RN/77

15.45

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir jetzt wieder in Richtung der eigentlichen Sinnhaftigkeit gehen und vor allem auf das eigentliche Gesetz, die Straßenverkehrsordnung, zu sprechen kommen. Mein Kollege hat das ja Gott sei Dank schon wieder sehr, sehr gut relativiert und in die richtigen Bahnen gelenkt. Was Kollege Bernard von der FPÖ behauptet hat, das ist – ich weiß nicht, was du gelesen hast – dezidiert nicht das, was da drinnen steht. So kann man die Leute verwirren. Das tut nicht gut! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]. – Zwischenruf des Bundesrates Bernard [FPÖ/NÖ].)

In dem Sinne: Man muss positiv beginnen. Ich weiß schon, ihr beginnt immer gern negativ und das ist auch immer hip und toll, aber man muss dabei positiv beginnen, weil das so ein vernünftiges Gesetz ist. Es geht dabei um die Verkehrssicherheit. Es ist ein Verkehrssicherheitspaket. Da geht es um die neue Mobilität, um E-Bikes, um E-Scooter, um E-Mopeds. Die hat es vor Jahren halt noch nicht gegeben. Ich weiß, es ist etwas Neues und es ist immer schwierig, mit dem umzugehen. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der ÖVP.)

Aber diese drei Punkte des Gesetzes sind so wichtig: die automatisierte Zufahrtskontrolle – da gibt es ganz gute Antworten dazu, da könnt ihr gespannt sein –, dann als zweiten Punkt die Sicherheit auf den Radwegen, und vor allem als dritten Punkt – der ist mir besonders wichtig – den Schutz unserer Kinder und unserer Jugendlichen mit dieser Helmpflicht.

Ich komme gleich einmal zum ersten Punkt, und zwar zur automatisierten Zufahrtskontrolle: Kollege Bernard hat auch vom Kniefall vor dem Überwachungswahn gesprochen. Schauen wir einmal nach Oberösterreich: In der FPÖ-geführten Stadt Wels, der Statutarstadt Wels, stehen seit mittlerweile neun Jahren – das haben sie sukzessive aufgebaut – 19 Videokameras, die den öffentlichen Raum überwachen. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Interessant!) Viele! Ist das eine Technik, die „niemand braucht“? Ich verwende gerne die Ausdrücke von dir, Kollege Bernard. Das ist schon komisch.

Dann gibt es eine Ausschreibung der Stadt Wels vom 11. August 2025, in der es heißt: „Wels prüft“ die „Ausweitung der Videoüberwachung“ „Aufgrund einer von Innenminister [...] Gerhard Karner angekündigten Gesetzesänderung“. Auch in Linz vernimmt man, dass sie sich schon freuen, dass die Gesetzesänderung kommt. Ja, sie kommt, jetzt ist sie da. 

Ja, liebe Oberösterreicher, vor allem aber liebe FPÖ generell, ihr müsst da zustimmen! Wie tut ihr dann gegenüber euren FPÖ-Bürgermeistern und allen Kommunalpolitikern, wenn ihr plötzlich dagegenstimmt? Also ich kenne mich nicht aus, aber scheinbar ist es ein eigenes Spiel, das ihr da betreibt. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich muss schon ganz ehrlich sagen: Wenn der öffentliche Raum mit diesen 19 Kameras in Wels überwacht wird, dann möchte ich auf dieses Gesetz zu sprechen kommen. Bei der automatisierten Zufahrtskontrolle geht es nur darum, dass das Kennzeichen beim Hineinfahren überprüft wird. Es ist so: Wenn kein Vergehen festgestellt wird, dann werden die Daten gelöscht. Wird ein Vergehen festgestellt, wird logischerweise nicht gleich gelöscht, sondern es wird dem nachgegangen. Nach maximal einem Jahr werden die Daten dann gelöscht. 

