RN/95
Präsident Markus Stotter, BA: Ich nehme die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf.
Wir setzen die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 8 betreffend den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden, fort.
Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Hanke gemeldet. Ich erteile ihm dieses.
RN/96
18.14
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe die kurze Pause, die mir zuteilwurde, genutzt, und ob Sie es glauben oder nicht: Ich habe auf der Straße einen Mediziner getroffen, der sich bedankt, aber nicht nur bei mir, sondern auch bei Ihnen allen, weil er mir klar gesagt hat: Danke für diese Novelle der Straßenverkehrsordnung.
Es sind schreckliche Einzelschicksale, schreckliche Schicksale von jungen Menschen. Wenn mich etwas in den letzten Monaten getrieben hat, diese Änderung der Straßenverkehrsordnung vorzubereiten und abzuschließen, dann sind es zwei Themen: Es ist das Thema Verkehrssicherheit, allgemein gesehen, für alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind. Das zweite ist das Thema der Gesundheit junger Menschen. Für diese zwei Dinge dürfen wir das in den nächsten Stunden hoffentlich als wirklich gut beschlossen ansehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Deshalb erlauben Sie mir auch, kurz den Dank und die Anerkennung Ihnen gegenüber auszusprechen, aber auch wirklich meinem Team auszusprechen, das hier links hinten sitzt, das wirklich mit dem Ministerium gemeinsame Sache gemacht hat! Es war nicht leicht, diese Kompromisse zu verhandeln, aber es sind gute, zu denen wir alle stehen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf jetzt noch einmal kurz die wesentlichen Punkte zusammenfassen: E-Mopeds und E-Scooter: Das sind die zwei Dinge, die wir ja vorher schon in den positiven Debattenbeiträgen besprochen hatten. Wir definieren jetzt E-Scooter eindeutig als Fahrzeuge, um Umgehungskonstruktionen, wie etwa durch den Gashebel, von dem wir heute auch schon gehört haben, einen Riegel vorzuschieben, und wir haben die Begriffsdefinition damit weiter präzisiert.
Ein weiterer Punkt, den wir mit der Novelle klar abschließen dürfen, ist die Verlagerung der E-Mopeds von den Radwegen auf die Straßen. Jeder, der in dieser Stadt heute am Abend vor das Parlament hinausgehen wird, wird sich zu diesem Thema selbst ein Bild machen können. Wir wissen es: Es ist hochgefährlich. Diese schweren Gefährte, die da unterwegs sind, haben über 70 Kilo, sind schnell unterwegs, und es werden damit kaum Verkehrsregeln eingehalten. Das muss ein Ende finden, und ich glaube, das wird es, und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wir nehmen diese Gefährte daher nun in das Kraftfahrgesetz auf. Damit gelten sie für uns als mit den gleichen Rechten und Pflichten zu belegen, wie wir das seit Jahrzehnten mit Mopeds machen, nicht mehr, aber auch nicht weniger, um im Straßenverkehr sicher unterwegs sein zu können.
Für jene, die von dieser Umstellung besonders betroffen sind – und ich spreche von den Essenszustellerinnen und Essenszustellern –, haben wir auch klar gesagt: Wir verstehen, dass das eine Umstellung ist, die nicht leicht, nicht sofort machbar ist. Man muss diesen Menschen entgegenkommen – sie haben kein leichtes Arbeitsumfeld, sie geben uns immer wieder die Möglichkeit, uns zu stärken –, daher soll es auch so sein, dass sie Zeit und Möglichkeit haben, sich umzustellen. Deshalb wird dieser Punkt eben nicht mit 1. Mai in Kraft treten, sondern erst mit 1. Oktober, damit diese Umstellungszeit entsprechend genützt werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Noch eines dazu: Es wird auch Begleitmaßnahmen geben, um die Möglichkeit zu geben, Straßensicherheit auch noch auszubauen, jenen Menschen, die in dieser Stadt und in Österreich unterwegs sind, helfend zur Seite zu stehen.
Außerdem wird mit der Straßenverkehrsordnungsnovelle auch eine Helmpflicht bei E-Bikes bis 14 Jahre und bei E-Scootern, wie wir schon gehört haben, bis 16 Jahre eingeführt. Mir ist wichtig – noch einmal –: Der Kopf gehört geschützt. Gerade bei den jüngsten Verkehrsteilnehmern müssen wir alle in der Gesellschaft Verantwortung zeigen.
