RN/73
Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (36. StVO-Novelle), das Kraftfahrgesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden (411 und Zu 411 d.B. und 431 d.B. sowie 11785/BR d.B. und 11789/BR d.B.)
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler. – Ich bitte um den Bericht.
RN/74
Berichterstatterin Mag. Bernadette Kerschler: Ich darf Ihnen den Bericht des Verkehrsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (36. StVO-Novelle), das Kraftfahrzeuggesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden, präsentieren.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses.
RN/75
15.28
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Anstelle fortschrittlicher bürgernaher Gesetzesänderungen: Es geht weiter mit dem legistischen Trümmerfeld, gepaart mit einem Kniefall vor dem Überwachungswahn und mit einem handwerklichen Offenbarungseid. Das ist das Ergebnis, wenn man sich die gesetzlichen Änderungen des vorgelegten Nationalratsbeschlusses und die dazugehörigen Erläuterungen zu Gemüte führt.
Beginnen möchte ich aber mit der Bevölkerungsgruppe, die jeden Tag bei Wind und Wetter zur Arbeit fährt: unsere Pendler. Auf der einen Seite bestrafen sie tagtäglich alle Pendler, die mit dem Pkw, dem Motorrad zum Arbeitsplatz fahren, mit überhöhten Steuersätzen, wie wir das in den letzten Bundesratssitzungen besprochen haben, zusätzlich mit der CO2-Steuer. Sie, Herr Minister, und Ihre Regierungskollegen predigen ständig die Mobilitätswende, doch was tun Sie in Wahrheit? – Sie legen den Menschen, die bereits umgestiegen sind, jetzt zusätzlich Steine in den Weg.
Tausende Pendler nutzen heute ein E-Bike mit Gasgriff oder einen E-Scooter, zum Beispiel für die letzten Kilometer zum Bahnhof. (Unruhe im Saal. – Vizepräsident Daniel Schmid gibt das Glockenzeichen.) Für diese Menschen ist das kein Spielzeug, wie es herablassend - -
Vizepräsident Daniel Schmid: Entschuldigung, Herr Bundesrat! Herr Bundesrat, eine Sekunde bitte: Ich möchte darauf aufmerksam machen, wenn wir Kaffeehausstimmung hier im Haus haben, dann bitte ich, das draußen zu machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].) Sie dürfen fortfahren.
Bundesrat Michael Bernard (fortsetzend): Wir sind dort stehen geblieben, dass das für diese Menschen kein Spielzeug ist, wie es von Ihnen in Ihren Erläuterungen – ich weiß nicht, haben Sie sie nicht durchgelesen? – herablassend heißt. Es ist für sie lebensnotwendig. Was ist der Dank dafür? – Ab Oktober 2026 erklären Sie Tausende dieser Fahrzeuge zu Kraftfahrzeugen. Ein Pendler, der bisher kostengünstig zum Bahnhof geradelt ist, braucht jetzt künftig Versicherung, Kennzeichen und ein Pickerl. Ich weiß jetzt nicht, ob jährlich, alle drei Jahre, fünf Jahre, wie auch immer, aber auf jeden Fall auch ein Pickerl. Das ist eine Pendlersteuer durch die Hintertür.
Herr Minister! Schauen wir uns einmal an, was diese Novelle für unsere ältere Generation bedeutet: Viele Senioren haben durch das E-Bike wieder ein großes Stück Freiheit und Mobilität zurückgewonnen. Sie fahren sicher, sie fahren vorausschauend, doch Sie, Herr Minister, und Ihre Regierungskollegen begegnen dieser Bevölkerungsgruppe, die unser Land mit vielen Entbehrungen aufgebaut hat, die dafür Anerkennung erfahren sollte, mit tiefem Misstrauen. In den Erläuterungen unterstellen Sie, Herr Minister, den E-Bike-Fahrern einen graduell höheren Sorgfaltsmaßstab. Im Beamtendeutsch heißt das: Wenn du E-Bike fährst, bist du im Zweifelsfall schuld.
