RN/78
15.53
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Verkehrspolitik hat eine einfache, aber wichtige Aufgabe: Sie soll dafür sorgen, dass sich alle Menschen sicher und gut fortbewegen können, egal ob zu Fuß, mit dem Rad, mit den Öffis oder mit dem Auto.
Dabei geht es vor allem um drei Dinge: Erstens: die Sicherheit der Menschen im Verkehr. Niemand soll durch zu schnellen oder unübersichtlichen Verkehr gefährdet werden.
Zweitens geht es um unsere Lebensqualität: Zu viel Verkehr bedeutet Lärm, Abgase und Stress für jene, die dort wohnen.
Drittens: der Klimaschutz: Autoverkehr ist einer der größten Emissionsverursacher und schlecht für unser Klima.
Heute diskutieren wir eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, bei der unter anderem zwei wichtige Rechte aufeinandertreffen, und zwar auf der einen Seite die Verkehrssicherheit und auf der anderen Seite das Grundrecht des Schutzes personenbezogener Daten. Konkret geht es eben bei automationsunterstützten Zufahrtskontrollen um Kameras bei Einfahrten in bestimmte Bereiche.
Viele Städte – wir haben das schon gehört; also international gesehen – haben mittlerweile solche Zufahrtskontrollen, und sie haben natürlich verkehrsberuhigte Zonen, das ist die Voraussetzung dafür. Die sind für Anrainer:innen und nur für bestimmte Fahrzeuge gedacht, aber leider fahren trotzdem oft auch andere Autos in eine Zone hinein, in der das eigentlich verboten ist. Da reichen Schilder oft nicht, und auch Polizeikontrollen können da nicht ständig vor Ort sein. Deswegen setzen diese Länder in der Zwischenzeit eben Kameras zur Zufahrtskontrolle ein.
Da kommt natürlich schon der Datenschutz zu Wort. Gerade bei den Kameras gilt ein klarer Grundsatz: so viel Sicherheit wie nötig, aber so wenig Eingriff wie möglich! Darum gibt es eben sehr strenge Regeln. Kameras dürfen nur eingesetzt werden, wenn es wirklich notwendig ist, der überwachte Bereich muss klar definiert sein, und die Daten dürfen nur sehr eingeschränkt gespeichert werden. Und vor allem: Es dürfen nur die absolut notwendigen Daten erfasst werden. Das werden sie, wenn zum Beispiel die Kameras – und auch das ist vorgesehen, und auch das steht in den Erläuterungen – auf den Straßenbereich und nicht auf Gehsteige oder Häuser gerichtet werden.
Gespeichert werden dürfen überdies nur der Ort der Einfahrt, der Zeitpunkt und das Kennzeichen eines Fahrzeuges. Alles andere muss sofort gelöscht oder unkenntlich gemacht werden. Das bedeutet: Wenn Menschen im Bild zu sehen sind, müssen ihre Bilder automatisch verpixelt werden. Dasselbe gilt auch für andere Kennzeichen, die nichts mit dem Verstoß zu tun haben. Auch diese müssen gelöscht werden, und zwar sofort. Die Technik kann das heute schon sehr gut leisten, indem sie das verpixelt.
Der Grundsatz lautet also Datenminimierung. Es wird nur das gespeichert, was für ein Verwaltungsverfahren wirklich notwendig ist. Sicherheit ist wichtig, aber sie darf Grundrechte nur so wenig wie möglich einschränken. Wir sind der Meinung, dass hier und heute eine gute Balance gefunden wurde.
Das zweite Thema: E-Scooter und E-Fahrräder, Elektrofahrräder: Diese Fahrzeuge werden – und das ist gut so – immer häufiger genutzt. Das ist gut, weil es umweltfreundlich ist, und es ist grundsätzlich – vor allem, wenn man es mit einem Auto vergleicht – platzsparend. Ich freue mich ja, dass der Kollege von der FPÖ Werbung für die letzten Kilometer gemacht hat, die dann mit dem E-Fahrrad zurückgelegt werden.
Ich sehe Kollegen Bernard jetzt eh gerade: Es ist total spannend, dass Sie glauben, dass so viele Pensionist:innen mit E-Mopeds, das heißt mit Fahrrädern, also mit Elektrofahrrädern ohne Pedalantrieb unterwegs sind – also ich habe eine andere Erfahrung gemacht.
Wir haben aber eben das Problem jetzt im Alltag, vor allem in Städten, dass viele E-Scooter auf dem Gehsteig fahren, obwohl das verboten ist, oder dass sie illegal getunt worden sind. Wenn sie auf den Radwegen sind, werden diese zu eng, weil eben dort die unterschiedlichen Fahrzeuge unterwegs sind und die Situation damit unübersichtlich und gefährlich wird, und deshalb brauchen wir da eine bessere Regelung.
Diese kleinen E-Mopeds – das sind eben welche ohne Pedalantrieb, Herr Kollege – nur dürfen jetzt noch auf der Straße fahren, und sie werden künftig stärker als Kraftfahrzeuge behandelt. Das ist gut so, denn die Radwege sollen sicherer und ruhiger werden, damit sie attraktiver werden. Ob diese Maßnahme dann funktionieren wird, wird man beobachten müssen, und wenn nötig, wird man nachbessern müssen.
Diese Novelle bringt also einige sinnvolle Verbesserungen, besonders dort, wo versucht wurde, Verkehrssicherheit und Grundrechte in Balance zu bringen, und deshalb werden wir dieser Vorlage auch zustimmen.
Eines müssen wir aber auch klar sagen: Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind nicht E-Scooter oder E-Fahrräder. Die größten Risiken entstehen durch zu viele Autos, zu hohe Geschwindigkeiten und zu viele Emissionen. Wenn wir den Verkehr wirklich sicherer machen wollen, müssen wir aktive Mobilität stärken und fördern. Das heißt: mehr Platz fürs Radfahren, bessere Wege fürs Zu-Fuß-Gehen und attraktive öffentliche Verkehrsmittel!, denn davon profitieren alle. Es erhöht die Sicherheit, verbessert die Lebensqualität, und –heute – ist auch billiger. Gerade jetzt, bei hohen Spritpreisen, braucht es daher eine spürbare Entlastung bei den Öffipreisen, eine Öffipreisbremse. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
15.59
Vizepräsident Daniel Schmid: Herr Bundesminister, wir haben um 16 Uhr die Dringliche. Das heißt, das ist in einer halben Minute. Ich würde Sie bitten, dass Sie vielleicht nach der Dringlichen mit Ihrem Redebeitrag fortfahren. Herzlichen Dank.
Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche nunmehr die Verhandlung zur Tagesordnung, und ich begrüße bei uns im Haus wieder Herrn Vizekanzler Andreas Babler. Herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.