RN/104

Fortsetzung der Tagesordnung

Vizepräsident Daniel Schmid: Ich nehme die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf. 

Wir setzen die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt betreffend den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kulturgüterrückgabegesetz geändert wird, fort.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. – Ich erteile es Ihnen.

RN/105

19.39

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen im Bundesrat! Ja, Frau Staatssekretär, ich sage es gleich zu Beginn ganz klar: Es ist nicht Ihre persönliche Verantwortung, aber es ist das politische Bild, das diese Regierung wieder einmal von sich gibt: Erneut wird ein zentraler Tagesordnungspunkt aus dem Zuständigkeitsbereich des Herrn Vizekanzlers nicht vom Minister selbst hier im Parlament vertreten. (Ruf bei der ÖVP: ... Staatssekretärin ...!

Da stellt sich schon die berechtigte Frage: Wie ernst nimmt diese Regierung eigentlich das Parlament? Man gewinnt langsam den Eindruck, der Herr Vizekanzler ist bei Selfies, Presseterminen und bei wohlinszenierten Auftritten vor Kameras deutlich verlässlicher anzutreffen als hier im Hohen Haus, wenn es darum geht, Gesetze zu vertreten, für die er politisch verantwortlich ist. Ich sage ganz offen: Das ist kein Respekt im Parlament, es ist kein Respekt vor diesem Parlament und letztendlich ist es auch kein Respekt vor den Bürgern, die erwarten dürfen, dass ein Minister hier Rede und Antwort steht, wenn er über seine Politik diskutieren möchte und wenn diskutiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Gegenstand ist die Novelle zum Kulturgüterrückgabegesetz, mit der Österreich ergänzende Regelungen zur EU-Verordnung schafft – und vorweg: Wir von der FPÖ sind für den Schutz von Kulturgut, aber gegen diese Umsetzung. Ich sage es vorweg: Wir lassen uns auch hier im Bundesrat nicht unterstellen, wir hätten kein Interesse an der Bekämpfung illegalen Handels oder gar an Sicherheit. 

Wenn man diese Gesetzesvorlage liest, könnte man glauben, es gehe um den Schutz unserer Kulturgüter, um unsere Geschichte, um unser kulturelles Erbe – und ja, Kulturgüter zu schützen ist wichtig, sehr wichtig sogar, denn Kulturgüter erzählen, woher wir kommen. Sie sind Teil unserer Identität, Teil unserer Geschichte und sie sind Teil unserer Heimat. Gerade deshalb muss man mit solchen Gesetzen besonders sorgfältig umgehen, und genau deshalb müssen wir heute auch Klartext sprechen, denn was da vorliegt, bringt nicht nur Schutz, es bringt vor allem wieder einmal mehr Bürokratie, mehr Kontrolle und mehr Unsicherheit. 

Wir beraten heute den Beschluss eines Bundesgesetzes, mit dem das Kulturgüterrückgabegesetz geändert werden soll. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die ich vorhin schon erwähnt habe, und das seit 2025 im Betrieb befindliche elektronische Einfuhrsystem der Europäischen Union für Kulturgüter – das sogenannte EKG-System. Künftig sollen bestimmte Kulturgüter nur mehr mit Genehmigung eingeführt werden können. Für andere müssen umfangreiche Herkunftsnachweise erbracht werden. Behörden werden eingebunden, der Zoll wird stärker eingebunden, Daten werden zentral verarbeitet. Ja, das klingt nach Ordnung, das klingt nach Kontrolle, aber die Realität ist eine andere: Die Realität bedeutet mehr Bürokratie, neue Genehmigungsverfahren, neue Nachweispflichten, neue Verwaltungsabläufe. All das trifft Museen, Sammlungen, Händler und Institutionen, die ohnehin schon genug Herausforderungen zu bewältigen haben. 

Doch noch schwerer wiegt etwas anderes: Mit diesen Regelungen entsteht faktisch eine Beweislastumkehr im Kulturgüterhandel. Das bedeutet, nicht mehr der Staat muss beweisen, dass etwas illegal ist, nein, plötzlich müssen Händler und Eigentümer beweisen, dass ihr Eigentum rechtmäßig erworben wurde. Meine Damen und Herren, das bedeutet nichts anderes als Generalverdacht. Damit stellt sich eine ganz einfache Frage: Wollen wir wirklich einen Kunst- und Kulturstandort Österreich, in dem Händler, Sammler und Eigentümer unter Generalverdacht stehen? Besonders heikel wird es dann, wenn rechtmäßig erworbene Kulturgüter im Rahmen solcher Regelungen beschlagnahmt werden können. Dann sprechen wir hier nicht mehr nur über Verwaltung, dann sprechen wir über einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht. (Beifall bei der FPÖ.)