Besonders perfide finde ich die Schmerzensgeldfalle. Wir alle wissen, dass zum Beispiel viele Senioren aus gesundheitlichen Gründen oder auch aus Gewohnheit sicher ohne Helm fahren. Wenn nun ein Autofahrer mit einem Senior mit einem E-Bike kollidiert, sagt die Versicherung künftig: Pech gehabt, du hattest keinen Helm, wir kürzen dir dein Schmerzensgeld! Die Regierung schafft den Schutz bei Mitverschulden ab. Wir Freiheitlichen finden das als soziale Grausamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Sie bestrafen die Opfer und schützen die Versicherungen. Die Regierung schafft den Schutz, wie gesagt, beim Mitverschulden ab. Wenn ein Radfahrer unverschuldet verunfallt, aber keinen Helm trägt, darf die Versicherung künftig, wie vorhin gesagt, generell ihr Schmerzensgeld kürzen. Das ist ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft, und das auf dem Rücken der Unfallopfer.
Beginnen wir mit dem, was die Regierung als Sicherheitspaket tarnt: die neuen Regeln für E-Scooter in § 68a. Herr Minister, Sie verlangen ernsthaft, dass diese Kleinstfahrzeuge künftig mit Blinkern an den Lenkerenden ausgestattet sein müssen, mit 30 Impulsen pro Minute. Ich frage Sie: Haben Sie jemals einen E-Scooter aus der Nähe gesehen? Wo sollen diese Blinker bei den bestehenden Modellen nachgerüstet werden? Oder gilt diese Regelung nur für die, die neu gekauft werden? Da wird eine technische Hürde aufgebaut, die wahrscheinlich Tausende legale Fahrzeuge über Nacht faktisch entwertet. Das ist eine Enteignung durch die Hintertür durch die Straßenverkehrsordnung.
Die Regierung deklariert E-Scooter rechtlich – haben wir vorhin gesagt – als Fahrzeug, gleichzeitig werden aber Tausende E-Bikes mit Gasgriff per Federstrich zu Kraftfahrzeugen erklärt. Wie vorhin gesagt: Ab Oktober 2026 heißt es für die Besitzer Pickerlpflicht, Versicherungspflicht und zusätzlich – wenn man sich die Erläuterungen kurz durchliest, ich weiß nicht, ob Sie das gemacht haben, Herr Minister – auch eine Führerscheinpflicht der Klasse AM. All dies haben Sie und Ihre Regierungskollegen in den Erläuterungen versteckt, ich habe sie mir durchgelesen. Sie enteignen da Tausende Menschen, die auf umweltfreundliche Mobilität gesetzt haben, und zwingen sie in eine bürokratische Kostenspirale. Das ist eine Vernichtungskampagne gegen günstige Mobilität. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiter mit Ihrem Kernstück dieser Novelle der Straßenverkehrsordnung – Herr Minister, DDR 3.0 lässt grüßen –, mit Ihrem Kernstück des Überwachungswahns, der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle: Sie geben in Ihren Erläuterungen offen zu, dass es auch „gelindere Mittel“ gäbe – Stichproben, echte Polizisten –, aber Sie, Herr Minister, lehnen das ab. Warum? – Die Regierung führt da eine Vorratsdatenspeicherung für Autofahrer ein. Ein ganzes Jahr lang dürfen ihre Bewegungsdaten in einer gewissen Schwebe gespeichert werden, ohne dass ein Verfahren läuft, alles ist unter einem digitalen Generalverdacht, Gemeinden werden zu Hilfssheriffs degradiert.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Instrumentalisierung der kommunalen Parkraumüberwachung: Künftig sollen Parksheriffs im Hintergrund jedes gescannte Kennzeichen automatisch mit polizeilichen Fahndungsdaten abgleichen. Wir machen also aus den Gemeindebediensteten mobile Überwachungsstationen für das Innenministerium. Die Bürgermeister sollen künftig für komplexe Echtzeitdatenbanken haften, während sich das Ministerium aus der Verantwortung stiehlt. Das ist eine verdeckte Rasterfahndung auf Schritt und Tritt. (Beifall bei der FPÖ.)
