RN/81

16.36

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte es gerade in diesen Tagen für sehr wichtig, über den ORF zu diskutieren – in jeglicher Form, die auch zulässig sein muss, die auch vorgesehen ist. Das ist eine Grundkultur in unserer Demokratie, über Dinge, die Menschen bewegen, zu diskutieren. 

Wir haben das heute ja auch bereits getan, als wir über das europäische Medienfreiheitsgesetz diskutiert haben. Sie haben heute schon als Bundesrat Beschlüsse gefasst, die die Unabhängigkeit des ORF nochmals ein Stück mehr gestärkt haben, und ich begrüße diesen, auch Ihren Beschluss, den wir heute gefasst haben und möchte mich dafür noch einmal bedanken. 

Jetzt diskutieren wir allerdings über eine Dringliche Anfrage der FPÖ-Fraktion hier im Bundesrat und ich muss sagen: Ich bin schon ein wenig verwundert darüber, was Sie in Ihrer Anfrage – in dieser Anfrage der FPÖ – von mir erwarten. Sie fordern hier von mir ein, dass ich Gespräche führe, dass ich interveniere, dass ich in den ORF eingreife. Ich will ehrlich sein: Ich halte Ihre Vorstellung für äußerst befremdlich, dass die Politik einfach in den ORF hineinregieren könnte. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Geh bitte! Geh bitte! Hör auf!) So mögen Sie das vielleicht sehen beziehungsweise es sich wünschen. Aber das ist nicht so.(Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ]. 

Das Gegenteil ist der Fall: Der ORF ist unabhängig erstellt (Rufe bei der FPÖ: Oh! Ah!), das steht in unserer Verfassung, und ich halte es für richtig, dass diese Unabhängigkeit auf diese Art und Weise abgesichert ist. Meine Damen und Herren, das ist gut, richtig und wichtig, dass man in einen unabhängigen ORF nicht nach Ihren Vorstellungen hineinintervenieren und Macht durchsetzen kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das macht ihr nicht, nein!)

Es ist auch nicht so, dass der Medienminister eine Art Oberinstanz für den ORF ist, wie ich das auch aus Ihrer Anfrage herauslesen kann. Ein Blick in die entsprechenden Gesetze hätte Ihnen gezeigt: Die Rechtsaufsicht über den ORF hat die unabhängige und weisungsfreie Kommunikationsbehörde Austria, und die Aufsicht über die ORF-Beitragsstelle liegt ebenfalls nicht beim Medienminister. Das nennt sich Gesetz in einem Rechtsstaat. Genau diese Konstruktion macht den ORF auch unabhängig – ich werde darauf bei der konkreten Beantwortung der Fragen noch eingehen. Aber ich möchte Ihnen nochmals an dieser Stelle mitgeben: Ich schreibe dem ORF nichts vor, ich kann dem ORF nichts vorschreiben – und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe natürlich auch eine Sicht der Dinge auf den ORF, die Sie auch eingefordert haben – im Speziellen auf die Vorkommnisse und Ereignisse der letzten Wochen. Ich halte es für mehr als irritierend, wie der eigentliche Anlass für diese Debatte von Ihnen einfach ein bisschen beiseitegeschoben wird. Darum lassen Sie mich daran erinnern, worum es eigentlich geht, wenn wir über die letzten Wochen und die Anlassfälle sprechen: Es geht da um Machtmissbrauch, es geht um Grenzüberschreitungen und es geht um die Frage, ob Frauen in Österreich darauf vertrauen können, dass unangebrachtes Verhalten ernst genommen und konsequent aufgearbeitet wird. 

Wer da mit Nebelgranaten wirft, tut der Sache nichts Gutes, denn das wiegt gerade beim ORF sehr schwer. Ein öffentlich-rechtliches Unternehmen trägt besondere Verantwortung. Dort müssen klare Standards gelten, dort müssen Vorwürfe rasch geprüft werden und dort müssen Betroffene wissen, wohin sie sich wenden können. 