Eigentum, meine Damen und Herren, ist kein Nebenthema, Eigentum ist der Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Was da entsteht, ist daher nicht nur Sicherheit, sondern es entsteht Unsicherheit. Institutionen werden zusätzlich belastet und Entscheidungen können künftig weniger auf klaren rechtlichen Grundlagen beruhen, sondern nur noch auf Interpretationen. 

Meine Damen und Herren, der Schutz von Kulturgütern ist wichtig, aber er darf nicht zum Vorwand werden, um Bürokratie auszubauen, Eigentumsrechte einzuschränken und rechtmäßigen Besitz unter Generalverdacht zu stellen: mehr Bürokratie, mehr Unsicherheit, mehr Kontrolle, aber keine bessere Lösung. (Beifall bei der FPÖ.)

19.45

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile dieses.

RN/106

19.45

Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kulturgüter sind weit mehr als nur alte Gegenstände in Museen oder Sammlungen. Sie sind Zeitzeugen unserer Geschichte. Sie erzählen davon, wie Menschen vor uns gelebt haben, woran sie geglaubt haben, wie sie gearbeitet, gebaut und gedacht haben. Kulturgüter sind damit ein zentraler Bestandteil unseres kulturellen Erbes und sie verdienen unseren besonderen Schutz. Genau darum geht es beim österreichischen Kulturgüterrückgabegesetz. Dieses Gesetz regelt, wie Kulturgüter zurückgegeben werden, wenn sie unrechtmäßig aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem Unesco-Vertragsstaat nach Österreich gebracht werden.

Frau Kollegin Jäckel, ich weiß nicht, ob Sie im Ausschuss aufgepasst haben, aber genau das wurde uns erklärt: Es gibt keinen bürokratischen Mehraufwand – und jeder, der etwas besitzt, hat auch einen Nachweis, dass er es besitzt. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Auch das Ministerium hat uns ganz klar zu diesem Gesetz gesagt, dass es keine Mehrkosten (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Hunderttausende Euro ...!) und keinen Mehraufwand gibt. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Das stimmt nicht!) 

Es definiert klar, was als Kulturgut gilt, legt nämlich die Zuständigkeiten fest und schafft Verfahren, um Rückgabeansprüche durchzusetzen. Die Novelle, die wir heute beschließen, meine Kolleginnen und Kollegen, verfolgt ein klares Ziel, nämlich den illegalen Handel mit Kulturgütern noch stärker einzuschränken – und das ist dringend notwendig, denn laut Unesco werden mit dem illegalen Handel von Kulturgütern weltweit rund 10 Milliarden Dollar pro Jahr umgesetzt. 

Meine Damen und Herren, wir sprechen hier nicht von einem harmlosen Sammlermarkt. Dieses Geld fließt oft in kriminelle Strukturen und nicht selten auch in die Finanzierung von Terrorismus (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Genau! Die bösen Terroristen!) oder in die Beschaffung von Waffen für Konflikt- und Kriegsregionen. (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Das fällt alles unter ...!) Wer illegal mit Kulturgütern handelt, zerstört nicht nur Geschichte, er gefährdet auch Sicherheit und Stabilität. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir klare Regeln schaffen und bestehende Regeln weiterentwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Kulturerbe hat für jeden Staat eine enorme Bedeutung: Es stiftet nämlich Identität. Es zeigt uns, woher wir kommen, wer wir waren und wie unsere Gesellschaft entstanden ist. Kulturgüter sind gewissermaßen ein Spiegel unserer Vergangenheit; und diese Vergangenheit zu kennen, ist entscheidend für unsere Zukunft. Nur wenn wir wissen, welche Fehler in der Geschichte gemacht wurden, können wir daraus lernen. Nur wenn wir verstehen, was uns geprägt hat, können wir verantwortungsvoll weiterbauen. Der Schutz unseres kulturellen Erbes ist daher kein Luxus, sondern ein wichtiger Parameter für eine stabile und reflektierte Gesellschaft. 