Wer sind zum Beispiel die Ersten, die unter den Kameras leiden? – Menschen mit Behinderungen. Sie müssen sich künftig vorab in staatlichen Datenbanken registrieren lassen, nur damit sie nicht automatisch abgestraft werden. Wir zwingen schutzbedürftige Menschen zur digitalen Offenbarung für eine Technik, die nach unserer Meinung niemand braucht. Während die Bürger überwacht und schikaniert werden, beschäftigt sich das Ministerium mit sich selbst. Wenn man sich die Erläuterungen durchliest, werden in 100 Paragrafen nur Ministerialbezeichnungen geändert, nur für das Ego des Ministers. Das kostet sicher wieder weitere Millionen an Steuergeldern, während die Straßen in Österreich immer mehr verfallen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... Wie haben Sie diese Millionen ...!)
Dieses Gesetz ist ein einziges Wirrwarr, beginnend mit den Inkrafttretendaten, freiheitsfeindlich, ein Aufbau von Echtzeitüberwachungsinfrastruktur im ganzen Land, bürgerfeindlich, eine Kriminalisierung von Jugendlichen, Pendlern und Senioren. Diese Novelle ist handwerklich schlampig, grundrechtsfeindlich und bürgerfern, sie baut eine Infrastruktur der Totalüberwachung auf, die wir in einer freien Gesellschaft niemals akzeptieren dürfen. Unsere Gemeinden sind keine Überwachungslabore für das Innenministerium.
Wir Freiheitliche sind der Meinung: Setzen wir doch diesem Kontrollwahn ein Ende, schicken wir dieses Paket dorthin zurück, wo es hingehört: in den Papierkorb des Ministeriums. Österreich braucht Freiheit auf den Straßen und keine digitalen Fesseln. (Beifall bei der FPÖ.)
15.39
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger.
RN/76
15.39
Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ, Wien): Jetzt bin ich schon wieder da! Sehr geehrter Vizepräsident! Sehr geehrter Minister! Freut mich sehr, dass Sie bei uns sind! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen Verfolgungsfantasien meines Vorredners (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP) möchte ich zum vorliegenden Dokument, nämlich einer Änderung der Straßenverkehrsordnung, zurückkommen. (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Lies dir die Erläuterungen durch ...!)
Wenn wir über diese Straßenverkehrsordnungsänderung reden, dann reden wir darüber, dass sich Kinder und deren Eltern, die in einer Schulstraße unterwegs sind, darauf verlassen können, dass da kein Auto durchrast; dass sich ältere Menschen, die sich in einer Fußgänger:innenzone befinden, darauf verlassen können, dass das wirklich eine Fußgängerzone ist und kein Auto oder Moped – also in dem Fall kein Auto – durchfährt; und dass es die Aufgabe von Kommunen, von deren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist, in der Stadt auf der einen Seite für Ordnung und Sicherheit und auf der anderen Seite für Lebensqualität zu sorgen.
All das können wir – mit wir meine ich alle kommunalen Verantwortlichen in ihren Städten – mit dieser Änderung der Straßenverkehrsordnung besser umsetzen. Wer dem heute nicht zustimmt – ich möchte da ganz offen sein –, hat nicht verstanden, was es bedeutet, für Österreicherinnen und Österreicher Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wer zustimmt, hat die Erläuterungen nicht gelesen! Ganz einfach!)
Ich freue mich aus Sicht der Städte sehr, dass in Österreich nun erstmals eine klare gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Zufahrtskontrolle vorliegt (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Totale Kontrolle!), nämlich dort, wo sie wirklich gebraucht wird: in städtischen Teilen, also in Teilen von Städten mit hohem Nutzungsdruck, in Schulstraßen – ich habe das schon erwähnt – oder dort, wo Fahrverbote klar definiert sind.