Es geht aber nicht nur um den ORF. Wir reden über ein Problem, das viele Frauen in diesem Land – und da können Sie gerne lachen, ich finde das nicht lustig (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na, ich lach’ nicht darüber, das ist ein anderes Thema!) –, in Österreich, nicht nur im ORF, aus ihrem Arbeitsalltag kennen: in Büros, in Ordinationen, in Kanzleien und in Betrieben. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist ein anderes Thema!) Genau deshalb stört mich, wie diese Fraktion, die FPÖ, hier im Bundesrat diese Debatte führt. Statt über Schutz, Aufklärung und Verantwortung zu sprechen, versucht sie daraus ihr nächstes parteipolitisches Schauspiel zu machen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bitte zur Sache!)

Sie will ablenken, zuspitzen und auch in den ORF hineinregieren. Ich sage dazu nochmals ganz klar: Ich werde da nicht mitmachen. Für mich ist entscheidend, was jetzt konkret getan werden muss, wenn man über politische Verantwortung spricht. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, was? Was?) Ich werde eine ORF-Reform in der politischen Verantwortung auf den Weg bringen, bei der der Schutz von Frauen, klare Verfahren und verbindliche Standards im Mittelpunkt stehen werden müssen. Denn eines muss in Österreich – und auch im ORF – selbstverständlich sein: Machtmissbrauch und Übergriffe müssen Konsequenzen nach sich ziehen, sie dürfen in unserer Gesellschaft – und natürlich auch im ORF – keinen Platz haben, werte Mitglieder des Bundesrates. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: 40 Jahre lang ist das jetzt passiert! 40 Jahre!)

Dafür brauchen wir auch im ORF eine Unternehmenskultur, in der Hinweise ernst genommen werden – um das auch inhaltlich auszuführen –, in der Betroffene geschützt werden, in der Fehlverhalten Folgen hat und in der den Opfern geglaubt wird. Genau dafür müssen wir, die Politik – und jetzt kommt die Politik und die Rolle der Politik auf die Tagesordnung –, die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Rahmenbedingungen, die Frauen in ihrem Arbeitsalltag wirklich schützen – und genau das muss der Maßstab sein, nicht nur im ORF.

Nochmals: Sie von der FPÖ können weiter Lärm machen und diesen Nebenschauplatz – so wie Sie es heute gemacht haben – eröffnen, ihn bespielen. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Ich halte mich an das, was politische Verantwortung in so einem Fall politisch tatsächlich bedeutet: unmissverständlich auf der Seite der Opfer zu stehen in dieser Frage (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wer sind die Opfer? Der Lederer? Der Strobl?), unmissverständlich daran zu arbeiten, all diese Missstände in einer politischen Verantwortung abzustellen und Strukturen zu schaffen, die Frauen in diesem Land schützen – auch im ORF. (Beifall bei der SPÖ.)

Bevor ich die Fragen nun konkret beantworte, noch eine ganz grundsätzliche Sache: So wichtig und notwendig Reformen und Maßnahmen sind – innerhalb des ORF und auch in Hinblick auf den gesetzlichen Rahmen –, der ORF als öffentlich-rechtliches Medium ist und bleibt für den Medienstandort in Österreich wichtig. Er ist eine sichere Informationsquelle – wie ich das heute schon einmal ausgeführt habe – in Zeiten von Fake News und Desinformation. Er ist Motor, einer unserer großen Motoren unserer gesamten Medienlandschaft, schafft Gemeinschaft und Identifikation in allen Regionen und über alle Generationen hinweg – und als solchen werden wir ihn stärken und für die Zukunft zukunftsfit ausrichten müssen.

