RN/109

19.59

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport MMag. Michaela Schmidt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! In Vertretung des Kulturministers spreche ich heute zu einem Thema, das in den krisenhaften Zeiten, in denen wir leben, leider auch an Brisanz gewonnen hat: dem Schutz von Kunst- und Kulturgütern sowie dem Kampf gegen deren illegalen Handel. 

Wir haben es schon gehört: Kunst- und Kulturgüter sind Teil unseres kulturellen Erbes. Sie haben zentrale kulturelle, künstlerische, historische und auch wissenschaftliche Bedeutung, und dieses kulturelle Erbe ist ein Teil unseres kollektiven Gedächtnisses der Menschheit und damit auch eines der grundlegenden Elemente unser aller Zivilisation. 

Es erzählt von der gemeinsamen Entwicklung der Menschheit, verbindet Menschen durch das Bewusstsein unserer gemeinsamen Geschichte über Grenzen hinweg und bereichert unser aller kulturelles Leben. 

Gerade in Zeiten von Krieg, von Zerstörung, von gezielter Auslöschung von Identität zeigt sich auch, wie verletzlich unser kulturelles Gedächtnis ist. Wenn Tempel gesprengt, wenn Museen geplündert oder jahrtausendealte Fundstücke einfach aus der Erde gerissen werden, verlieren wir nicht einfach Objekte und wir verlieren auch nicht einfach irgendjemandes Eigentum, wir verlieren ein Stück Menschheitsgeschichte.

Derzeit sind in der Ukraine zahlreiche Kulturgüter akut gefährdet, historische Bauwerke, Museen und ihre Sammlungen, Archive und Bibliotheken. Gleichzeitig werden archäologische Objekte aus Ausgrabungsstätten im Irak und in Syrien weltweit illegal gehandelt. Es sind Terrororganisationen wie der sogenannte IS oder wie die Al Kaida, die ihre Schreckensherrschaft unter anderem durch den Schmuggel geplünderter Kulturgüter finanziert haben.

Es ist tatsächlich schockierend, dass es hier Stimmen gibt, die dagegen nicht auftreten wollen. Kulturgüter sind eben keine gewöhnliche Ware, sie sind Zeugnis von Leben, von Glauben, von Kreativität über Jahrhunderte hinweg. Wer sie raubt oder illegal mit ihnen handelt, greift das kulturelle Fundament von Gesellschaften an. Umso klarer muss unsere Antwort sein: Österreich schaut da nicht weg, sondern Österreich schützt. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Kulturschätze müssen eben vor unrechtmäßiger Aneignung sowie vor illegaler Ein- und Ausfuhr geschützt werden. Die Plünderungen der archäologischen Stätten haben inzwischen gewerbsmäßige Ausmaße angenommen.

Der Schutz von Kunst- und Kulturgütern ist daher auch Aufgabe der Republik Österreich. Wir nehmen diese Verantwortung auf vielfältige Art und Weise wahr, durch die Ratifizierung internationaler, insbesondere Unesco-Konventionen, durch die Umsetzung von EU-Richtlinien sowie durch den Vollzug von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen wie dem Denkmalschutzgesetz.

Von besonderer Bedeutung – wir haben es schon gehört – ist eben das Kulturgüterrückgabegesetz aus dem Jahr 2016. Es regelt die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien. Durch dieses Gesetz besteht ein gerichtlich durchsetzbarer Rückgabeanspruch für Herkunftsstaaten im Fall von illegal ausgeführten Kulturgütern.

Um dem illegalen Handel mit Kulturgütern noch wirksamer entgegenzutreten, wurde 2019 eine EU-Einfuhrverordnung beschlossen. Damit die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ausreichend Vorbereitungszeit haben, ist die Anwendung seitdem zeitlich gestaffelt in Kraft getreten, seit dem 28. Juni gilt sie vollständig. Deswegen novellieren wir jetzt das Kulturgüterrückgabegesetz, damit es eben auch mit der EU-Einfuhrverordnung in Einklang steht. 

Die wichtigsten Änderungen betreffen Kulturgüter, die außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union geschaffen oder entdeckt wurden und in die EU eingeführt werden sollen. Sie werden in zwei Kategorien unterteilt. Für die am stärksten gefährdeten Kulturgüter muss unabhängig von ihrem Wert eine Einfuhrgenehmigung durch das Bundesdenkmalamt erteilt werden. Für andere spezifische Kulturgüter muss die einführende Person eine entsprechende Erklärung mit Belegen vorweisen, die die rechtmäßige Herkunft des Objektes nachweist. 

Mir sei nur gestattet, zu sagen, dass das auch keine große Neuerung zu anderen Bereichen ist. Wenn Sie Korallen einführen wollen, müssen Sie auch nachweisen, dass diese aus einer Zucht und nicht aus dem Meer stammen. Ein Tipp: Wenn Sie eine Gucci-Tasche aus Italien einführen wollen, sollten Sie auch nachweisen können, dass diese echt und nicht gefälscht ist.

Wir haben eben bei den Verstößen auch Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen vorgesehen. Die Zollbehörden werden mitwirken, um die Einfuhr entsprechend zu kontrollieren, wie sie es eben auch bei anderen Produkten schon tun. 

Das Ziel ist klar: Der illegale Handel mit Kulturgütern muss bekämpft werden, und der Zerstörung von Kulturerbe werden wir alle gemeinsam auch entschlossen entgegentreten. Wir leisten als Republik Österreich heute einen weiteren wichtigen Beitrag zum gemeinsamen europaweiten Schutz von Kunst- und Kulturgütern und tragen damit dazu bei, unser gemeinsames kulturelles Erbe auch für zukünftige Generationen, auch für unsere Kinder zu bewahren. – Vielen Dank. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

20.05

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.