RN/62
14.30
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Einen schönen guten Nachmittag von meiner Seite! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Vor zwei Wochen durfte ich bereits im Nationalrat zum Anti-Mogelpackungs-Gesetz sprechen. Im Zentrum standen damals eigentlich sehr gute Nachrichten: eine gesunkene Inflation und die ersten Anzeichen für steigendes Wirtschaftswachstum. Wir konnten damals auf die bisherigen Fortschritte sehr stolz sein, haben uns doch die vergangenen Tage gezeigt, wie verletzlich auch die Entwicklung von Österreich in der geopolitischen Entwicklung ist und was neue Krisen auslösen können.
Gerade der Konflikt im Nahen Osten führt zu einer volatilen Situation auf den internationalen Energiemärkten. Der Ölpreis am Weltmarkt ist bereits um rund 30 Prozent gestiegen, und diese Preissteigerungen landen sehr schnell bei den Menschen: an den Tankstellen, beim Pendeln und bei den Konsumenten und unseren Betrieben. Wir als Bundesregierung haben daher gestern ein Sofortpaket auf den Weg gebracht, um die Preissteigerungen an den Tankstellen einzudämmen. Damit die Spitzen geglättet werden, darf in Zukunft nur mehr dreimal pro Woche der Preis an den Zapfsäulen erhöht werden, damit sorgen wir für mehr Stabilität bei den Spritpreisen. Wir werden aber auch die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass bei extremen Preisschocks schneller reagiert werden kann, etwa mit temporären steuerlichen Entlastungen, denn auch der Staat darf kein Krisengewinner sein. Und wir unterstützen natürlich die internationale Freigabe der strategischen Ölreserven – die ist gestern am Nachmittag erfolgt – über die internationale Energieagentur. Wir sehen heute schon die ersten Auswirkungen, nämlich dass auch der Spritpreis wieder um wenige Cent nach unten geht. Wir als Bundesregierung haben uns auch dazu entschieden, die strategische Gasreserve zu verlängern, um die Energieversorgung in Österreich sicherzustellen, und zwar Versorgungssicherheit als oberstes Prinzip.
Mit derartig kurzfristigen Maßnahmen stabilisieren wir Preise. Langfristig, das ist auch klar, müssen wir aber natürlich unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduzieren und weiter konsequent das Ziel der sauberen, leistbaren Energie in Österreich verfolgen.
Trotz der aktuellen Herausforderungen ist es mir schon auch wichtig, zu sagen, dass sich dieses eine Jahr Bundesregierung ausgezahlt hat, nämlich auch für die Betriebe und die Menschen in diesem Land, denn wir haben mit dem Billigstromgesetz die strukturellen Maßnahmen beschlossen (Zwischenruf des Bundesrates Bernard [FPÖ/NÖ]), um die Energiekosten nachhaltig zu senken und den Preisdruck zu dämpfen, wir haben die Elektrizitätsabgabe mit Anfang dieses Jahres für die Haushalte auf EU-Minimum und um circa die Hälfte für Betriebe gesenkt, und auch der Ökostrombeitrag wurde um 14 Prozent reduziert. All das landet tatsächlich in den Börserln der Menschen und in den Investitionsbudgets unserer Betriebe. Auch die Landesenergieversorger sind dem Auftrag aus dem Billigstromgesetz, auch leistbare Preise zur Verfügung zu stellen, nachgekommen, und alle Großen haben mittlerweile attraktive Preise rund um 10 Cent angeboten. Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen haben wir, glaube ich, sehr wohl wichtige Schritte gesetzt, um der Inflation aktiv entgegenzuwirken.
Inflationsbekämpfung bedeutet auch immer, Markttransparenz zu schaffen, und genau das gilt für das heute vorliegende Shrinkflation-Gesetz.
Ja, es ist im Herbst vermehrt dazu gekommen, dass die Füllmenge oder die Stückzahlen der Produkte in den Geschäften reduziert wurden, und das bei gleichbleibender Verpackungsgröße und teilweise sogar Preiserhöhungen. In jedem Fall muss man sagen: Solche Mogelpackungen sind eben Preiserhöhungen durch die Hintertür, und damit machen wir als Bundesregierung Schluss. Daher hoffe ich auch, dass Sie heute diesen Beschluss unterstützen, denn eine klare Kennzeichnung für 60 Tage am Produktregal beziehungsweise in der unmittelbaren Umgebung soll die Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft aktiv über derartige Erhöhungen informieren.
Wir tun das mit sehr viel Augenmaß, und ich unterstreiche noch einmal: Es ist kein Bürokratiemonster, sondern eine praktikable Lösung mit Ausnahmen und Erleichterungen für kleine Kaufleute. Warum ist es kein Bürokratiemonster? – Ich glaube, das beste Beispiel ist Billa, der dieses Thema schon frühzeitig aufgegriffen hat und schon seit Wochen anzeigt, wenn sich irgendwo die Füllmenge bei gleichem oder höher werdendem Preis verändert hat. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Ohne Gesetz!) Und das hat er ohne Gesetz gemacht. Damit kann es auch nicht so schlimm sein (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), dass wir die, die das nicht freiwillig machen, über ein Gesetz dazu bringen und das erzwingen. Das zeigt aber, dass die Maßnahme eine wichtige und richtige ist und auch vom Handel positiv aufgenommen wird.
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz ist ein weiterer Schritt, den die Bundesregierung setzt, weil sie ihre Verantwortung ernst nimmt, damit Preise für die Menschen nachvollziehbar sind und damit es keine Preiserhöhungen durch die Hintertür gibt. Ich glaube, gerade in Zeiten, in denen wir geopolitische Spannungen erleben, in denen wir Unsicherheit auf internationalen Märkten spüren, ist es unsere Aufgabe als Bundesregierung, da für Sicherheit zu sorgen und die richtigen Maßnahmen im Inland zu ergreifen. Das eine ist das Anti-Mogelpackungs-Gesetz, das andere ist, dass wir auch an den Tankstellen dafür sorgen, dass günstiger tanken möglich ist.
Unser Anspruch bleibt aber klar: Es ist ein Jahr Bundesregierung, und auch im zweiten Jahr werden wir weiter an Reformen und dem Aufschwung für Österreich arbeiten; das ist umso wichtiger, je unsicherer die geopolitische Lage ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
14.36
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Sandra Lassnig, und ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.