RN/61

14.22

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke sehr, Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gäste haben wir hier jetzt keine mehr. Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist uns wahrscheinlich allen schon einmal so gegangen beziehungsweise geht es uns allen wahrscheinlich regelmäßig so: Wir gehen einkaufen, wir greifen natürlich auch zu unseren Lieblingsprodukten – das kann ein Becher Joghurt sein, das kann eine Tafel Schokolade mit Tiroler Alpenmilch sein (Heiterkeit der Rednerin sowie der Bundesrätinnen Arpa [SPÖ/Ktn.] und Kittl [Grüne/W]) – und den meisten Leuten fällt es wahrscheinlich erst zu Hause auf, wenn sie es aufmachen. 

An die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Ich weiß nicht, geht ihr mit Tabellen einkaufen oder merkt ihr euch das, wie viel drin ist? (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Da steht doch der Kilopreis immer drauf!) – Ja, ja, ja, aber quasi im Vergleich, ob der Inhalt weniger geworden ist, ob der Kilopreis gleich bleibt, also ich merke mir das nicht bei allen Produkten. Wirklich, das merkt ihr euch? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wie viele Produkte betrifft es denn?) – Ja, genügend, es betrifft genügend Produkte. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Betreutes Denken!) Also normalerweise geht man nicht mit einer Excel-Tabelle einkaufen, um zu schauen, ob sich die Preise und die Füllmengen geändert haben (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), und wir merken dann halt erst zu Hause: Die Packung schaut gleich aus, ist gleich groß, wir haben auch gleich viel bezahlt, aber – Moment einmal! – der Inhalt ist definitiv weniger geworden. Das, meine Damen und Herren, nennt man Shrinkflation: weniger Produkt zum gleichen Preis in einer Mogelpackung. Das ist nicht nur unfair, das ist eigentlich eine bösartige Täuschung, und weil uns das allen inzwischen regelmäßig und immer häufiger passiert und das auch eigentlich nicht hinzunehmen ist, haben wir das hier vorliegende Gesetz gegen Mogelpackungen. 

Dass gehandelt wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Transparenz ist wichtig: Sie, liebe Konsumentinnen und Konsumenten, haben ein Recht darauf, schon beim Griff zur Lieblingsschoko zu erkennen, ob Sie jetzt weniger für Ihr Geld bekommen. 

Was soll genau geregelt werden? – Wenn Hersteller die Füllmengen reduzieren, die Verpackung aber gleich bleibt, gleich ausschaut, dann muss im Geschäft von nun an ein klarer Hinweis stehen, zum Beispiel: Achtung, weniger Inhalt, höherer Preis! Das ist grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz, aber wenn wir ehrlich sind, müssen wir auch sagen, dass das Gesetz mehrere Lücken hat. Kollege Thoma ist jetzt gerade nicht hier, aber ich werde es nachher vielleicht noch einmal mit ihm besprechen. Genau die Dinge, die er als Vorteil gesehen hat, sehen wir nämlich als Nachteil, als Lücken in diesem Gesetz.

Erste Lücke: Es sind nicht alle Geschäfte umfasst, das Gesetz gilt nämlich nur für Lebensmittel- und Drogeriehandel, es gilt nicht für Baumärkte, für Trafiken (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Für Tankstellen!), für Tankstellen – Tankstellen haben mittlerweile teilweise kleine Supermärkte dabei – und es gilt auch nicht für andere Geschäfte mit verpackten Waren. Gerade im Baumarkt kommen solche Shrinkflation-Fälle wirklich oft vor; Nägel, Schrauben, anderes, was früher vielleicht Schüttgut war, ist in kleinen Einheiten verpackt. Die Verpackung schaut gleich aus, früher waren vielleicht 200 Schrauben drinnen, jetzt sind plötzlich nur mehr 180 Schrauben drinnen, also das merkt sich wirklich keiner und es kommt wahrscheinlich wirklich oft vor. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Unpackbar!) Solche Mogelpackungen gibt es also nicht nur bei Lebensmitteln, es gibt sie überall dort, wo Produkte verpackt werden. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sagt einmal, geht Ihr eigentlich nicht einkaufen oder was? Ich weiß ja nicht, die gehen nicht einkaufen. (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Das macht die Frau! – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Okay, das ist es, genau: Sie gehen nicht selber einkaufen! So, und dass da eben so viele Geschäfte ausgenommen sind, ist einfach, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehbar. 

