RN/116

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz über Notfallmaßnahmen für Bundesstraßen (Bundesstraßennotfallgesetz – BStNG) (396 d.B. und 438 d.B. sowie 11792/BR d.B.)

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Arpa. – Ich bitte um den Bericht.

RN/117

Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz über Notfallmaßnahmen für Bundesstraßen, also das Bundesstraßennotfallgesetz, BStNG.

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Bernadette Kerschler. Ich erteile ihr dieses.

RN/118

19.27

Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende, falls es sie noch gibt! Das Bundesstraßennotfallgesetz ist ein Gesetz, das sehr dringend und notwendig ist – auf der einen Seite. Auf der anderen Seite: Ich bin ja schon seit langer Zeit im Zivilschutzverband und setze mich schon sehr lange mit der Gefahr eines Blackouts auseinander. Viele von uns wissen, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass ein Blackout eintritt. Unsere Bundesstraßen sind im Falle eines Blackouts die einzigen Verkehrswege, die uns ziemlich gesichert zur Verfügung stehen werden. Andere Verkehrswege wie die Schiene, die Luftfahrt, die Schifffahrt werden bei einem längerfristigen Stromausfall nicht funktionieren. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Bisher war es so, dass alle Menschen, die sich mit Blackouts auseinandergesetzt haben, die im Verkehr, in der Sicherheit tätig sind, gewusst haben: Wenn die Tunnel zugehen – leer gefahren werden und dann zugehen –, dann kann man davon ausgehen, dass es nichts Kurzfristiges ist, sondern dass es ein Blackout ist, denn das ist mit der jetzigen Gesetzeslage auch so. Das ist beziehungsweise das war nicht nur – wie soll man sagen – eine Maßnahme, um irgendjemanden zu ärgern, sondern dahinter ist schon auch eine Idee gestanden. Denn Tunnel sind natürlich sehr komplexe Systeme und wir haben auch einige hochprioritäre Tunnel in Österreich – wie den Karawankentunnel oder den Gleinalmtunnel – und einspurige Tunnel, wo gewisse Sachen wie Lüftung, Beleuchtung, Sicherheitssysteme sehr wichtig sind, wo es Nachrüstungen mit Notstromaggregaten braucht, um eine gewisse Sicherheit herzustellen.

Mit der heutigen Gesetzesänderung werden wir die Tunnel auch in Ausnahmesituationen wie bei einem Blackout für wichtige Sachen nutzen können. Wir werden sie für wichtige Sachen mit Bedacht nutzen können: für Rettungskräfte, Einsatzkräfte, für die Verlegung von Sicherheitskräften, für notwendige Transporte von Lebensmitteln und/oder medizinischen Produkten, für solche Sachen – natürlich immer mit Bedacht, weil natürlich auch bei solchen Transporten in einem Tunnel etwas passieren kann, und ich denke mir: Alle, die irgendetwas mit Einsatzkräften zu tun haben oder so, können sich vorstellen, dass, wenn in einem Tunnel etwas passiert, das keine Kleinigkeit ist. 

Dieses Gesetz ist aber sehr wichtig, weil wie gesagt in so einem Fall das Bundesstraßennetz das einzige Netz ist, auf das wir gesichert zugreifen können, das wir brauchen und das unbedingt notwendig ist. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.30

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Karl Weber. Ich erteile ihm dieses.

RN/119

19.31

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher – vielleicht noch – zu Hause vor den Bildschirmen! Wir beraten jetzt über ein Gesetz, das hoffentlich nie zur Anwendung kommen wird, und genau deshalb ist es auch ein gutes Gesetz. (Heiterkeit der Bundesräte Fischer [SPÖ/NÖ] und Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) Denn verantwortungsvolle Politik zeichnet sich nicht dadurch aus, erst im Krisenfall zu reagieren, sondern dadurch, rechtzeitig vorzusorgen. Das Bundesstraßennotfallgesetz – es ist Gott sei Dank nicht so kompliziert wie das Wort – ist so ein klassisches Vorsorgegesetz. Es ist kein Gesetz für den Alltag, sondern für den Ausnahmezustand. Die Details dazu hat Kollegin Kerschler bereits bestens ausgeführt. Im Notfall steht nur mehr unser Straßennetz zur Verfügung und dementsprechend ist es auch wichtig, die Tunnel befahren zu dürfen.

Durch das Bundesstraßennotfallgesetz schaffen wir eben die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre Ausnahmenutzung von Tunneln unter angepassten Vorgaben im Krisenfall. Ein ganz zentraler Punkt dabei ist die klare Zuständigkeit. Der zuständige Bundesminister erhält die Möglichkeit, per Verordnung rasch Maßnahmen zu setzen. Das schafft Klarheit, vermeidet Kompetenzwirrwarr und stellt sicher, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht. Auch da darf ich wieder auf unsere Einsatzorganisationen verweisen: Was würde passieren, wenn die Tunnel bei einem Rettungseinsatz, bei einem Feuerwehreinsatz, bei einem Polizeieinsatz nicht befahrbar wären? Ich möchte mir nicht vorstellen, was bei einem Schlaganfall, bei einem Herzinfarkt, bei einem Polytrauma oder dergleichen passieren würde. Feuerwehr, Polizei, Rettung, alle müssen ausrücken können, um für unsere Sicherheit da sein zu können. 

Ich mache es kurz, denn wir sind schon sehr weit fortgeschritten in der Zeit: Mit dem Bundesstraßennotfallgesetz schaffen wir heute die Sicherheit von morgen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

19.33

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile dieses. 

RN/120

19.33

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (In Richtung Bundesminister Hanke:) Zuerst möchte ich Sie lobend erwähnen: Sie hören aktiv zu, zeigen Wertschätzung gegenüber den Rednern, ganz im Gegensatz zu Ihrer Kollegin Sporrer und dem Kollegen Babler. Also recht herzlichen Dank, dass Sie so dabei sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie beim letzten Tagesordnungspunkt werden wir auch jetzt zustimmen, weil es – wie mein Vorredner bereits angesprochen hat – um die Sicherheit, um eine Vorsorgeregelung für den Betrieb in Straßentunnels geht. Nach derzeitiger Rechtslage dürften diese im Falle eines Blackouts oder einer anderen Gefährdung nicht befahren werden. Gerade während eines Blackouts wäre das Bundesstraßennetz als einzige bundesweite Verkehrsinfrastruktur für Versorgungen und Sicherheitstransporte gewährleistet, weil Bahn- und Flugverkehr vermutlich sehr eingeschränkt wären. Daher: Dieses Gesetz schafft die notwendige Regelung, die Rechtsgrundlagen, um die notwendige Infrastruktur aufrechtzuerhalten, damit die Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft beziehungsweise in solchen Situationen, die wir uns alle nicht wünschen, sichergestellt werden kann und auch die Rettungskräfte rasch zu Hilfe kommen können. Wir stimmen zu. (Beifall bei der FPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

19.34

Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. 

Die Debatte ist geschlossen. 

RN/121

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.