RN/96

18.14

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe die kurze Pause, die mir zuteilwurde, genutzt, und ob Sie es glauben oder nicht: Ich habe auf der Straße einen Mediziner getroffen, der sich bedankt, aber nicht nur bei mir, sondern auch bei Ihnen allen, weil er mir klar gesagt hat: Danke für diese Novelle der Straßenverkehrsordnung. 

Es sind schreckliche Einzelschicksale, schreckliche Schicksale von jungen Menschen. Wenn mich etwas in den letzten Monaten getrieben hat, diese Änderung der Straßenverkehrsordnung vorzubereiten und abzuschließen, dann sind es zwei Themen: Es ist das Thema Verkehrssicherheit, allgemein gesehen, für alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind. Das zweite ist das Thema der Gesundheit junger Menschen. Für diese zwei Dinge dürfen wir das in den nächsten Stunden hoffentlich als wirklich gut beschlossen ansehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Deshalb erlauben Sie mir auch, kurz den Dank und die Anerkennung Ihnen gegenüber auszusprechen, aber auch wirklich meinem Team auszusprechen, das hier links hinten sitzt, das wirklich mit dem Ministerium gemeinsame Sache gemacht hat! Es war nicht leicht, diese Kompromisse zu verhandeln, aber es sind gute, zu denen wir alle stehen können. 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf jetzt noch einmal kurz die wesentlichen Punkte zusammenfassen: E-Mopeds und E-Scooter: Das sind die zwei Dinge, die wir ja vorher schon in den positiven Debattenbeiträgen besprochen hatten. Wir definieren jetzt E-Scooter eindeutig als Fahrzeuge, um Umgehungskonstruktionen, wie etwa durch den Gashebel, von dem wir heute auch schon gehört haben, einen Riegel vorzuschieben, und wir haben die Begriffsdefinition damit weiter präzisiert. 

Ein weiterer Punkt, den wir mit der Novelle klar abschließen dürfen, ist die Verlagerung der E-Mopeds von den Radwegen auf die Straßen. Jeder, der in dieser Stadt heute am Abend vor das Parlament hinausgehen wird, wird sich zu diesem Thema selbst ein Bild machen können. Wir wissen es: Es ist hochgefährlich. Diese schweren Gefährte, die da unterwegs sind, haben über 70 Kilo, sind schnell unterwegs, und es werden damit kaum Verkehrsregeln eingehalten. Das muss ein Ende finden, und ich glaube, das wird es, und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) 

Wir nehmen diese Gefährte daher nun in das Kraftfahrgesetz auf. Damit gelten sie für uns als mit den gleichen Rechten und Pflichten zu belegen, wie wir das seit Jahrzehnten mit Mopeds machen, nicht mehr, aber auch nicht weniger, um im Straßenverkehr sicher unterwegs sein zu können. 

Für jene, die von dieser Umstellung besonders betroffen sind – und ich spreche von den Essenszustellerinnen und Essenszustellern –, haben wir auch klar gesagt: Wir verstehen, dass das eine Umstellung ist, die nicht leicht, nicht sofort machbar ist. Man muss diesen Menschen entgegenkommen – sie haben kein leichtes Arbeitsumfeld, sie geben uns immer wieder die Möglichkeit, uns zu stärken –, daher soll es auch so sein, dass sie Zeit und Möglichkeit haben, sich umzustellen. Deshalb wird dieser Punkt eben nicht mit 1. Mai in Kraft treten, sondern erst mit 1. Oktober, damit diese Umstellungszeit entsprechend genützt werden kann. (Beifall bei der SPÖ.) 

Noch eines dazu: Es wird auch Begleitmaßnahmen geben, um die Möglichkeit zu geben, Straßensicherheit auch noch auszubauen, jenen Menschen, die in dieser Stadt und in Österreich unterwegs sind, helfend zur Seite zu stehen. 

Außerdem wird mit der Straßenverkehrsordnungsnovelle auch eine Helmpflicht bei E-Bikes bis 14 Jahre und bei E-Scootern, wie wir schon gehört haben, bis 16 Jahre eingeführt. Mir ist wichtig – noch einmal –: Der Kopf gehört geschützt. Gerade bei den jüngsten Verkehrsteilnehmern müssen wir alle in der Gesellschaft Verantwortung zeigen. 

Zusätzlich senken wir auch allgemein die Promillegrenze beim E-Scooter-Fahren von 0,8 auf 0,5 – auch das ist eine zusätzliche Maßnahme, die gut ist. 

Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle – das wurde ja heute auch schon besprochen – ist das kamerabasierte Zufahrtsmanagement für Kommunen. Wir geben Bezirksverwaltungsbehörden ein Werkzeug in die Hand, um bestimmte Zentren effizient verkehrssicher zu gestalten und zu entlasten. Wie gesagt: Wir haben alle Datenschutzbedenken aus der Begutachtung sehr, sehr ernst genommen. Wir haben sie wirklich durchgearbeitet, Sie alle waren mit dabei. Es war auch gut so, weil es wichtig ist, dass der Datenschutz großgeschrieben wird und wir dazu eine gemeinsame Vorgangsweise finden. 

Die Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes ist ausgeschlossen. Es ist mir ganz wichtig, dass das hiermit auch geklärt ist. Es geht rein um Verkehrssicherheit und nicht um allgemeine Überwachung. Die Lebensqualität in den Städten ist eben ein wichtiges Ziel, rechtlich ist aber nun klargestellt: Der Hauptgrund für diese Maßnahmen ist die gesteigerte Verkehrssicherheit. Wir wissen, gerade in den oft sehr dicht bebauten Innenstädten bedeutet weniger Verkehr mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität. 

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Beiträge und hoffe auf breite Zustimmung. – Ich danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.20

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Silvester Gfrerer. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.