RN/107
19.52
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Novelle des Kulturgüterrückgabegesetzes dient der Bekämpfung von illegalem Kunst- und Kulturhandel – ich betone das Wort illegal.
Es geht wirklich darum, die Kultur, die uns allen wichtig ist, zu schützen. Wir dürfen uns ja nicht ohne Grund eine Kulturnation nennen. Kulturgüter sind Teil des Kulturerbes und oft von wesentlicher kultureller, künstlerischer, historischer und wissenschaftlicher Bedeutung. Das kulturelle Erbe ist eines der Elemente der Zivilisation und gehört zum kulturellen Gedächtnis der Menschheit. Ich möchte da meinem Vorredner extra zustimmen. Es bereichert das Leben aller Völker und vereint die Menschen im Wissen um dieses gemeinsame Gedächtnis und durch die gemeinsame Entwicklung der Zivilisation. Es muss daher vor unrechtmäßiger Aneignung und Plünderung geschützt werden.
Archäologische Stätten werden ja leider seit jeher ausgeplündert, und das ist zusammen mit dem Handel mit illegal ausgegrabenen Kulturgütern ein unermesslicher Schaden.
Ziel der Regelung ist es also, den illegalen Handel zu bekämpfen und der Zerstörung von Kulturgut vor allem in außereuropäischen Ländern entgegenzutreten, dies unter anderem auch deswegen, weil der illegale Handel mit Kulturgütern auch der Finanzierung von kriminellen Dingen und vor allem von Terrorismus dient.
Bereits 2019 wurde die entsprechende Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Völlig anwendbar ist die Verordnung aber erst, seitdem das zentrale elektronische System der Europäischen Kommission zur Speicherung und zum Austausch von Informationen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten funktioniert. Laut Verordnung war die Frist dafür der 28. Juni 2025.
Das Gesetz soll also national wertvolle Kulturgüter schützen und illegale Einfuhren verhindern. Das muss uns allen ein Anliegen sein. Deshalb verstehe ich nicht, dass die FPÖ auch bei dieser Novelle dagegenstimmt, wie leider auch bei anderen Verbesserungen für unsere Bevölkerung. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
19.55
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.