Als gelernter Feuerwehrmann freut es mich persönlich ganz besonders, dass in Österreich auch intensiv daran gearbeitet wurde, unsere Museen und Kulturerbeinstitutionen auf Notfälle vorzubereiten. Es wurde ein umfassender Notfallplan für Museen und Kulturerbeinstitutionen erarbeitet, der ein solides Grundgerüst für den Schutz unserer kulturellen Schätze bietet.

Wir dürfen nicht nur an Diebstahl oder illegalen Handel denken. Kulturgüter sind durch Katastrophen, Brände, Hochwasser oder andere Krisensituationen ebenso gefährdet. Jeder, der im Einsatzwesen tätig ist, weiß: In einem Notfall muss immer vom schlimmsten anzunehmenden Szenario ausgegangen werden, und genau deshalb braucht es Vorbereitung, klare Abläufe und Zusammenarbeit. (Beifall bei der SPÖ.) 

Es ist unsere Verantwortung, diese unschätzbaren Objekte nicht nur im Alltag, sondern auch im Katastrophenfall zu schützen. 

Mit dieser Novelle setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um unsere bewegte Vergangenheit zu bewahren und zu schützen. Dass dieser Weg richtig ist, zeigt auch der parlamentarische Prozess: Bereits im Nationalrat und auch in den zuständigen Ausschüssen wurde diese Novelle mit breiter Mehrheit unterstützt. Umso bedauerlicher ist es, dass die FPÖ wieder einmal dagegenstimmen wird, denn wer den Schutz unseres Kulturerbes nicht stärken möchte, sendet einfach ein falsches Signal. 

Meine Damen und Herren, Kulturgüter sind unersetzlich. Was einmal verloren, zerstört oder illegal verkauft wurde, kann oft nie wieder zurückgeholt werden. Gerade deshalb tragen wir als Gesetzgeber eine besondere Verantwortung. 

Mit dieser Novelle leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Geschichte, zur Bekämpfung internationaler Kriminalität und zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes für kommende Generationen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe auf breite Zustimmung zu dieser Novelle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) 

19.52

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile dieses.

RN/107

19.52

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Novelle des Kulturgüterrückgabegesetzes dient der Bekämpfung von illegalem Kunst- und Kulturhandel – ich betone das Wort illegal. 

Es geht wirklich darum, die Kultur, die uns allen wichtig ist, zu schützen. Wir dürfen uns ja nicht ohne Grund eine Kulturnation nennen. Kulturgüter sind Teil des Kulturerbes und oft von wesentlicher kultureller, künstlerischer, historischer und wissenschaftlicher Bedeutung. Das kulturelle Erbe ist eines der Elemente der Zivilisation und gehört zum kulturellen Gedächtnis der Menschheit. Ich möchte da meinem Vorredner extra zustimmen. Es bereichert das Leben aller Völker und vereint die Menschen im Wissen um dieses gemeinsame Gedächtnis und durch die gemeinsame Entwicklung der Zivilisation. Es muss daher vor unrechtmäßiger Aneignung und Plünderung geschützt werden.

Archäologische Stätten werden ja leider seit jeher ausgeplündert, und das ist zusammen mit dem Handel mit illegal ausgegrabenen Kulturgütern ein unermesslicher Schaden. 

Ziel der Regelung ist es also, den illegalen Handel zu bekämpfen und der Zerstörung von Kulturgut vor allem in außereuropäischen Ländern entgegenzutreten, dies unter anderem auch deswegen, weil der illegale Handel mit Kulturgütern auch der Finanzierung von kriminellen Dingen und vor allem von Terrorismus dient.

Bereits 2019 wurde die entsprechende Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Völlig anwendbar ist die Verordnung aber erst, seitdem das zentrale elektronische System der Europäischen Kommission zur Speicherung und zum Austausch von Informationen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten funktioniert. Laut Verordnung war die Frist dafür der 28. Juni 2025.

Das Gesetz soll also national wertvolle Kulturgüter schützen und illegale Einfuhren verhindern. Das muss uns allen ein Anliegen sein. Deshalb verstehe ich nicht, dass die FPÖ auch bei dieser Novelle dagegenstimmt, wie leider auch bei anderen Verbesserungen für unsere Bevölkerung. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) 

19.55

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses. 

RN/108

19.55

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! In vielen europäischen Museen stehen viele Vitrinen, deren Inhalte nicht bloße Kunst oder bloßes Eigentum sind, sondern weit mehr: Sie sind Gegenstände, die Zeugnis von Identität, von Religion, von Kultur abgeben und auch sehr oft großen symbolischen Wert haben. 

