RN/105

19.39

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen im Bundesrat! Ja, Frau Staatssekretär, ich sage es gleich zu Beginn ganz klar: Es ist nicht Ihre persönliche Verantwortung, aber es ist das politische Bild, das diese Regierung wieder einmal von sich gibt: Erneut wird ein zentraler Tagesordnungspunkt aus dem Zuständigkeitsbereich des Herrn Vizekanzlers nicht vom Minister selbst hier im Parlament vertreten. (Ruf bei der ÖVP: ... Staatssekretärin ...!

Da stellt sich schon die berechtigte Frage: Wie ernst nimmt diese Regierung eigentlich das Parlament? Man gewinnt langsam den Eindruck, der Herr Vizekanzler ist bei Selfies, Presseterminen und bei wohlinszenierten Auftritten vor Kameras deutlich verlässlicher anzutreffen als hier im Hohen Haus, wenn es darum geht, Gesetze zu vertreten, für die er politisch verantwortlich ist. Ich sage ganz offen: Das ist kein Respekt im Parlament, es ist kein Respekt vor diesem Parlament und letztendlich ist es auch kein Respekt vor den Bürgern, die erwarten dürfen, dass ein Minister hier Rede und Antwort steht, wenn er über seine Politik diskutieren möchte und wenn diskutiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Gegenstand ist die Novelle zum Kulturgüterrückgabegesetz, mit der Österreich ergänzende Regelungen zur EU-Verordnung schafft – und vorweg: Wir von der FPÖ sind für den Schutz von Kulturgut, aber gegen diese Umsetzung. Ich sage es vorweg: Wir lassen uns auch hier im Bundesrat nicht unterstellen, wir hätten kein Interesse an der Bekämpfung illegalen Handels oder gar an Sicherheit. 

Wenn man diese Gesetzesvorlage liest, könnte man glauben, es gehe um den Schutz unserer Kulturgüter, um unsere Geschichte, um unser kulturelles Erbe – und ja, Kulturgüter zu schützen ist wichtig, sehr wichtig sogar, denn Kulturgüter erzählen, woher wir kommen. Sie sind Teil unserer Identität, Teil unserer Geschichte und sie sind Teil unserer Heimat. Gerade deshalb muss man mit solchen Gesetzen besonders sorgfältig umgehen, und genau deshalb müssen wir heute auch Klartext sprechen, denn was da vorliegt, bringt nicht nur Schutz, es bringt vor allem wieder einmal mehr Bürokratie, mehr Kontrolle und mehr Unsicherheit. 

Wir beraten heute den Beschluss eines Bundesgesetzes, mit dem das Kulturgüterrückgabegesetz geändert werden soll. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die ich vorhin schon erwähnt habe, und das seit 2025 im Betrieb befindliche elektronische Einfuhrsystem der Europäischen Union für Kulturgüter – das sogenannte EKG-System. Künftig sollen bestimmte Kulturgüter nur mehr mit Genehmigung eingeführt werden können. Für andere müssen umfangreiche Herkunftsnachweise erbracht werden. Behörden werden eingebunden, der Zoll wird stärker eingebunden, Daten werden zentral verarbeitet. Ja, das klingt nach Ordnung, das klingt nach Kontrolle, aber die Realität ist eine andere: Die Realität bedeutet mehr Bürokratie, neue Genehmigungsverfahren, neue Nachweispflichten, neue Verwaltungsabläufe. All das trifft Museen, Sammlungen, Händler und Institutionen, die ohnehin schon genug Herausforderungen zu bewältigen haben. 

Doch noch schwerer wiegt etwas anderes: Mit diesen Regelungen entsteht faktisch eine Beweislastumkehr im Kulturgüterhandel. Das bedeutet, nicht mehr der Staat muss beweisen, dass etwas illegal ist, nein, plötzlich müssen Händler und Eigentümer beweisen, dass ihr Eigentum rechtmäßig erworben wurde. Meine Damen und Herren, das bedeutet nichts anderes als Generalverdacht. Damit stellt sich eine ganz einfache Frage: Wollen wir wirklich einen Kunst- und Kulturstandort Österreich, in dem Händler, Sammler und Eigentümer unter Generalverdacht stehen? Besonders heikel wird es dann, wenn rechtmäßig erworbene Kulturgüter im Rahmen solcher Regelungen beschlagnahmt werden können. Dann sprechen wir hier nicht mehr nur über Verwaltung, dann sprechen wir über einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht. (Beifall bei der FPÖ.)

Eigentum, meine Damen und Herren, ist kein Nebenthema, Eigentum ist der Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Was da entsteht, ist daher nicht nur Sicherheit, sondern es entsteht Unsicherheit. Institutionen werden zusätzlich belastet und Entscheidungen können künftig weniger auf klaren rechtlichen Grundlagen beruhen, sondern nur noch auf Interpretationen. 

Meine Damen und Herren, der Schutz von Kulturgütern ist wichtig, aber er darf nicht zum Vorwand werden, um Bürokratie auszubauen, Eigentumsrechte einzuschränken und rechtmäßigen Besitz unter Generalverdacht zu stellen: mehr Bürokratie, mehr Unsicherheit, mehr Kontrolle, aber keine bessere Lösung. (Beifall bei der FPÖ.)

19.45

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.