Wegen der Parkraumüberwachung: Da ist es – wieder in Wels – beim Parkhaus beim Bahnhof Gott sei Dank geschafft worden, dass die Kennzeichen gescannt werden. Plötzlich funktioniert das Parken im Parkhaus beim Bahnhof in Wels. Das ist also eine sehr gute Einrichtung – vor allem, weil es kostensparend ist, man damit Kontrollorgane einspart, und es vor allem um das Thema Verkehrssicherheit geht. Es geht nicht um Überwachung und irgendwelche grauslichen Dinge. 

Generell auf den ganzen Punkt der Zufahrtskontrolle möchte ich gar nicht mehr eingehen, da hat der Kollege schon einiges erklärt.

Der nächste Punkt betrifft die Sicherheit auf den Radwegen. Aufgrund technologischer Entwicklungen, moderner Mobilität – es sind ungleich gewichtete Gefahrenquellen – sind leider vor allem sehr, sehr viele Unfälle auf den Radwegen passiert. Die E-Mopeds sind natürlich anders unterwegs als normale Räder beziehungsweise Scooter, die nicht elektrisch angetrieben werden. 

Es ist jetzt eine richtige und vernünftige Entscheidung aufgrund der Unfallstatistik, die in diesem Fall leider nicht berauschend ist, dass die E-Mopeds als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Das betrifft die Zulassungspflichtversicherung und – auch im Sinne der Verkehrssicherheit – die Lenkerberechtigung. Und klar: Wenn ein Fahrzeug als Kraftfahrzeug eingestuft ist und auf der Straße unterwegs ist, unterliegt es auch diesen Bestimmungen, damit man sich auskennt, wie man überhaupt auf der Straße unterwegs sein muss. Also ist das auch wieder eine richtige Regelung. 

Der dritte Punkt: Dabei geht es um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und um die Helmpflicht. Die Zahlen belegen hierbei die Notwendigkeit. Da kommen wir auf alle Fälle unserer staatlichen Fürsorgepflicht nach. Leider mussten im Jahr 2024 7 500 Menschen nach einem E-Scooter-Unfall im Krankenhaus behandelt werden. Das ist eine Steigerung um beinahe 25 Prozent, also da haben sich die Zahlen seit 2019 fast versechsfacht. Die meisten sind Selbstunfälle. 

In diesem Fall muss man schon sagen, dass es da nicht mehr reicht, einen guten Ratschlag zu geben, so in der Art: Pass auf, nicht, dass dir etwas passiert! – Da ist es wirklich notwendig, dass man der staatlichen Fürsorgepflicht nachkommt und die individuelle Freiheit damit in Einklang bringt, indem man – es ist schon erwähnt worden – die Helmpflicht nun ausweitet, und zwar für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre und für E-Bike-Fahrende bis 14 Jahre. Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung. Es ist hierbei sicher nicht gut, wenn man Kopfverletzungen und so weiter im Endeffekt verharmlost und immer wieder von Pflicht und Bevormundung spricht. Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung. 

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Novelle bekennen wir uns klar zu einer modernen und sicheren Infrastruktur. Wir reagieren auf die veränderten Mobilitätsformen, und wir sorgen – und das ist das Allerwichtigste – für die Sicherheit, vor allem für die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen. 

Wir sollen – und da möchte ich trotzdem einen Ratschlag geben – auch selbst Vorbild sein, indem wir sicher unterwegs sind und auch Helm tragen, weil das im Endeffekt dem Eigenschutz dient. In diesem Sinne plädiere ich dafür, dass alle dafürstimmen, weil es im Sinne unserer Sicherheit, vor allem der Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen, ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

15.52

Vizepräsident Daniel Schmid: Sehr geehrte Frau Bundesrätin Mag. Kittl! Eine Frage: Wollen Sie jetzt noch die Rede beginnen? Um 16 Uhr haben wir die Dringliche Anfrage. Geht sich das aus? (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Ach so! Ja, geht sich aus!) – Dann ist Frau MMag. Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.