Manche Objekte kommen von sehr weit her und tragen die Geschichte und das kulturelle Gedächtnis einer weit entfernten Gesellschaft in sich, manche von ihnen leider eine Geschichte von Gewalt, Ausbeutung und kolonialer Aneignung

Auch in Österreich finden sich solche Vitrinen mit Objekten von höchst fragwürdiger Herkunft. Zwar war unser Land keine klassische Kolonialmacht wie etwa Großbritannien oder Frankreich, aber auch Österreich hat Expeditionen betrieben, und Sammler:innen und Händler:innen waren Teil eines Systems, das Kulturgüter aus vielen Teilen der Welt nach Europa brachte – und das zu oft höchst fragwürdigen und ausbeuterischen Praktiken. Viele dieser Stücke landeten in Museen, in Österreich zumeist im Weltmuseum in Wien. 

Wenn aber solche Objekte Tausende Kilometer entfernt hinter Glas stehen, dann ist das für die Gesellschaft, aus der das Objekt stammt und unrechtmäßig entwendet wurde, so, als würde ein Kapitel ihrer eigenen Geschichte fehlen. Deshalb ist Kulturrückgabe keine Geste der Großzügigkeit, sondern eine Geste der Verantwortungsübernahme, der Gerechtigkeit, der Würde und des Respekts. 

Andere Länder haben das bereits erkannt, wie zum Beispiel Deutschland, das die Benin-Bronzen – das war sehr lange und sehr viel in den Medien – aus Nigeria bereits zurückgegeben hat, beziehungsweise – und ich finde, auch das ist ein guter Weg – Teile dieser Benin-Bronzen nun Leihgaben von Nigeria an deutsche Museen sind. Damit ist die rechtmäßige Verfügungsmacht wiederhergestellt, und das ist gut so, denn es ist ein wichtiger Schritt in der Anerkennung kolonialen Unrechts. 

Transparenz, Provenienzforschung, faire Rückgaben auf Augenhöhe und Kooperation müssen auch Teil einer modernen Kulturpolitik sein. Das bedeutet einerseits, unsere Vergangenheit ehrlich anzusehen, und andererseits, gleichwertige Partnerschaften aufzubauen. Es bedeutet jedenfalls nicht, sich mit Relikten einer ungleichen Vergangenheit zu schmücken. Ich erinnere an die Krone des Moctezumas, die im Weltmuseum für Besucherströme sorgt, aber für Mexiko ein fehlendes identitätsstiftendes Kulturgut ist, oder auch an die Benin-Bronzen aus Nigeria, die sich bei uns im Weltmuseum befinden, wobei es da, glaube ich, schon einen relativ guten Austauschprozess mit Nigeria gibt.

Ich glaube nicht, dass heute für diese Objekte, für diese Kulturgüter eine Einfuhrgenehmigung erteilt werden würde. Daher, denke ich, haben Sie auch bei uns nichts verloren, denn ein Museum darf kein Tresor der kolonialen Vergangenheit sein, sondern muss ein Ort des Wissens sein, der auch der Aufarbeitung kolonialen Unrechts dient. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.) 

19.59

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin MMag.Michaela Schmidt. Ich erteile dieses. 

RN/109

19.59

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport MMag. Michaela Schmidt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! In Vertretung des Kulturministers spreche ich heute zu einem Thema, das in den krisenhaften Zeiten, in denen wir leben, leider auch an Brisanz gewonnen hat: dem Schutz von Kunst- und Kulturgütern sowie dem Kampf gegen deren illegalen Handel. 

Wir haben es schon gehört: Kunst- und Kulturgüter sind Teil unseres kulturellen Erbes. Sie haben zentrale kulturelle, künstlerische, historische und auch wissenschaftliche Bedeutung, und dieses kulturelle Erbe ist ein Teil unseres kollektiven Gedächtnisses der Menschheit und damit auch eines der grundlegenden Elemente unser aller Zivilisation. 

Es erzählt von der gemeinsamen Entwicklung der Menschheit, verbindet Menschen durch das Bewusstsein unserer gemeinsamen Geschichte über Grenzen hinweg und bereichert unser aller kulturelles Leben. 

Gerade in Zeiten von Krieg, von Zerstörung, von gezielter Auslöschung von Identität zeigt sich auch, wie verletzlich unser kulturelles Gedächtnis ist. Wenn Tempel gesprengt, wenn Museen geplündert oder jahrtausendealte Fundstücke einfach aus der Erde gerissen werden, verlieren wir nicht einfach Objekte und wir verlieren auch nicht einfach irgendjemandes Eigentum, wir verlieren ein Stück Menschheitsgeschichte.