Nun zu der Beantwortung Ihrer Fragen – und ich mag einen Zusatz machen: Wenn Sie darüber sprechen, dass ich manchmal erkläre, dass ich nicht zuständig bin, wenn Sie sich beschweren, dass ich nicht hineininterveniere, wenn Sie sich beschweren, dass ich machtmäßig keine Durchgriffsrechte habe, dann sage ich Ihnen den Unterschied unserer beider Analysen: Ich stehe aufseiten des Rechtsstaats. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das nennt sich Rechtsstaat: dass wir getrennte Verantwortungen haben, wo ich nicht eingreifen kann, wo ich nicht anordnen kann, wo ich nicht durchgreifen kann, wo ich nicht hineinintervenieren kann. Das ist der Unterschied in der Analyse zwischen uns beiden, dass ich aufseiten des Rechtsstaats stehe, denn das ist das System, das ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats: getrennte Gewalten, keine Durchgriffsrechte in einem unabhängigen ORF (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: ... bravo!), sehr geehrte Damen und Herren. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Unabhängig! Genau!)

Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Zur Frage 1:

Gemäß § ORF-Beitragsgesetz fällt die Aufsicht über die OBS in die Zuständigkeiten des Bundesministers für Finanzen. Die Fragen wären daher an diesen zu richten. Die Schlussempfehlungen des Rechnungshofes – wenn Sie sie gelesen haben – richten sich daher auch nicht an mein Ressort, sondern an das Bundesministerium für Finanzen, die OBS und den ORF.

Zur Frage 2:

Wie Sie sich vorstellen können, bin ich mit dem Herrn Finanzminister in laufendem Kontakt und er wird mich sicherlich über diese sein Ressort betreffenden Punkte informieren.

Zu den Fragen 3 bis 6:

Ich weise darauf hin, dass es sich um technische Angelegenheiten des ORF-Beitrags-Gesetzes handelt. Die Vollziehung des ORF-Beitrags-Gesetzes – das werden Sie wahrscheinlich wissen, aber haben Sie auch nicht in der Anfrage so behandelt – fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen, vereinzelt auch sogar in jene des Bundesministers für Inneres.

Zu den Fragen 7 und 8:

Aufgrund des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks und des ORF-Gesetzes kommt dem Medienminister keine Aufsicht, somit auch kein Auskunfts- und Informationsrecht zu. Die wirtschaftliche Kontrolle des ORF und damit der Geschäftsführung unterliegt allein dem ORF-Gremium, insbesondere dem Stiftungsrat.

Zur Frage 9:

Auch da darf ich auf das eben Gesagte verweisen und ergänzen, dass Beschwerden wegen Verletzungen des Objektivitätsgebotes nach dem ORF-Gesetz bei der Kommunikationsbehörde Austria eingebracht werden können.

Und zu den Fragen 10 und 11:

Im Sinne des Gesagten kommen meinem Ressort und mir keine wie immer gearteten Aufsichtsrechte über den ORF zu, sodass mir auch keine von Ihnen angesprochenen Informationen vorliegen.

Zur Frage 12:

Mir liegen keinerlei Informationen vor, die über die Inhalte der medialen Berichterstattung hinausgehen.

Zur Frage 13:

Die Aufarbeitung und Aufklärung ist Angelegenheit der ORF-Führung. Seitens der Politik können im Zuge der im Regierungsprogramm geplanten ORF-Reform auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen nachgeschärft werden, um derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Zur Frage 14:

Wie bereits besprochen, liegt die Behandlung von rechtlichen Beschwerden nach dem ORF-Gesetz allein – allein! – bei der Komm-Austria. Mir als Medienminister kommt da keine Zuständigkeit zu.

Zu den Fragen 15 bis 18:

Ich verweise ebenfalls auf den für Herbst geplanten ORF-Konvent. Die für die Regierung wesentlichen Punkte hinsichtlich des Reformbedarfs können Sie dem Regierungsprogramm entnehmen, das sich insbesondere auch zur Thematik einer Verschlankung und Stärkung der Effizienz und Senkung der Kosten äußert.

Zur Frage 19:

Sofern die Frage Anregungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Vollziehung des ORF-Beitragsgesetzes anspricht, verweise ich wie bereits eingangs auf die Zuständigkeit des dort angesprochenen Herrn Finanzministers. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)

16.46

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Repolust. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.