Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke, Herr Vizepräsident. – Den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das SE-Gesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz), darf ich Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen. 

Der Bericht dazu liegt Ihnen bereits schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 3:

Weiters darf ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 geändert wird, präsentieren. 

Der Bericht dazu ist Ihnen ebenfalls schriftlich zugegangen, ich komme daher auch sogleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Vizepräsident Daniel Schmid: Danke, Herr Bundesrat.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. Ich erteile ihr dieses.