Derzeit sind in der Ukraine zahlreiche Kulturgüter akut gefährdet, historische Bauwerke, Museen und ihre Sammlungen, Archive und Bibliotheken. Gleichzeitig werden archäologische Objekte aus Ausgrabungsstätten im Irak und in Syrien weltweit illegal gehandelt. Es sind Terrororganisationen wie der sogenannte IS oder wie die Al Kaida, die ihre Schreckensherrschaft unter anderem durch den Schmuggel geplünderter Kulturgüter finanziert haben.

Es ist tatsächlich schockierend, dass es hier Stimmen gibt, die dagegen nicht auftreten wollen. Kulturgüter sind eben keine gewöhnliche Ware, sie sind Zeugnis von Leben, von Glauben, von Kreativität über Jahrhunderte hinweg. Wer sie raubt oder illegal mit ihnen handelt, greift das kulturelle Fundament von Gesellschaften an. Umso klarer muss unsere Antwort sein: Österreich schaut da nicht weg, sondern Österreich schützt. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Kulturschätze müssen eben vor unrechtmäßiger Aneignung sowie vor illegaler Ein- und Ausfuhr geschützt werden. Die Plünderungen der archäologischen Stätten haben inzwischen gewerbsmäßige Ausmaße angenommen.

Der Schutz von Kunst- und Kulturgütern ist daher auch Aufgabe der Republik Österreich. Wir nehmen diese Verantwortung auf vielfältige Art und Weise wahr, durch die Ratifizierung internationaler, insbesondere Unesco-Konventionen, durch die Umsetzung von EU-Richtlinien sowie durch den Vollzug von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen wie dem Denkmalschutzgesetz.

Von besonderer Bedeutung – wir haben es schon gehört – ist eben das Kulturgüterrückgabegesetz aus dem Jahr 2016. Es regelt die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien. Durch dieses Gesetz besteht ein gerichtlich durchsetzbarer Rückgabeanspruch für Herkunftsstaaten im Fall von illegal ausgeführten Kulturgütern.

Um dem illegalen Handel mit Kulturgütern noch wirksamer entgegenzutreten, wurde 2019 eine EU-Einfuhrverordnung beschlossen. Damit die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ausreichend Vorbereitungszeit haben, ist die Anwendung seitdem zeitlich gestaffelt in Kraft getreten, seit dem 28. Juni gilt sie vollständig. Deswegen novellieren wir jetzt das Kulturgüterrückgabegesetz, damit es eben auch mit der EU-Einfuhrverordnung in Einklang steht. 

Die wichtigsten Änderungen betreffen Kulturgüter, die außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union geschaffen oder entdeckt wurden und in die EU eingeführt werden sollen. Sie werden in zwei Kategorien unterteilt. Für die am stärksten gefährdeten Kulturgüter muss unabhängig von ihrem Wert eine Einfuhrgenehmigung durch das Bundesdenkmalamt erteilt werden. Für andere spezifische Kulturgüter muss die einführende Person eine entsprechende Erklärung mit Belegen vorweisen, die die rechtmäßige Herkunft des Objektes nachweist. 

Mir sei nur gestattet, zu sagen, dass das auch keine große Neuerung zu anderen Bereichen ist. Wenn Sie Korallen einführen wollen, müssen Sie auch nachweisen, dass diese aus einer Zucht und nicht aus dem Meer stammen. Ein Tipp: Wenn Sie eine Gucci-Tasche aus Italien einführen wollen, sollten Sie auch nachweisen können, dass diese echt und nicht gefälscht ist.

Wir haben eben bei den Verstößen auch Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen vorgesehen. Die Zollbehörden werden mitwirken, um die Einfuhr entsprechend zu kontrollieren, wie sie es eben auch bei anderen Produkten schon tun. 

Das Ziel ist klar: Der illegale Handel mit Kulturgütern muss bekämpft werden, und der Zerstörung von Kulturerbe werden wir alle gemeinsam auch entschlossen entgegentreten. Wir leisten als Republik Österreich heute einen weiteren wichtigen Beitrag zum gemeinsamen europaweiten Schutz von Kunst- und Kulturgütern und tragen damit dazu bei, unser gemeinsames kulturelles Erbe auch für zukünftige Generationen, auch für unsere Kinder zu bewahren. – Vielen Dank. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

20.05

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

RN/110

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.