RN/102

18.36

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! (Bundesrätin Geieregger [ÖVP/NÖ]: Aber nicht vorgeschrieben die Rede, gell?) Geprägt ist diese 23. Führerscheingesetz-Novelle unter anderem – wenn man sich die Erklärungen durchliest (Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ]: Die Erläuterungen meinst du!) – vom Ministerdiktat über Fachleute. Das steht in § 4a Abs. 6c, wenn es jemand nachlesen will. Es wird ein direktes Weisungsrecht des Ministers gegenüber der Fachkommission geschaffen. Warum? – Weil man den Experten offenbar nicht traut.

Die Kommission, die über die Eignung von Instruktoren und Übungsplätzen entscheidet, wird zum Erfüllungsgehilfen der Politik degradiert. Wir verlagern fachliche Entscheidungen in politische Büros. Das ist ein Misstrauensvotum gegenüber den Fachleuten in der Mehrphasenausbildung für den Führerschein. 

Ein weiterer Punkt der Novelle betrifft die Änderung für die Gültigkeit des Führerscheins für die Lenkerberechtigungen für die Gruppen C, CE, D und DE, das sind die schweren Lkw über 12,5 Tonnen und auch die Autobusse. 

Das Pensionsantrittsalter wurde in den letzten Jahren von der Vorgängerregierung von ÖVP und Grünen zum Beispiel durch die Abschaffung der sogenannten Hacklerregelung systematisch von 60 Jahren in Richtung 65 Jahre geändert. Bisher gab es die Verpflichtung, ab dem 40. Geburtstag alle fünf Jahre die ärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Ab dem 60. Lebensjahr musste man die gesundheitliche Eignung alle zwei Jahre nachweisen.

Die benötigten Nachschulungen für den C95 – die braucht man, damit man gewerbsmäßig mit einem Lkw unterwegs sein kann, oder auch die Mitarbeiter in einer Firma, wo sie mit dem Lkw fahren – hat man alle fünf Jahre zu machen; das im Ausmaß von 35 Stunden, aufgeteilt auf sieben Module. 

Natürlich ist es typisch für diese Bundesregierung – auch bei einer notwendigen Anpassung für die Praxis; das ist ja der richtige Schritt, von 60 auf 65 –, dass das nur für Personen gilt, die erst 60 werden, und nicht für jene, die jetzt schon 62 sind, dass die eben dann mit 67 gehen müssten; für die gilt eben, alle zwei Jahre laut den Erläuterungen, wenn man das liest, was beim Gesetz angehängt ist. 

Unter anderem wird auch die Frist für den Wiederantritt zur Prüfung von 14 Tage auf zwölf Tage verkürzt, unter dem Titel, wenn dazwischen ein Feiertag fällt, damit man schneller ist. Das ist eine Sache, die in Ordnung ist. 

Für uns Freiheitliche ist aber folgender Punkt ein komplett absurder: Wenn ein ausländischer Führerschein zur kriminaltechnischen Untersuchung eingezogen wird, wenn also der Verdacht auf Fälschung besteht, soll der Inhaber künftig eine Bestätigung erhalten, mit der er in Österreich munter weiterfahren kann. Ich verstehe das nicht, Herr Minister. Wie kommt das in Ihren Gesetzesvorschlag oder in das Gesetz, das heute beschlossen wird? Ihr beschließt heute, wenn ihr dafür seid, dass die Leute, die mit einem gefälschten Führerschein unterwegs sind, der von der Polizei eingezogen wird, trotzdem eine Bestätigung erhalten, dass sie mit einem Duplikat des gefälschten Führerscheins weiterfahren dürfen. So etwas beschließt ihr, weil ihr die Erläuterungen nicht durchlest. 

Für uns Freiheitliche ist das nichts anderes als eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der Fälscherkriminalität. (Beifall bei der FPÖ.)

Bevor ich zum Schluss meines Redebeitrags komme, noch kurz zum Problem des Prüfungsbetruges bei der theoretischen Fahrprüfung mittels unzulässiger Unterstützung von außen: Das wird unter Verwendung von Minikameras gemacht, die der Kandidat bei sich trägt. Das ist ein andauerndes Problem in der letzten Zeit. Wir reden da von organisierter Kriminalität im großen Stil.

Was ist Ihre Antwort auf diesen Betrug, Herr Minister? – Man verdoppelt lediglich die Sperrfrist von neun Monaten, wie es jetzt ist, auf 18 Monate, aber rechtlich wird es mit dem „geringen Unrechtsgehalt“ abgetan – so steht es in Ihren Unterlagen –, während zum Beispiel ein Parksünder, wenn einer falsch steht, sofort zur Kasse gebeten wird. 

Aber man gibt ja auch gleichzeitig zu: Eine Verwaltungsstrafe für die schummelnden Kandidaten führt man erst gar nicht einmal ein. Aber warum? – Anscheinend, wie man hört, ist diese Bundesregierung der Meinung – oder Sie, Herr Minister –, wer 1 000 Euro für einen Betrug ausgibt, den schrecken ein paar Hundert Euro Strafe eh nicht ab. 

Aber was ist das für ein Signal an die ehrlichen Fahrschüler? Wer betrügt, wird mit Geringfügigkeit entschuldigt, weil man den Unrechtsgehalt als zu niedrig ansieht? Ich sage Ihnen: Wer sich eine Lenkerberechtigung erschleicht, ohne die Verkehrsregeln zu beherrschen, ist eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben auf unseren Straßen. Da braucht es die volle Härte und kein rechtliches Achselzucken. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Speicherung von E-Mails und Telefonnummern im Führerscheinregister ist unserer Meinung nach eher eine zusätzliche unnötige Aufblähung der zentralen Datenbanken.

Herr Minister, schauen Sie sich einmal den weiteren Datenwahnsinn an! Ein Lenkverbot für ein spezielles Auto wird in Zukunft bis zu 100 Jahre im Register gespeichert – 100 Jahre! Erst wenn der Bürger mühsam nachweist, dass das Wrack schon längst verschrottet ist, wird es gelöscht. Das ist die Umkehrung der Beweislast. Der Bürger muss dem Staat hinterherlaufen, damit seine Daten bereinigt werden. Das ist Bürokratieterror statt Datenschutz. Aber wo ist jetzt der teure Entbürokratisierungsstaatssekretär?

Zusammengefasst: Diese Novelle repariert nicht die Ursachen des Behördenversagens, sondern verwaltet nur den Mangel. Sie kapituliert vor organisierten Betrügern, indem sie keine echten Sanktionen für Kandidaten setzt. Sie nutzt die Überlastung der Behörden als Vorwand, um Provisorien zur Dauerlösung zu machen. Sie nutzt die Gelegenheit, um den Datenbestand des Staates über seine Bürger weiter aufzublähen. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Geh, bitte! Hast du das gelesen? Das gibt es doch nicht!)

Wir Freiheitliche wollen als anscheinend einzige Vertreter der österreichischen Bevölkerung für die österreichische Wirtschaft eine funktionierende, schnelle Verwaltung und keine Gesetze, die das Versagen nur rechtlich absichern. Diese 23. Führerscheingesetz-Novelle ist in weiten Teilen eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der eigenen Ineffizienz. (Beifall bei der FPÖ.)

18.44

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Thomas Schmid. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.