10.19

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Fraktionsvorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Willkommen Österreich im Bundesrat!, an all jene, die nicht im Saal sind und zu Hause vor ihren Empfangsgeräten sitzen und uns zuhören! (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Frau Bundesministerin, gestatten Sie mir, dass ich zuerst 1 Minute meiner Redezeit dazu verwende, um dem Herrn Präsidenten zum gestrigen Festakt, der sehr beeindruckend war, zu gratulieren. Gleichzeitig bedanke ich mich auch bei den Fraktionsvorsitzenden Harald Himmer und Andreas Arthur Spanring, dass bei diesem Festakt auch Mitglieder von Fraktionen waren, die nicht bei den Geehrten dabei waren. (Allgemeiner Beifall.)

Ich glaube, das ist ein besonderes Zeichen des Miteinanders, und das hat uns gezeigt, dass der Bundesrat kein Gremium ausschließlich des Gegeneinanders, sondern auch des Füreinanders ist, und dass man sich auch gemeinsam freuen kann. – Ich glaube, das ist auch der richtige Übergang zu Tagesordnungspunkt 1. 

Die Notariatsordnung wird in einem Ausmaß geändert, dass wir auch da wieder von einer Maßnahme sprechen können, die modern ist, die von einer Teilhabe spricht, von der letztendlich viele Menschen träumen – träumen insofern, da wir bis jetzt eigentlich eine Regelung gehabt haben, dass man sich bis zum 35. Lebensjahr zu entscheiden hatte, ob man den Notariatsberuf ergreifen will. Das ist ein Beruf, der eine hohe Anerkennung in der Öffentlichkeit hat, der aber auch eine lange Ausbildungsdauer bedeutet, und auch ein hohes Maß an Vertrauen in der Bevölkerung genießt, weil es ein Beruf ist, der die Rechtspflege – die objektive Rechtspflege – in den Mittelpunkt stellt und letztendlich nicht die Rechtsstreitigkeiten als sein Geschäft sieht.

Dafür, glaube ich, war es sehr wichtig, auf Dinge einzugehen, die auch politisch zu tragen waren, auch wenn vielleicht die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie dahintersteht, wenn auch EU-Entscheidungen dahinterstehen. Ich glaube aber, es war schon das politische Engagement zu erkennen, jenen Menschen die Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen, die eine entsprechende Ausbildung haben und die vielleicht Unterbrechungen in ihrer Erwerbstätigkeit haben, weil sie vielleicht die Pflege zu Hause übernehmen, weil sie Kinder erziehen oder weil sie sich beruflich neu orientieren.

Dieses Gesetzeswerk, darauf darf ich noch einmal hinweisen, haben wir im Ausschuss unter dem Vorsitz von Andreas Arthur Spanring ausführlich diskutiert. Auch auf die Fragestellung, ob das jetzt reine Kosmetik ist oder ob wir tatsächlich Verbesserungen vorfinden werden, haben wir vom Justizministerium die klare Auskunft bekommen, dass es sich hier keinesfalls um Kosmetik handelt, sondern dass es da ein Zusammenwirken gegeben hat – von politischen Maßnahmen, von jenen im Juristenberuf, die Engagement zeigen werden, sich vielleicht für Notariatsstellen zu bewerben, aber auch von der Interessenvertretung, sprich von der Notariatskammer –, um hier eine Struktur zu schaffen, dass man diese Ziele auch verfolgen kann. 

Der Notariatsberuf ist auch anders zu sehen als jeder andere normale Beruf: Die Notare gehen erst mit 70 Jahren in Pension, und deswegen hat man an und für sich auch die Altersgrenze auf 50 Jahre angehoben, weil man auch im Hinblick auf die Ausbildung davon ausgehen kann, dass es noch erfolgreiche Berufsjahre geben wird.

In diesem Sinne möchte ich Ihnen sehr herzlich danken, Frau Bundesministerin, weil ich als Vertreter der älteren Generation – Kollege Schwindsackl, Sie werden mir da recht geben –, weil wir als Vertreter der älteren Generation immer auch Kämpfer dafür sind, dass die Teilhabe der älteren Generation am Berufsleben gewahrt bleibt, dass es keine Altersdiskriminierung gibt, und ich glaube, das ist ein erster Schritt. Ich möchte aber auch erwähnen, dass es auch für jene, die sich der Kindererziehung widmen und auf eine besondere berufliche Ausbildung reflektieren, die Chance ermöglicht, einen Beruf zu ergreifen, der ihnen Freude macht und sie letztendlich auch zu einem Eckpfeiler in unserem Zusammenleben im juristischen Sinne macht.

In diesem Sinn: Nochmals recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, und ich wünsche Ihnen weiter einen guten Verlauf. Das war heute der erste Tagesordnungspunkt, deshalb ist es ein bisschen ein Aufwärmen. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und ÖVP.) Es wird sicherlich noch komplizierter, aber danke für die Einstimmigkeit im Ausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.25

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs, und ich ihr erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.