RN/52

13.52

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir heute über die Regelung von Verwaltungsstrafen in der Sozialversicherung sprechen, dann geht es um viel mehr als um eine technische Haftungsfrage: Es geht um ein Grundprinzip unseres Sozialstaats, es geht um Fairness gegenüber jenen Menschen, die bereit sind, Verantwortung für Millionen Versicherte zu übernehmen. 

Die Selbstverwaltung ist kein bürokratisches Detail, sie ist ein Herzstück unserer Demokratie. Hier entscheiden nicht anonyme Stellen, sondern Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber, also genau jene Menschen, die das System tragen und finanzieren. Sie gestalten die Sozialversicherung aus der Praxis heraus mit Sachnähe und Erfahrung. Diese Menschen stehen heute im Mittelpunkt unserer Entscheidung.

Die Mitglieder der Selbstverwaltung üben ihre Funktion nicht hauptberuflich aus – das wurde bereits betont und es ist wichtig, es erneut zu sagen –, sie tun das neben ihrem Beruf als öffentliches Ehrenamt und sie tun es auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit, für Entscheidungen über Milliardenbudgets, über Gesundheitseinrichtungen, über Versorgung von Millionen Menschen erhalten sie im Regelfall ein Sitzungsgeld von 49 Euro pro Sitzungstag.

Gleichzeitig tragen Sie eine enorme persönliche Verantwortung, denn nach der geltenden Rechtslage können Verwaltungsstrafen gegen einzelne Mitglieder verhängt werden, und diese können existenzbedrohende Höhen erreichen. Wir haben hier, so denke ich, gemeinsam ein Problem erkannt, ein klares Missverhältnis zwischen Verantwortung und persönlichem Risiko, das wir gemeinsam beheben können. 

Diese Gesetzesänderung schafft eines ganz bewusst nicht: Sie schafft keine Straffreiheit, sie hebt keine Verantwortung auf und sie verschiebt auch nicht den Haftungsadressaten. Wer eine Verwaltungsübertretung begeht, bleibt weiterhin persönlich verantwortlich, die Strafe wird weiterhin gegen diese Person verhängt. 

Ich darf noch zur Diskussion, die auch im Nationalrat Platz gefunden hat, was die Gemeindestrukturen angeht, sagen: Gemeinden und Sozialversicherungsträger haben beide das Prinzip der Selbstverwaltung, unterscheiden sich aber in ihren institutionellen Strukturen. Die verschiedenen Strukturen verlangen auch Regelungen, die jeweiligen Besonderheiten gerecht werden. 

In der Sozialversicherung trifft die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung die Mitglieder der Verwaltungskörper, die ihre Funktion ehrenamtlich wahrnehmen. Die vorliegende Regelung trägt genau dieser besonderen Struktur der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung Rechnung.

Was wir ändern, ist etwas anderes: Wir sorgen für eine faire Risikoverteilung. Künftig soll der Sozialversicherungsträger die Geldstrafe zunächst übernehmen, nämlich mit einer klaren Möglichkeit des Rückgriffs, wenn jemand schuldhaft handelt, insbesondere grob fahrlässig oder vorsätzlich. Damit bleibt die persönliche Verantwortung erhalten, aber wir verhindern, dass engagierte Menschen durch ihr Engagement und ihr Ehrenamt in existenzielle Gefahr geraten. 

Meine Damen und Herren, wir dürfen auch nicht vergessen: Verwaltungsstrafen können nicht versichert werden – und das aus gutem Grund: Strafen sollen abschrecken, sie sollen verhindern, dass Regeln missachtet werden und sie sollen Verantwortung sichtbar machen. Deshalb kann und darf es keine Freikaufmentalität geben. 

Genau deshalb braucht es eine faire Lösung im System selbst, denn ohne eine solche Lösung stellen wir uns eine entscheidende Frage – und die Vorrednerinnen und Vorredner haben sie sehr wohl auch gestellt –: Wer ist künftig noch bereit, Verantwortung zu übernehmen? Wer wird noch bereit sein, in der Selbstverwaltung mitzuwirken, wenn man sich damit automatisch einer existenzgefährdenden Situation aussetzt? Wenn wir die Selbstverwaltung stärken wollen, müssen wir jene stärken, die sie tragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Diese Menschen sichern mit ihrer Arbeit die Funktionsfähigkeit unseres Sozialstaates, sie sorgen dafür, dass Entscheidungen nahe an den Versicherten getroffen werden, sie stehen für demokratische Mitbestimmung im Alltag. Genau deshalb ist diese Änderung notwendig: Sie schafft Fairness, sie schafft Rechtssicherheit und sie schützt das Engagement im Interesse der Allgemeinheit. 

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz. Lassen Sie uns ein klares Signal setzen, ein Signal für die Selbstverwaltung, ein Signal für demokratische Verantwortung und ein Signal der Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die bereit sind, für uns diese Verantwortung zu übernehmen. 

Zum Abschluss darf ich, weil mir der Bundesrat halt so am Herzen liegt, noch einen kleinen Satz zur Diskussion bezüglich Abschaffung des Bundesrates sagen: Das ist keine neue Diskussion, aber ich glaube, man tut dem Bundesrat keinen Gefallen damit. Der Bundesrat als Länderkammer, als Europakammer, ist so bedeutend im demokratischen Gefüge, dass man dieser Diskussion bitte rasch Einhalt gebieten möge. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)

13.58

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster gelangt Bundesrat Klemens Kofler zu Wort. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.