RN/99

19.22

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, wir sind heute schon sehr lange da, aber ich möchte noch ganz kurz auf ein für meinen Bezirk ganz, ganz wichtiges Thema eingehen, das Herr Kollege Gradwohl in seiner Rede heute angesprochen hat, und zwar auf den Sicherheitsausbau der B 317 in meinem Heimatbezirk Sankt Veit an der Glan – was eben für mich und meinen Landesparteiobmann Martin Gruber wirklich schon sehr, sehr lange ein ganz, ganz wichtiges politisches Anliegen ist.

Ihre Vorgängerin Leonore Gewessler hat das aus ideologischen Gründen immer verhindert, das muss ich an dieser Stelle ganz klar sagen, und sie war diesbezüglich nie zu Gesprächen bereit. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, und ihr habt sie unterstützt!) 

Die möglichst rasche Realisierung ist wirklich von höchster Wichtigkeit. Dort ist einfach schon zu viel Leid passiert – es gab Unfälle mit Todesfolgen –, es geht da wirklich um die Sicherheit der Menschen. Der Fokus muss auf der sicheren regionalen Erschließung und Anbindung für Pendlerströme und Wirtschaftsverkehr an den Zentralraum liegen. Minister Hanke war bei diesem Thema Gott sei Dank von Beginn an – anders als seine Vorgängerin – immer gesprächsbereit, und es gab auch wirklich schon sehr, sehr gute Gespräche mit den zuständigen Referenten, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig.

Ich möchte es an dieser Stelle aber auch noch einmal sagen, weil ich seit drei Jahren jetzt hier im Bundesrat sein darf und mir dieses Thema wie gesagt auch ganz, ganz wichtig ist. Deshalb möchte ich Ihnen das hier an dieser Stelle auch noch einmal mitgeben, damit wir bei diesem Projekt wirklich zu einer positiven Umsetzung kommen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)

19.24

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.