RN/76
15.39
Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ, Wien): Jetzt bin ich schon wieder da! Sehr geehrter Vizepräsident! Sehr geehrter Minister! Freut mich sehr, dass Sie bei uns sind! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen Verfolgungsfantasien meines Vorredners (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP) möchte ich zum vorliegenden Dokument, nämlich einer Änderung der Straßenverkehrsordnung, zurückkommen. (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Lies dir die Erläuterungen durch ...!)
Wenn wir über diese Straßenverkehrsordnungsänderung reden, dann reden wir darüber, dass sich Kinder und deren Eltern, die in einer Schulstraße unterwegs sind, darauf verlassen können, dass da kein Auto durchrast; dass sich ältere Menschen, die sich in einer Fußgänger:innenzone befinden, darauf verlassen können, dass das wirklich eine Fußgängerzone ist und kein Auto oder Moped – also in dem Fall kein Auto – durchfährt; und dass es die Aufgabe von Kommunen, von deren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist, in der Stadt auf der einen Seite für Ordnung und Sicherheit und auf der anderen Seite für Lebensqualität zu sorgen.
All das können wir – mit wir meine ich alle kommunalen Verantwortlichen in ihren Städten – mit dieser Änderung der Straßenverkehrsordnung besser umsetzen. Wer dem heute nicht zustimmt – ich möchte da ganz offen sein –, hat nicht verstanden, was es bedeutet, für Österreicherinnen und Österreicher Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wer zustimmt, hat die Erläuterungen nicht gelesen! Ganz einfach!)
Ich freue mich aus Sicht der Städte sehr, dass in Österreich nun erstmals eine klare gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Zufahrtskontrolle vorliegt (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Totale Kontrolle!), nämlich dort, wo sie wirklich gebraucht wird: in städtischen Teilen, also in Teilen von Städten mit hohem Nutzungsdruck, in Schulstraßen – ich habe das schon erwähnt – oder dort, wo Fahrverbote klar definiert sind.
Diese Gesetzesgrundlage war eine langjährige Forderung des österreichischen Städtebunds. Der Herr Minister weiß das, auch Ihre Vorgängerin hat sich schon lange mit dieser Forderung beschäftigt. Städte und Gemeinden machen in Österreich seit Jahrzehnten Verkehrsberuhigung. Jeder von uns lebt in einer Gemeinde und jeder kennt das. Wir wissen: Verkehrsberuhigung – vor allem in der Innenstadt – bringt Aufenthaltsqualität und Lebensqualität.
Unsere Gemeinden und Städte sind aber auch damit konfrontiert, dass nicht jeder die Regeln einhält. Ich will nicht naiv erscheinen: Ich weiß, es ist oft so, dass sich, wenn es Regeln gibt, nicht alle daran halten, aber dann brauchen unsere Kommunen im 21. Jahrhundert auch moderne Werkzeuge, damit sie bestehende Verbote besser kontrollieren können. Die gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Zufahrtskontrolle zu schaffen, war ein Wunsch von Städten; über 23 Städte im Städtebund haben sich explizit dafür ausgesprochen, weil sie das nun umsetzen wollen.
Herr Minister, ich möchte mich persönlich bei Ihnen für Ihr Engagement in dieser Sache bedanken. Bitte geben Sie diesen Dank an Ihre Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Haus weiter. Es war ein langer, langer Weg und es wurde sehr detailliert darum gerungen, wie dieses Gesetz ausschauen kann. Das ist wichtig. Wenn man sich das anschaut – und ich habe mir die Erläuterungen ganz genau durchgelesen, Herr Kollege (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Merkt man gar nicht!) –, sieht man nämlich, dass es den Städten in Zukunft nicht leicht gemacht wird, von dieser Genehmigung Gebrauch zu machen. Das ist auch gut so, weil diese Änderung der Straßenverkehrsordnung kein Freibrief für Überwachung ist. Es ist das Gegenteil: Es ist ein wunderbar gelungenes Beispiel (Zwischenruf bei der FPÖ) dafür, wie wir Sicherheitsanliegen und Datenschutz miteinander kombinieren können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Bei dieser Änderung gilt nämlich der Grundsatz der Datenminimierung: nur so viele Daten wie unbedingt notwendig. Es gilt ein strenger Prüfstand: Jede Gemeinde, die davon Gebrauch machen will, muss ganz genau zeigen, dass dieses Mittel geeignet und erforderlich ist. Das heißt, dass man mit den bestehenden Kontrollmöglichkeiten nicht auskommt. Es ist eine Pflicht der Gemeinde, das vorab zeigen zu können. Und: Zwingend ist vorab eine Datenschutzfolgeabschätzung abzuliefern. Das ist gut so. Ich sage das hier auch als Vertreter der Gemeinden. Es ist notwendig, dass die Gemeinden das machen müssen, dass sie die StVO dazu zwingt. Jede Maßnahme muss begründet, verhältnismäßig und notwendig sein.
Aber warum ist das notwendig? – Ich habe schon kurz darauf hingewiesen: Wenn wir wollen, dass sich mehr Menschen in unseren Städten und Gemeinden, vor allem in den Innenstädten, wohlfühlen, brauchen wir mehr Aufenthaltsqualität – und das schaffen wir damit. Wir brauchen keine Raser in unseren Städten, wir brauchen die Bewegungsfreiheit von Menschen, die zu Fuß oder mobilitätseingeschränkt unterwegs sind. Das ist die Freiheit, die mich in dieser Sache interessiert. (Beifall bei der SPÖ.)
Von dieser Aufenthaltsqualität profitieren dann ja auch der Handel und die Gastronomie in den Innenstädten. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Da fährt keiner mehr hin!) Wir diskutieren ja auch immer wieder darüber, wie wir unsere Innenstädte beleben können. Ich halte diese Änderung für einen sehr großen Wurf und möchte mich nochmals herzlich bedanken.
Zu den anderen Änderungen erlauben Sie mir einen Satz: Wenn ich in der Logik des Vorredners weiterdenke – ich habe in meiner vorherigen Rede schon auf die Neunzigerjahre Bezug genommen und jetzt gehe ich noch weiter zurück –, dann hätten wir heute immer noch keine Gurtpflicht im Pkw, dann hätten wir noch immer keine Helmpflicht auf den Mopeds. Nein, es geht um mehr Sicherheit! Ich sage das auch meinem Sohn, der vielleicht zuschaut: Ein E-Scooter, mit dem er fährt, hat 25 km/h. Ich wünsche ihm keinen Sturz, aber er ist ein 15-jähriger Bursche und wenn er schon stürzt, dann wünsche ich ihm und mir, dass er einen Helm aufhat. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Ja, genau!)
Wenn die Leute das nicht von sich aus machen, dann sagen wir jetzt: Wenn du unter 16 bist, dann hast du einen Helm aufzusetzen; nicht mehr, aber auch nicht weniger. Diese StVO bringt mehr Sicherheit auf den Radwegen und auf den Straßen, und das finde ich gut. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.45
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl, ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.