Zusätzlich senken wir auch allgemein die Promillegrenze beim E-Scooter-Fahren von 0,8 auf 0,5 – auch das ist eine zusätzliche Maßnahme, die gut ist.
Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle – das wurde ja heute auch schon besprochen – ist das kamerabasierte Zufahrtsmanagement für Kommunen. Wir geben Bezirksverwaltungsbehörden ein Werkzeug in die Hand, um bestimmte Zentren effizient verkehrssicher zu gestalten und zu entlasten. Wie gesagt: Wir haben alle Datenschutzbedenken aus der Begutachtung sehr, sehr ernst genommen. Wir haben sie wirklich durchgearbeitet, Sie alle waren mit dabei. Es war auch gut so, weil es wichtig ist, dass der Datenschutz großgeschrieben wird und wir dazu eine gemeinsame Vorgangsweise finden.
Die Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes ist ausgeschlossen. Es ist mir ganz wichtig, dass das hiermit auch geklärt ist. Es geht rein um Verkehrssicherheit und nicht um allgemeine Überwachung. Die Lebensqualität in den Städten ist eben ein wichtiges Ziel, rechtlich ist aber nun klargestellt: Der Hauptgrund für diese Maßnahmen ist die gesteigerte Verkehrssicherheit. Wir wissen, gerade in den oft sehr dicht bebauten Innenstädten bedeutet weniger Verkehr mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Beiträge und hoffe auf breite Zustimmung. – Ich danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.20
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Silvester Gfrerer. Ich erteile ihm dieses.
RN/97
18.20
Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Vielen Dank, Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren, die Sie vielleicht noch zu Hause mit dabei sind! Jetzt muss ich mich gedanklich wieder ein bisschen an die Rede von Kollegen Bernard, was das Straßenverkehrsgesetz betrifft, zurückerinnern. – Deine Rede war vom Anfang bis zum Ende nur negativ: nur Kritik, gar nichts Positives und keine Vorschläge. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: In jeder Rede sagt jeder das Gleiche bei euch! Schreibt ihr ab voneinander?)
Dabei geht es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Sicherheit aller Menschen, die irgendwo auf der Straße unterwegs sind. Und ja, die Entwicklung und Modernisierung schreitet in vielen Lebensbereichen sehr schnell voran – das ist zu beobachten –, aber ganz besonders rasant ist die technische Entwicklung, wenn es um neue Mobilitätsformen geht. Genau deshalb braucht es die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung. Bei diesem Tagesordnungspunkt werden wir auch das Kraftfahrgesetz und das Führerscheingesetz der heutigen Zeit anpassen.
Es liegt ein Gesetzesvorschlag auf dem Tisch, zu dem wirklich seit Herbst letzten Jahres viele Gespräche und Verhandlungsrunden innerhalb der Regierungsparteien stattgefunden haben. Das Ergebnis sieht in vielen Bereichen ganz klare Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer vor, egal ob sie zu Fuß unterwegs sind, ob ein Fahrzeug mit eigener Kraft oder technisch angetrieben wird. Wir müssen der Modernisierung und der fortschreitenden Technik der heutigen Mobilität gerecht werden. Das, glaube ich, ist ein ganz wichtiger Punkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zentrale Punkt dieser Novelle ist, jetzt zu handeln, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit wir mit dem Wandel der Zeit und den neuen Techniken Schritt halten können. Das Zusammenwirken aller Verkehrsteilnehmer und besonders auch die Verkehrssicherheit, speziell in Ballungszentren, wo sich auf den Verkehrsflächen extrem viel abspielt, zu verbessern, muss unser Anspruch sein.
Einige Punkte, die mir ganz wichtig sind: Ein wesentlicher Punkt dieser Novelle ist die Verlagerung der E-Mopeds von den Radwegen auf die Fahrbahn. Die E-Mopeds fallen in Zukunft durch rechtliche Unterordnung unter den Begriff der Kraftfahrzeuge. Dies erfordert natürlich auch neue Regelungen, eindeutige Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr. Es braucht auch für diese Fahrzeuge eine Zulassungspflicht mit Kennzeichen, einen Abschluss einer Versicherung und eine gültige Lenkerberechtigung, und zum eigenen Schutz – vor allem, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden – wird eine Helmpflicht eingeführt. Diese Maßnahme soll mit 1. Oktober in Kraft treten, damit sich die Betroffenen möglichst gut auf die neuen rechtlichen Bestimmungen vorbereiten können.
