RN/65
14.41
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Werter Herr Vizekanzler, willkommen bei uns im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehenden zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, wir haben hier heute einige Gesetzesänderungen, die zwei durchaus sinnvolle EU-Verordnungen quasi auf nationale Ebene heben sollen. Bei den beiden Verordnungen geht es – das kann man zusammenfassend so sagen – um mehr Transparenz bei politischer Werbung und auch im Mediensektor.
Warum ist das wichtig? – Politische Werbung ist nicht neutral. Sie ist in unterschiedlichem Ausmaß strategisch und vor allem zielgerichtet. Und sie ist auch einfach mehr als nur der Plakatewald vor einer Wahl oder die Wahlhelfer:innen, die vor Supermärkten stehen und vielleicht zu Ostern grüne Ostereier und Flyer verteilen: Politische Werbung erfolgt beispielsweise auch durch Inserate oder durch Postings in den sozialen Medien. Politische Werbung per se ist ja nichts Schlechtes. Sie unterstützt im besten Fall Menschen bei der Meinungsbildung, indem sie informiert, sie macht Positionen klar und sie lädt zur Auseinandersetzung und zur Diskussion ein.
In ihrer nicht so idealen Form tritt politische Werbung als subtil manipulierende Information oder Meinung auf, und sie hat in dieser Form zum Ziel, Stimmungen in bestimmten Gruppen oder auch in einem ganzen Land zu beeinflussen und Diskurse zu verschieben. Seit einigen Jahren schon beobachten wir, dass zusehends Kräfte – zum Beispiel aus autokratischen Ländern wie Russland – vor Wahlen gezielt Desinformation streuen, mit dem Ziel, diese Wahlen dahin gehend zu beeinflussen und zu manipulieren, dass beispielsweise russlandfreundliche Parteien stärkeren Zulauf bekommen. Schlimmstenfalls bekommen das die Nutzerinnen und Nutzer – also die Konsumentinnen von Werbung, quasi die Angesprochenen – nicht einmal mit, nämlich dann, wenn diese Kampagnen in Form von scheinbar informativen Artikeln, Postings in den sozialen Medien oder Ähnlichem daherkommen.
Besonders perfide ist das, wenn bestimmte Personengruppen gezielt adressiert werden, möglichst genau auf deren sozioökonomische Merkmale abgestimmt. Das ist dann das sogenannte Targeting. Die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung soll eben diese Desinformation und die Wahlbeeinflussung insbesondere aus Drittstaaten verhindern – und das ist natürlich eine sinnvolle und eine gute Sache.
Die zweite EU-Verordnung, die wir hier quasi in nationales Recht übersetzen wollen und sollen, betrifft den Mediensektor, wie schon gesagt, und soll diesen ebenfalls transparenter machen und ihn auch stärken – und das ist natürlich auch gut.
Vielleicht haben Sie es sich aber schon gedacht: Da ich als Kontrarednerin eingetragen bin, kommen noch ein paar weitere Haken: Transparenz zu beschließen ist das eine, sie aber auch auszuhalten offenbar etwas ganz anderes. Es werden für die Umsetzung dieser Verordnungen einige Gesetze quasi aufgemacht und novelliert. Das wäre jetzt eine gute Gelegenheit, auch bestehende Lücken zu schließen.
Eine dieser Lücken möchte ich durch eine besondere Geschichte deutlich machen und dazu ein bisschen ausholen: Es gibt ja seit 2012 das sogenannte Kopfverbot, das heißt, Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker dürfen in ihrer Funktion nicht mit einer Abbildung von sich selbst Werbung machen. Das heißt, eine Ministerin oder ein Minister darf sich nicht hinstellen und von einem Inserat grinsend eine Neuerung in ihrem oder seinem Ressort bewerben. Das ist natürlich sinnvoll, weil es verhindern soll, dass durch Steuergeld indirekt politische Werbung für Parteien oder einzelne politische Personen gemacht werden kann.
