Präsidium

Einlauf und Zuweisung

Präsident Markus Stotter, BA: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:

Mitteilungsliste

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. 

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Präsident Markus Stotter, BA: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesrätinnen und Bundesräten Markus Stotter, BA, Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, Claudia Hauschildt-Buschberger und Mag. Dr. Julia Deutsch gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Starke Regionen: digital.engagiert.zukunftsorientiert“ eingebracht wurde.

Hierzu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Markus Stotter, BA, Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, Claudia Hauschildt-Buschberger und Mag. Dr. Julia Deutsch, diesen Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Starke Regionen: digital.engagiert.zukunftsorientiert“ ergänzen und als 18. und somit letzten Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.


Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände,

die Wahl eines Mitglieds des Ständigen Gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanzverfassungsgesetz 1948 sowie

den Selbständigen Antrag 435/A-BR/2026 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete

auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Markus Stotter, BA: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 6 und 7 sowie 14 bis 16 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist auch nicht der Fall.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Markus Stotter, BA: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Arbeitsverweigerung bei der ORF-Aufsicht: Warum schweigen Sie zur Kostenexplosion und gravierenden Missständen im ORF, Herr Vizekanzler?“ an den Herrn Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.