Diese Gesetzesgrundlage war eine langjährige Forderung des österreichischen Städtebunds. Der Herr Minister weiß das, auch Ihre Vorgängerin hat sich schon lange mit dieser Forderung beschäftigt. Städte und Gemeinden machen in Österreich seit Jahrzehnten Verkehrsberuhigung. Jeder von uns lebt in einer Gemeinde und jeder kennt das. Wir wissen: Verkehrsberuhigung – vor allem in der Innenstadt – bringt Aufenthaltsqualität und Lebensqualität.
Unsere Gemeinden und Städte sind aber auch damit konfrontiert, dass nicht jeder die Regeln einhält. Ich will nicht naiv erscheinen: Ich weiß, es ist oft so, dass sich, wenn es Regeln gibt, nicht alle daran halten, aber dann brauchen unsere Kommunen im 21. Jahrhundert auch moderne Werkzeuge, damit sie bestehende Verbote besser kontrollieren können. Die gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Zufahrtskontrolle zu schaffen, war ein Wunsch von Städten; über 23 Städte im Städtebund haben sich explizit dafür ausgesprochen, weil sie das nun umsetzen wollen.
Herr Minister, ich möchte mich persönlich bei Ihnen für Ihr Engagement in dieser Sache bedanken. Bitte geben Sie diesen Dank an Ihre Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Haus weiter. Es war ein langer, langer Weg und es wurde sehr detailliert darum gerungen, wie dieses Gesetz ausschauen kann. Das ist wichtig. Wenn man sich das anschaut – und ich habe mir die Erläuterungen ganz genau durchgelesen, Herr Kollege (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Merkt man gar nicht!) –, sieht man nämlich, dass es den Städten in Zukunft nicht leicht gemacht wird, von dieser Genehmigung Gebrauch zu machen. Das ist auch gut so, weil diese Änderung der Straßenverkehrsordnung kein Freibrief für Überwachung ist. Es ist das Gegenteil: Es ist ein wunderbar gelungenes Beispiel (Zwischenruf bei der FPÖ) dafür, wie wir Sicherheitsanliegen und Datenschutz miteinander kombinieren können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Bei dieser Änderung gilt nämlich der Grundsatz der Datenminimierung: nur so viele Daten wie unbedingt notwendig. Es gilt ein strenger Prüfstand: Jede Gemeinde, die davon Gebrauch machen will, muss ganz genau zeigen, dass dieses Mittel geeignet und erforderlich ist. Das heißt, dass man mit den bestehenden Kontrollmöglichkeiten nicht auskommt. Es ist eine Pflicht der Gemeinde, das vorab zeigen zu können. Und: Zwingend ist vorab eine Datenschutzfolgeabschätzung abzuliefern. Das ist gut so. Ich sage das hier auch als Vertreter der Gemeinden. Es ist notwendig, dass die Gemeinden das machen müssen, dass sie die StVO dazu zwingt. Jede Maßnahme muss begründet, verhältnismäßig und notwendig sein.
Aber warum ist das notwendig? – Ich habe schon kurz darauf hingewiesen: Wenn wir wollen, dass sich mehr Menschen in unseren Städten und Gemeinden, vor allem in den Innenstädten, wohlfühlen, brauchen wir mehr Aufenthaltsqualität – und das schaffen wir damit. Wir brauchen keine Raser in unseren Städten, wir brauchen die Bewegungsfreiheit von Menschen, die zu Fuß oder mobilitätseingeschränkt unterwegs sind. Das ist die Freiheit, die mich in dieser Sache interessiert. (Beifall bei der SPÖ.)
Von dieser Aufenthaltsqualität profitieren dann ja auch der Handel und die Gastronomie in den Innenstädten. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Da fährt keiner mehr hin!) Wir diskutieren ja auch immer wieder darüber, wie wir unsere Innenstädte beleben können. Ich halte diese Änderung für einen sehr großen Wurf und möchte mich nochmals herzlich bedanken.