Jetzt komme ich zu der Geschichte: Es gibt in Salzburg einen findigen SPÖ-Chef, Herrn Peter Eder, der gleichzeitig auch AK-Chef ist, und wer die „Salzburger Nachrichten“ liest, wird merken, dass Herr Peter Eder regelmäßig aus den Inseraten lächelt. Er hat in den letzten fünf Jahren dafür alleine 2,5 Millionen Euro an AK-Geldern ausgegeben. Das ist – man kann es eigentlich so zusammenfassen – keine Information, sondern das ist Selbstdarstellung auf Kosten anderer. Das ist ein Systemproblem, und das könnte man eigentlich beheben.
Dieses Systemproblem hätte in diesem Fall nämlich ganz einfach behoben werden können, nämlich: dass Kammerpräsident:innen nicht in dem Kopfverbot inbegriffen sind, ist einfach eine Lücke in dem Gesetz. Positiv anzumerken ist, dass ÖVP und NEOS durchaus dazu bereit gewesen wären, diese Lücke zu schließen. Sogar die FPÖ hat einem entsprechenden Antrag in Salzburg zugestimmt. Aber leider, leider ist einem, wie es so schön heißt, das Hemd oft näher als der Rock: Die SPÖ möchte das leider nicht, und das ist nicht wirklich verständlich.
Die Begründung dazu war nämlich, dass unser Antrag erst geprüft werden muss. Das fand an diesem Morgen sogar der Redakteur im „Morgenjournal“ recht witzig, weil er gemeint hat, der Antrag besteht aus genau einem Satz – kurz gesagt: Kopfverbot für Kammerfunktionär:innen. Also was da jetzt noch geprüft werden sollte, ist halt die Frage.
In einem weiteren Gesetz, das heute novelliert werden soll, geht es unter anderem um Regierungsinserate, und da hat sich jetzt die gesamte Regierung darauf geeinigt, diese sinnvolle Einschränkung von Regierungsinseraten so weit aufzuweichen, dass sinnlose Inserate und Eigenwerbung der Regierung auf Steuerzahlerkosten wieder ermöglicht werden sollen. Das ist eigentlich unfassbar. Es gibt dazu übrigens einen sehr guten Artikel im aktuellen „Falter“, also für die Zuschauerinnen und Zuschauer: Der ist sehr lesenswert, dieser Tage erst herausgekommen. Dabei ist es gerade die SPÖ, die immer so vehement gegen Inseratenwirtschaft aufgetreten ist. – Werter Herr Vizekanzler, Sie selbst haben in Ihrer Parteitagsrede im Juni 2023 gemeint: Während für die Kindergrundsicherung angeblich kein Geld da ist, fließen Millionen in die Selbstinszenierung und in Inserate, um sich wohlwollende Berichterstattung zu erkaufen. Wir werden dieses System der Inseratenkorruption beenden. – Zitatende.
Jetzt ist halt die Frage: Wo ist die Kindergrundsicherung? Wir sind dafür kritisiert worden, dass wir sie nicht dahergebracht haben. Wir haben aber wenigstens die Familienleistungen valorisiert, das habt ihr mit wehenden Fahnen wieder abgeschafft, die Kindergrundsicherung bringt ihr auch nicht daher, und Inseratenwirtschaft führt ihr wieder so ein. – Also ganz verständlich ist das nicht.
Unser Fazit muss daher lauten: Von uns zu erwarten, dass wir Gesetzen – sinnvollen Gesetzen – zu Transparenz bei politischer Werbung und Inseratenwirtschaft zustimmen, aber selbst nicht einmal das Minimum umsetzen zu wollen beziehungsweise der Inseratenmisswirtschaft wieder Tür und Tor zu öffnen, das geht sich für uns nicht aus, und aus dem Grund können wir nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.49
Präsident Markus Stotter, BA: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Michael Wanner zu Wort gemeldet. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.