Mobilität der älteren Generation ist uns auch ein ganz besonderes Anliegen. Menschen, die nicht mehr selbstständig mobil sein können – und das gilt speziell für den ländlichen Raum –, vereinsamen sehr schnell und tun sich extrem schwer, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass diese Gruppe berücksichtigt wird, und für Seniorenmobile – viele Senioren sind mit solchen drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen unterwegs – ist keine Änderung in der Novelle vorgesehen.
E-Scooter sind auch Fahrzeuge der Neuzeit, mit denen die Fahrer doch mit relativ hoher Geschwindigkeit ziemlich ungeschützt unterwegs sind. Deshalb braucht es auch da zum Schutz der Menschen neue Rechtsbestimmungen. Ab 1. Mai ist es verboten, Personen oder Gegenstände mitzunehmen, und für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht Helmpflicht. E-Scooter müssen in Zukunft mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Die zulässige Alkoholgrenze wird von 0,8 auf 0,5 Prozent – ah! Promille – gesenkt. (Allgemeine Heiterkeit.) – Ja, ich bin die Prozente gewohnt. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Zur Helmpflicht ein paar Worte: Es ist eigentlich selbstverständlich, wenn man Skifahren geht: Auf den Skipisten haben über 90 Prozent Helme auf, Kinder wie Erwachsene. Man sieht kaum mehr Menschen ohne Helm und das ohne Helmpflicht. Und wenn man in unserer Gegend mit dem E-Bike auf Almwegen, auf Forstwegen fährt, sieht man niemanden mehr ohne Helm – zum eigenen Schutz – fahren. Ich glaube, das muss auch da möglich sein.
Es geht wirklich um die Gesundheit der Menschen. Die Verletzungsgefahr ist groß, wenn man auf die Straße stürzt, irgendeinen Unfall baut, dass schwere Kopfverletzungen auftreten. Das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt. Es ist möglicherweise auch eine Erziehungssache, dass es selbstverständlich wird, dass alle einen Helm aufsetzen.
Für die Nutzer von E-Bikes wird für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr das Tragen eines Helmes ebenfalls verpflichtend vorgeschrieben.
Was sind da ein paar Ziele und Maßnahmen? – Kurz zusammengefasst: die Steigerung der Verkehrssicherheit, Schaffung einer Verordnungsgrundlage für die Umsetzung durch die Behörden zur Errichtung einer automationsunterstützten Zufahrtskontrolle, Neueinordnung der E-Mopeds in die Gruppe der Kraftfahrzeuge, Einstufung der E-Scooter als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung, Adaptierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und zum eigenen Schutz die Helmpflicht für junge Menschen.
Geschätzte Damen und Herren, ich möchte die Wichtigkeit dieser Novelle mit einem Bericht eines Arztes aus dem AKH in Wien unterstreichen. Dr. Harald Widhalm vom AKH in Wien: „Als Facharzt für Unfallchirurgie erlebe ich die katastrophalen Kopfverletzungen, die bei einer Fahrt mit dem E-Scooter und E-Bike entstehen können, täglich im OP-Saal. Hier werden junge Leben und damit auch Familien zerstört. Allein mit E-Scootern gab es im Jahr 2024 7.500 Unfälle, die im Krankenhaus behandelt werden mussten, Tendenz stark steigend. Besonders gefährdet ist bei derartigen Unfällen der Kopfbereich. Ich kann daher nur jedem ans Herz legen, einen Helm zu tragen. Die ausgedehnte Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes ist daher aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt.“ (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ein paar Fakten und Zahlen von der Statistik Austria: Im ersten Halbjahr 2025 wurden auf Österreichs Straßen 1 127 E-Scooter-Fahrer:innen verletzt oder getötet. Das sind um 31 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2024 und sogar um 84 Prozent als im ersten Halbjahr 2023 – unvorstellbar, wie sich das weiterentwickelt. 15 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrer:innen sind alkoholisiert unterwegs. Nur 7 Prozent tragen einen Helm, wobei bei den Radfahrer:innen das Verständnis, einen Helm zu tragen, bei 52 Prozent liegt.