Die zweite Lücke ist, dass es eben nicht für Verkaufsflächen unter 400 Quadratmetern gilt, wenn sie nicht Teil einer größeren Kette sind. Damit fallen 24 Prozent aller Standorte in Österreich aus dieser Regelung. Warum? Das widerspricht eigentlich komplett dem Zweck dieses Gesetzes. Konsument:innenschutz sollte nicht von der Größe des Geschäftes abhängen. (Beifall der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Die dritte Lücke – das sehen wir auch als Lücke; Herr Kollege Thoma hat es als Vorteil bezeichnet – ist, dass die Kennzeichnung erst dann greift, wenn der Grundpreis sich um mindestens 3 Prozent erhöht. (Unruhe im Saal. – Rufe bei der SPÖ: Pscht!) Es klingt zunächst einmal logisch, dass das jetzt nicht für jede klitzekleine Änderung gilt, aber was wird passieren oder was wird möglicherweise passieren? – Einige Hersteller werden die Preiserhöhung einfach in kleine Schritte aufteilen. Zuerst einmal 2 Prozent höherer Grundpreis, dann wieder einmal 2 Prozent höherer Grundpreis, so kann man über eine Zeit hinweg schon auch den Grundpreis erhöhen. So bleibt es unter der Kennzeichnungspflicht, und das ist ein Schlupfloch, das eigentlich nicht einsehbar ist. 

Viertens – ja, so viele Lücken gibt es unserer Ansicht nach –: Es gilt nur für Produkte über 20 Gramm beziehungsweise über 20 Milliliter Inhalt. Dabei muss man sagen, dass viele typische Shrinkflation-Produkte damit gar nicht erfasst sind. Ich denke da an Gewürze oder an Beuteltee (Zwischenruf des Bundesrates Pröller [FPÖ/OÖ]) oder auch kleine Speiseeispackungen. Gerade bei diesen Produkten sehen wir sehr häufig sehr kleine Packungen, die besonders leicht reduziert werden können. Wenn die Basilikumpackung plötzlich nicht mehr 10 Gramm, sondern nur 8 Gramm enthält, merkt das kaum jemand (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Unfassbar!), und genau solche Produkte fallen aus dieser Regelung heraus. Das ist nicht nachvollziehbar. 

Dann gibt es noch eine Sache, die versteckte Preiserhöhungen betrifft: Das nennt man Skimpflation – das habe ich auch erst jetzt bei der Recherche erfahren; das hatte ich so noch nie gehört. Das ist das Phänomen, wenn quasi nicht die Menge, sondern die Qualität von Zutaten reduziert wird. Kommen wir noch einmal zu dem Erdbeerjoghurt, das wir eingekauft haben: Das hatte vielleicht immer 10 Prozent Erdbeeren drinnen, plötzlich sind es dann aber, ohne dass wir es mitbekommen, nur mehr 6 oder 7 Prozent Fruchtanteil. Die Erdbeeren werden zum Beispiel durch mehr Zucker, durch Stärke oder Aromen ersetzt, damit der Geschmack und die Konsistenz einigermaßen gleich bleiben. Die Verpackung bleibt gleich, der Preis bleibt gleich, die Qualität sinkt: Auch das ist eine versteckte Preiserhöhung. Das Gesetz, das wir heute beschließen, erfasst die Skimpflation nicht, weil es eben nicht auf Rezepturänderungen ausgelegt ist, dabei hätte man das wirklich gut mitnehmen können. – Schade, dass das eine vertane Chance ist. 

Trotz unserer Kritikpunkte werden wir selbstverständlich zustimmen. Dieses Gesetz ist einmal ein erster Schritt: Es schafft mehr Transparenz, es macht Shrinkflation zumindest etwas sichtbarer, und das ist gut so. Wenn wir aber wirklich konsequent gegen Mogelpackungen vorgehen wollen, dann brauchen wir einfach Regelungen für alle Händlerkennzeichnungen aller vorverpackten Produkte und eben auch eine Lösung für die Skimpflation. Denn am Ende geht es um etwas ganz Einfaches: Wenn die Konsumentinnen und Konsumenten einkaufen gehen, dann sollen sie sich darauf verlassen können und sie sollen sehen können, was sie für ihr Geld bekommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.30

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Ich erteile dieses. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.