Zu den anderen Änderungen erlauben Sie mir einen Satz: Wenn ich in der Logik des Vorredners weiterdenke – ich habe in meiner vorherigen Rede schon auf die Neunzigerjahre Bezug genommen und jetzt gehe ich noch weiter zurück –, dann hätten wir heute immer noch keine Gurtpflicht im Pkw, dann hätten wir noch immer keine Helmpflicht auf den Mopeds. Nein, es geht um mehr Sicherheit! Ich sage das auch meinem Sohn, der vielleicht zuschaut: Ein E-Scooter, mit dem er fährt, hat 25 km/h. Ich wünsche ihm keinen Sturz, aber er ist ein 15-jähriger Bursche und wenn er schon stürzt, dann wünsche ich ihm und mir, dass er einen Helm aufhat. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Ja, genau!)
Wenn die Leute das nicht von sich aus machen, dann sagen wir jetzt: Wenn du unter 16 bist, dann hast du einen Helm aufzusetzen; nicht mehr, aber auch nicht weniger. Diese StVO bringt mehr Sicherheit auf den Radwegen und auf den Straßen, und das finde ich gut. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.45
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl, ich erteile dieses.
RN/77
15.45
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir jetzt wieder in Richtung der eigentlichen Sinnhaftigkeit gehen und vor allem auf das eigentliche Gesetz, die Straßenverkehrsordnung, zu sprechen kommen. Mein Kollege hat das ja Gott sei Dank schon wieder sehr, sehr gut relativiert und in die richtigen Bahnen gelenkt. Was Kollege Bernard von der FPÖ behauptet hat, das ist – ich weiß nicht, was du gelesen hast – dezidiert nicht das, was da drinnen steht. So kann man die Leute verwirren. Das tut nicht gut! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]. – Zwischenruf des Bundesrates Bernard [FPÖ/NÖ].)
In dem Sinne: Man muss positiv beginnen. Ich weiß schon, ihr beginnt immer gern negativ und das ist auch immer hip und toll, aber man muss dabei positiv beginnen, weil das so ein vernünftiges Gesetz ist. Es geht dabei um die Verkehrssicherheit. Es ist ein Verkehrssicherheitspaket. Da geht es um die neue Mobilität, um E-Bikes, um E-Scooter, um E-Mopeds. Die hat es vor Jahren halt noch nicht gegeben. Ich weiß, es ist etwas Neues und es ist immer schwierig, mit dem umzugehen. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der ÖVP.)
Aber diese drei Punkte des Gesetzes sind so wichtig: die automatisierte Zufahrtskontrolle – da gibt es ganz gute Antworten dazu, da könnt ihr gespannt sein –, dann als zweiten Punkt die Sicherheit auf den Radwegen, und vor allem als dritten Punkt – der ist mir besonders wichtig – den Schutz unserer Kinder und unserer Jugendlichen mit dieser Helmpflicht.
Ich komme gleich einmal zum ersten Punkt, und zwar zur automatisierten Zufahrtskontrolle: Kollege Bernard hat auch vom Kniefall vor dem Überwachungswahn gesprochen. Schauen wir einmal nach Oberösterreich: In der FPÖ-geführten Stadt Wels, der Statutarstadt Wels, stehen seit mittlerweile neun Jahren – das haben sie sukzessive aufgebaut – 19 Videokameras, die den öffentlichen Raum überwachen. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Interessant!) Viele! Ist das eine Technik, die „niemand braucht“? Ich verwende gerne die Ausdrücke von dir, Kollege Bernard. Das ist schon komisch.
Dann gibt es eine Ausschreibung der Stadt Wels vom 11. August 2025, in der es heißt: „Wels prüft“ die „Ausweitung der Videoüberwachung“ „Aufgrund einer von Innenminister [...] Gerhard Karner angekündigten Gesetzesänderung“. Auch in Linz vernimmt man, dass sie sich schon freuen, dass die Gesetzesänderung kommt. Ja, sie kommt, jetzt ist sie da.
