10.25

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und geschätzte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Wir haben jetzt von meinem Vorredner, Kollegen Mertel, schon sehr viele Argumente gehört, warum es sinnvoll ist, die Altersobergrenze von 35 Jahren auf 50 Jahre zu erhöhen, um sich in das Notariatskandidatenverzeichnis einzutragen: einerseits natürlich die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie, die uns vorschreibt, dass das Alter verhältnismäßig gewählt werden muss und es auch zu keiner ungerechtfertigten Altersdiskriminierung kommen sollte, andererseits aber auch Nutzung von Erfahrung und Lebenskompetenz – und das ist eigentlich für mich persönlich eines der wichtigsten Argumente. 

Zum Beispiel hat eine gute Freundin von mir – auch sie ist Juristin, wir haben gemeinsam hier in Wien studiert, wir waren gemeinsam in einer WG – viele Jahre als Treuhänderin und in Banken gearbeitet und erst später den Weg ins Notariat gefunden. Für sie kommt diese Regelung jetzt ein Jahr zu spät, aber sie arbeitet trotzdem sehr gerne im Notariat. Ich möchte einfach zeigen: Es gibt viele qualifizierte Juristinnen und Juristen, die diesen Beruf erst später für sich entdecken. 

Der Beruf der Notarin und des Notars ist ja kein gewöhnlicher Beruf: Er verlangt nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Urteilsvermögen, Lebenserfahrung und auch persönliche Reife. Warum sollten wir Menschen ausschließen, die vielleicht erst später im Leben den Weg in diesen verantwortungsvollen Beruf einschlagen wollen? Gerade Personen mit vielfältigen beruflichen Hintergründen, etwa aus der Wirtschaft, Verwaltung oder anderen juristischen Berufen, bringen oft eine wertvolle Expertise mit. Mit der neuen Altersgrenze ermöglichen wir es – zum Vorteil der Rechtspflege insgesamt –, dieses Potenzial zu nutzen.

Die bisherige Regelung benachteiligt eben Personen mit nicht linearen Lebensläufen, etwa Menschen, die später ein Studium aufnehmen oder sich beruflich neu orientieren wollen, aber vor allem – und das ist mir als Frau auch wichtig – viele Frauen. Ich meine, 35 Jahre ist jetzt noch nicht so alt. Kollege Mertel hat schon gesagt, dass dieser Ausbildungsweg lang dauert, dann will oder sollte man – oder es wäre ja gut für unsere Gesellschaft, wenn es so ist – Kinder bekommen, und dann möchten sich wahrscheinlich viele Frauen mit 35 Jahren noch nicht wirklich entscheiden: Will ich jetzt diesen Beruf ergreifen oder nicht? 

In Vorarlberg zum Beispiel haben wir nur eine Frau, die Notarin ist, alle anderen Notare in Vorarlberg sind Männer, und diese Frau haben wir auch erst seit einem Jahr – die erste Frau in Vorarlberg, die Notarin ist! Darum glaube ich, dass es auch für viele Frauen ein Vorteil sein wird, dass die Altersobergrenze auf 50 Jahre erhöht wird. Dann kann man sich auch noch später im Leben dazu entscheiden, diesen Beruf zu ergreifen, und in einer modernen Gesellschaft sollten wir solche Lebensrealitäten nicht bestrafen, sondern eben auch anerkennen.

Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist daher sehr vernünftig, gut begründet und ein ausgewogener Fortschritt. Ich freue mich, dass wir das auch einstimmig im Ausschuss beschlossen haben und ersuche daher auch hier alle, dieser Vorlage zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

10.29

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Werner Gradwohl, und ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.