Länder achten und mit ihnen vorab verhandeln. Das heißt, der Bundesrat ist auch dafür da, dass beim Gesetzwerdungsprozess schon vorab mit den Ländern gesprochen wird, und das ist schon ein wichtiger Punkt, finde ich.
Zu TOP 4: Ich möchte auch ein bisschen etwas zur Geschichte, warum dieses Gesetz heute auf der Tagesordnung steht, ausführen. Das Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus hatte ein Viertel aller unfallchirurgischen Patienten Wiens und etwa 500 Mitarbeiter:innen. Vor fast zwei Jahren wurde es quasi über Nacht geschlossen. Warum? – Weil ein Gutachten feststellte, dass man das Gebäude nicht schnell genug verlassen kann, wenn es brennt – es wurde also zu Recht geschlossen.
Dafür verantwortlich war aber unter anderem auch der Verwaltungsrat der AUVA – er ist dafür zuständig, weil das Krankenhaus der AUVA gehört –, der allerdings schon unzählige Jahre von diesen Brandschutzmängeln wusste, aber eigentlich nichts verändert hat.
Es sind dann 500 Mitarbeiter:innen von einem Tag auf den anderen von der Schließung betroffen gewesen, und sie erfuhren es nicht von ihrem Arbeitgeber, sondern aus den Medien, und daher, finde ich, ist das kein guter Arbeitgeber.
Die ehemaligen Mitglieder des AUVA-Verwaltungsrates – es waren damals zwölf – bekamen, wir haben es schon gehört, hohe Verwaltungsstrafen wegen Nichtbehebung der feuerpolizeilichen Mängel. Sie gingen jetzt in Berufung und der Streit ist noch anhängig.
Und genau weil – wir haben es schon gehört – der Streit noch anhängig ist, wollen wir heute dieses Gesetz beschließen, denn das neue Gesetz sagt eben: Falls die Mitglieder des Verwaltungsrates Strafen bekommen, übernimmt sie die AUVA.
Sie sagen dann immer, bei schuldhaftem Verhalten kann man sich regressieren. Ich frage mich aber oft, wie das im Verwaltungsrecht funktionieren soll: Wie kann einerseits ein schuldhaftes Verhalten mit einer Entscheidung eines Gremiums gesetzt werden und wie kann man das andererseits im Verwaltungsstrafrecht überhaupt heranziehen?
Daher konnte es den Regierungsparteien natürlich – wir haben es schon gehört, möglicherweise sitzen eben auch einige Vertreter:innen der Parteien dort sitzen; aber nichts für ungut, ich meine, sie machen wirklich eine wichtige und gute Arbeit – nicht schnell genug gehen, dieses Gesetz in den Nationalrat und zu einer Entscheidung zu bringen.
Ich frage mich aber schon, ob Gesetze dazu da sind, Einzelfälle zu kaschieren – noch dazu, wenn man gar nicht weiß, wie diese juristisch einzuschätzen sind und ob diese Entscheidungen halten.
Natürlich sind Gesetze nicht dazu da, Einzelfälle zu kaschieren. Bei Missständen sollte eine allgemein geltende Regelung geschaffen werden, genauso wie bei Gesetzen der allgemein geltende Gesetzwerdungsprozess eingehalten werden soll, nämlich – und das möchte ich auch noch ein bisschen länger ausführen –: Gesetzentwurf mit Materialien, das heißt ausführlichen Erklärungen, eine Begutachtungsfrist für die Bevölkerung, aber eben auch für Expert:innen, eine Debatte darüber, die Einarbeitung in das Gesetz und ein neuerlicher Gesetzentwurf.
Das ist nicht einmal annähernd passiert. Sondern es kam erst ein paar Stunden, bevor der Sozialausschuss des Nationalrates tagte, zu einem nicht begutachteten Gesetzesantrag von Abgeordneten, danach folgte noch ein Abänderungsantrag im Plenum, und das alles wurde rasch und schnell von den Regierungsparteien abgenickt.
Wir haben im Sozialausschuss des Nationalrates eine Ausschussbegutachtung beantragt, die aber von den Regierungsparteien verweigert wurde. Damit wird Expertise verweigert. Sie tun aber auch den Funktionär:innen in den Sozialversicherungen keinen Gefallen, denn sie verkürzen ein weiteres Mal die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger:innen und stärken eine Art Konzernstruktur. Was es vielmehr braucht – und auch das haben wir schon gehört – ist eine Regelung, bei der klar ist, wer künftig konkret die individuelle Verantwortung und die Konsequenzen trägt, wenn Missstände auftreten.
Die heutige Regelung ist möglicherweise gut für die Mitglieder des AUVA-Verwaltungsrates und sicherlich auch gut gemeint, aber sie ist jedenfalls schlecht für die Demokratie. Vielleicht, auch das kann sein, hält diese überstürzte Regelung gar nicht, sondern wird vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Dann hat sie nicht einmal den AUVA-Verwaltungsratsmitgliedern geholfen.
Die Regierung argumentiert weiter, dass die Geldstrafen der Regelung existenzbedrohend sind und in keinem Verhältnis zum Aufwandersatz des Verwaltungsrates stehen und daher zu beheben sind. Auch das lässt aber meiner Meinung nach Fragen offen: Ist es denn nicht Sinn und Zweck von Strafen, so hoch zu sein, dass sie davon abhalten, Gesetze zu brechen, und nicht, dass sie jemand anderer übernimmt?
Ich frage mich auch: Was passiert dann mit der Haftung von anderen ehrenamtlich tätigen Personen wie zum Beispiel anderen Vorstandsmitgliedern von anderen Vereinen? Ich war selbst Obfrau eines Vereins und habe genauso ehrenamtlich, ohne Aufwandsersatz, für viele, viele Hunderttausende Euro gehaftet. Oder was ist mit Gemeinderät:innen am Land, die eigentlich auch so gut wie gar nichts bekommen?
Verantwortliches Handeln, nämlich inklusive der Übernahme von Strafen, ist meiner Meinung nach sowohl im Vertretungs- als auch im Unternehmensbereich ein unerlässliches Asset für eine funktionierende, verlässliche und demokratische Gesellschaft. Diese Verantwortung heben Sie leider mit dieser Regelung auf. Daher unterstützen wir diesen Gesetzesantrag nicht.
Am Schluss möchte ich noch einen kurzen Sidestep machen, weil wir über das Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler sprechen: Lorenz Böhler war offenkundig ein Nationalsozialist. Er war sogar schon Mitglied der NSdAP, als sie noch verboten war. Daher ist mein Aufruf, dass es im Rahmen der Sanierung des Spitals vielleicht auch an der Zeit ist, die Spitalsbezeichnung zu sanieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.48
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster ist Bundesrat Günther Ruprecht zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.