Ja, liebe Oberösterreicher, vor allem aber liebe FPÖ generell, ihr müsst da zustimmen! Wie tut ihr dann gegenüber euren FPÖ-Bürgermeistern und allen Kommunalpolitikern, wenn ihr plötzlich dagegenstimmt? Also ich kenne mich nicht aus, aber scheinbar ist es ein eigenes Spiel, das ihr da betreibt. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ich muss schon ganz ehrlich sagen: Wenn der öffentliche Raum mit diesen 19 Kameras in Wels überwacht wird, dann möchte ich auf dieses Gesetz zu sprechen kommen. Bei der automatisierten Zufahrtskontrolle geht es nur darum, dass das Kennzeichen beim Hineinfahren überprüft wird. Es ist so: Wenn kein Vergehen festgestellt wird, dann werden die Daten gelöscht. Wird ein Vergehen festgestellt, wird logischerweise nicht gleich gelöscht, sondern es wird dem nachgegangen. Nach maximal einem Jahr werden die Daten dann gelöscht.
Wegen der Parkraumüberwachung: Da ist es – wieder in Wels – beim Parkhaus beim Bahnhof Gott sei Dank geschafft worden, dass die Kennzeichen gescannt werden. Plötzlich funktioniert das Parken im Parkhaus beim Bahnhof in Wels. Das ist also eine sehr gute Einrichtung – vor allem, weil es kostensparend ist, man damit Kontrollorgane einspart, und es vor allem um das Thema Verkehrssicherheit geht. Es geht nicht um Überwachung und irgendwelche grauslichen Dinge.
Generell auf den ganzen Punkt der Zufahrtskontrolle möchte ich gar nicht mehr eingehen, da hat der Kollege schon einiges erklärt.
Der nächste Punkt betrifft die Sicherheit auf den Radwegen. Aufgrund technologischer Entwicklungen, moderner Mobilität – es sind ungleich gewichtete Gefahrenquellen – sind leider vor allem sehr, sehr viele Unfälle auf den Radwegen passiert. Die E-Mopeds sind natürlich anders unterwegs als normale Räder beziehungsweise Scooter, die nicht elektrisch angetrieben werden.
Es ist jetzt eine richtige und vernünftige Entscheidung aufgrund der Unfallstatistik, die in diesem Fall leider nicht berauschend ist, dass die E-Mopeds als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Das betrifft die Zulassungspflichtversicherung und – auch im Sinne der Verkehrssicherheit – die Lenkerberechtigung. Und klar: Wenn ein Fahrzeug als Kraftfahrzeug eingestuft ist und auf der Straße unterwegs ist, unterliegt es auch diesen Bestimmungen, damit man sich auskennt, wie man überhaupt auf der Straße unterwegs sein muss. Also ist das auch wieder eine richtige Regelung.
Der dritte Punkt: Dabei geht es um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und um die Helmpflicht. Die Zahlen belegen hierbei die Notwendigkeit. Da kommen wir auf alle Fälle unserer staatlichen Fürsorgepflicht nach. Leider mussten im Jahr 2024 7 500 Menschen nach einem E-Scooter-Unfall im Krankenhaus behandelt werden. Das ist eine Steigerung um beinahe 25 Prozent, also da haben sich die Zahlen seit 2019 fast versechsfacht. Die meisten sind Selbstunfälle.
In diesem Fall muss man schon sagen, dass es da nicht mehr reicht, einen guten Ratschlag zu geben, so in der Art: Pass auf, nicht, dass dir etwas passiert! – Da ist es wirklich notwendig, dass man der staatlichen Fürsorgepflicht nachkommt und die individuelle Freiheit damit in Einklang bringt, indem man – es ist schon erwähnt worden – die Helmpflicht nun ausweitet, und zwar für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre und für E-Bike-Fahrende bis 14 Jahre. Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung. Es ist hierbei sicher nicht gut, wenn man Kopfverletzungen und so weiter im Endeffekt verharmlost und immer wieder von Pflicht und Bevormundung spricht. Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Novelle bekennen wir uns klar zu einer modernen und sicheren Infrastruktur. Wir reagieren auf die veränderten Mobilitätsformen, und wir sorgen – und das ist das Allerwichtigste – für die Sicherheit, vor allem für die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen.