Ich sehe, wenn ich in Wien bin, jeden Tag, wenn ich vom Parlament in Richtung Stephansdom gehe, wie da E-Scooter-Fahrer unterwegs sind und wie flink die unterwegs sind, und keiner hat einen Helm auf. Das ist wirklich ein bisschen erschreckend.
Die Liste ließe sich weiter fortsetzen, aber eines ist klar: Die Bundesregierung übernimmt Verantwortung aufgrund der Entwicklung, die stattfindet. Und was machen die Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ? – Sie verweigern ihre Zustimmung, sie bringen keine Vorschläge, sie haben keine Argumente, sie haben nur Ausreden, um nicht zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Was ist das für eine Strategie? – Die Strategie ist, keine Verantwortung zu übernehmen und wenn Unfälle passieren, die Schuld der Bundesregierung zuzuschieben: Ihr habt alles verschlafen, ihr habt nichts gemacht. – Genau das ist die Strategie der Freiheitlichen, die Sicherheit der Menschen ist nebensächlich. (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Geh, bitte!)
Ich bedanke mich bei dir, Herr Bundesminister, bei den Bereichssprechern in den Ausschüssen und bei allen Stakeholdern, die mitgewirkt haben, dass wir dieses Gesetz heute positiv auf den Weg bringen können. Es geht darum, die Verkehrssicherheit laufend anzupassen und zu verbessern, und ich wünsche allen allzeit gute Fahrt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.31
Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: O ja!)
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege Bernard.
RN/98
18.31
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat und – im Saal gibt es momentan keine – Zuschauer vor den Bildschirmen! Wenn man sich anhört, was Kollege Gfrerer oder Herr Stephan Auer-Stüger, Frau Barbara Brückl (Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ]: Prügl! Brückl ist dein Kollege!) und auch Elisabeth Kittl zu diesem Tagesordnungspunkt sagen, dann weiß man ganz genau den Unterschied: Eure Reden werden von irgendwelchen Leuten geschrieben, nachdem ihr hergegangen seid - - (Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ, Grünen und der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Unruhe im Saal.)
Es ist so: Wenn man sich die Erläuterungen, die auf der Parlamentsseite zu diesem Gesetzestext sind, ganz genau durchliest, dann sieht man, dass das, was ich gesagt habe, eins zu eins in Ordnung und richtig ist. (Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ]: Die Erläuterungen muss man fertig lesen!)
Ich bin mir nicht sicher – darum habe ich zuvor auch den Herrn Minister gefragt –, ob er sich diese Erläuterungen auch durchgelesen hat. (Zwischenruf der Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.].)
Wir haben in letzter Zeit ziemlich oft den Herrn Verkehrsminister hier bei uns im Bundesrat gehabt. Kollege Gfrerer hat gesagt, wir haben keine Vorschläge und so weiter. Unsere Vorschläge, die immer wieder auch von meiner Seite kommen, werden als nichtig oder zur Märchenstunde erklärt. Dabei bin ich sicher einer, der sehr viel im Verkehr unterwegs ist und das auch bürgernah sieht. (Zwischenruf des Bundesrates Beer [SPÖ/W].)
Bei unserer letzten Anfrage war auch das Thema bezüglich E-Mopeds und die Zusteller mit Versicherungspflicht und so weiter dabei. Dass die vom Gehsteig auf die Straße kommen, war eine Sache, die auch von unserer Seite her positiv betrachtet wurde.
Wenn ich aber jetzt gleichzeitig hergehe und die E-Bikes für Senioren – wie vorher schon mitgeteilt – nur wegen dieser Anfahrtshilfe bei den normalen E-Bikes, die zum Treten sind, aber bei denen es eine kleine Starthilfe mit Gasgeben gibt, jetzt zu E-Mopeds erkläre, dann kann das nicht unsere Zustimmung finden.
Wenn Sie aber nicht durchlesen, was in den Erläuterungen steht, und sagen, es ist eh alles eitel Wonne, dann kommt so etwas heraus, dass ihr sagt, wir machen eine Märchenstunde. Nein, umgekehrt, die Märchenstunde ist von euch, von Herrn Gfrerer, der irgendeinen Blödsinn erzählt. Das ist eine Märchenstunde. (Rufe bei ÖVP und SPÖ: He! – Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Geisterfahrer!)
Aber schaut euch die Erläuterungen an, und nachdem ihr die Erläuterungen angeschaut habt, machen wir die Abstimmung – dann wird es anders ausschauen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.34
Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/99
Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.