Wir sollen – und da möchte ich trotzdem einen Ratschlag geben – auch selbst Vorbild sein, indem wir sicher unterwegs sind und auch Helm tragen, weil das im Endeffekt dem Eigenschutz dient. In diesem Sinne plädiere ich dafür, dass alle dafürstimmen, weil es im Sinne unserer Sicherheit, vor allem der Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen, ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
15.52
Vizepräsident Daniel Schmid: Sehr geehrte Frau Bundesrätin Mag. Kittl! Eine Frage: Wollen Sie jetzt noch die Rede beginnen? Um 16 Uhr haben wir die Dringliche Anfrage. Geht sich das aus? (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Ach so! Ja, geht sich aus!) – Dann ist Frau MMag. Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.
RN/78
15.53
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Verkehrspolitik hat eine einfache, aber wichtige Aufgabe: Sie soll dafür sorgen, dass sich alle Menschen sicher und gut fortbewegen können, egal ob zu Fuß, mit dem Rad, mit den Öffis oder mit dem Auto.
Dabei geht es vor allem um drei Dinge: Erstens: die Sicherheit der Menschen im Verkehr. Niemand soll durch zu schnellen oder unübersichtlichen Verkehr gefährdet werden.
Zweitens geht es um unsere Lebensqualität: Zu viel Verkehr bedeutet Lärm, Abgase und Stress für jene, die dort wohnen.
Drittens: der Klimaschutz: Autoverkehr ist einer der größten Emissionsverursacher und schlecht für unser Klima.
Heute diskutieren wir eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, bei der unter anderem zwei wichtige Rechte aufeinandertreffen, und zwar auf der einen Seite die Verkehrssicherheit und auf der anderen Seite das Grundrecht des Schutzes personenbezogener Daten. Konkret geht es eben bei automationsunterstützten Zufahrtskontrollen um Kameras bei Einfahrten in bestimmte Bereiche.
Viele Städte – wir haben das schon gehört; also international gesehen – haben mittlerweile solche Zufahrtskontrollen, und sie haben natürlich verkehrsberuhigte Zonen, das ist die Voraussetzung dafür. Die sind für Anrainer:innen und nur für bestimmte Fahrzeuge gedacht, aber leider fahren trotzdem oft auch andere Autos in eine Zone hinein, in der das eigentlich verboten ist. Da reichen Schilder oft nicht, und auch Polizeikontrollen können da nicht ständig vor Ort sein. Deswegen setzen diese Länder in der Zwischenzeit eben Kameras zur Zufahrtskontrolle ein.
Da kommt natürlich schon der Datenschutz zu Wort. Gerade bei den Kameras gilt ein klarer Grundsatz: so viel Sicherheit wie nötig, aber so wenig Eingriff wie möglich! Darum gibt es eben sehr strenge Regeln. Kameras dürfen nur eingesetzt werden, wenn es wirklich notwendig ist, der überwachte Bereich muss klar definiert sein, und die Daten dürfen nur sehr eingeschränkt gespeichert werden. Und vor allem: Es dürfen nur die absolut notwendigen Daten erfasst werden. Das werden sie, wenn zum Beispiel die Kameras – und auch das ist vorgesehen, und auch das steht in den Erläuterungen – auf den Straßenbereich und nicht auf Gehsteige oder Häuser gerichtet werden.
Gespeichert werden dürfen überdies nur der Ort der Einfahrt, der Zeitpunkt und das Kennzeichen eines Fahrzeuges. Alles andere muss sofort gelöscht oder unkenntlich gemacht werden. Das bedeutet: Wenn Menschen im Bild zu sehen sind, müssen ihre Bilder automatisch verpixelt werden. Dasselbe gilt auch für andere Kennzeichen, die nichts mit dem Verstoß zu tun haben. Auch diese müssen gelöscht werden, und zwar sofort. Die Technik kann das heute schon sehr gut leisten, indem sie das verpixelt.
Der Grundsatz lautet also Datenminimierung. Es wird nur das gespeichert, was für ein Verwaltungsverfahren wirklich notwendig ist. Sicherheit ist wichtig, aber sie darf Grundrechte nur so wenig wie möglich einschränken. Wir sind der Meinung, dass hier und heute eine gute Balance gefunden wurde.
Das zweite Thema: E-Scooter und E-Fahrräder, Elektrofahrräder: Diese Fahrzeuge werden – und das ist gut so – immer häufiger genutzt. Das ist gut, weil es umweltfreundlich ist, und es ist grundsätzlich – vor allem, wenn man es mit einem Auto vergleicht – platzsparend. Ich freue mich ja, dass der Kollege von der FPÖ Werbung für die letzten Kilometer gemacht hat, die dann mit dem E-Fahrrad zurückgelegt werden.
Ich sehe Kollegen Bernard jetzt eh gerade: Es ist total spannend, dass Sie glauben, dass so viele Pensionist:innen mit E-Mopeds, das heißt mit Fahrrädern, also mit Elektrofahrrädern ohne Pedalantrieb unterwegs sind – also ich habe eine andere Erfahrung gemacht.
Wir haben aber eben das Problem jetzt im Alltag, vor allem in Städten, dass viele E-Scooter auf dem Gehsteig fahren, obwohl das verboten ist, oder dass sie illegal getunt worden sind. Wenn sie auf den Radwegen sind, werden diese zu eng, weil eben dort die unterschiedlichen Fahrzeuge unterwegs sind und die Situation damit unübersichtlich und gefährlich wird, und deshalb brauchen wir da eine bessere Regelung.
Diese kleinen E-Mopeds – das sind eben welche ohne Pedalantrieb, Herr Kollege – nur dürfen jetzt noch auf der Straße fahren, und sie werden künftig stärker als Kraftfahrzeuge behandelt. Das ist gut so, denn die Radwege sollen sicherer und ruhiger werden, damit sie attraktiver werden. Ob diese Maßnahme dann funktionieren wird, wird man beobachten müssen, und wenn nötig, wird man nachbessern müssen.
Diese Novelle bringt also einige sinnvolle Verbesserungen, besonders dort, wo versucht wurde, Verkehrssicherheit und Grundrechte in Balance zu bringen, und deshalb werden wir dieser Vorlage auch zustimmen.
Eines müssen wir aber auch klar sagen: Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind nicht E-Scooter oder E-Fahrräder. Die größten Risiken entstehen durch zu viele Autos, zu hohe Geschwindigkeiten und zu viele Emissionen. Wenn wir den Verkehr wirklich sicherer machen wollen, müssen wir aktive Mobilität stärken und fördern. Das heißt: mehr Platz fürs Radfahren, bessere Wege fürs Zu-Fuß-Gehen und attraktive öffentliche Verkehrsmittel!, denn davon profitieren alle. Es erhöht die Sicherheit, verbessert die Lebensqualität, und –heute – ist auch billiger. Gerade jetzt, bei hohen Spritpreisen, braucht es daher eine spürbare Entlastung bei den Öffipreisen, eine Öffipreisbremse. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
15.59
Vizepräsident Daniel Schmid: Herr Bundesminister, wir haben um 16 Uhr die Dringliche. Das heißt, das ist in einer halben Minute. Ich würde Sie bitten, dass Sie vielleicht nach der Dringlichen mit Ihrem Redebeitrag fortfahren. Herzlichen Dank.
Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche nunmehr die Verhandlung zur Tagesordnung, und ich begrüße bei uns im Haus wieder Herrn Vizekanzler Andreas Babler. Herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)